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Ablehnende Stellungnahme des Ortschaftsrates Horla zur Errichtung von Windkraftanlagen auf der Südharzer Hochebene (Flächen zwischen Horla, Rotha und Breitenbach) im Zusammenhang mit dem Regionalplan der Regionalen Planungsgemeinschaft Harz

Angenommen5 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeSangerhausen
Datum2026-04-27
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Stadt Sangerhausen Sangerhausen, 14.04.2026 Beschlussvorlage BV/291/2026 __________________________________________________________________________ Erarbeiter: Ortsbürgermeister Erstellt am: 13.04.2026 Status: öffentlich Einbringer: Ortsbürgermeister Gegenstand: Ablehnende Stellungnahme des Ortschaftsrates Horla zur Errichtung von Windkraftanlagen auf der Südharzer Hochebene (Flächen zwischen Horla, Rotha und Breitenbach) im Zusammenhang mit dem Regionalplan der Regionalen Planungsgemeinschaft Harz Gesetzliche Grundlagen: § 84 Abs. 1 KVG LSA Verweisungen und -beratungen Gremium Beratung am: Verwaltungsleitungssitzung 15.04.2026 Ortschaftsrat Horla 27.04.2026 Begründung: Für die Südharzer Hochebene werden im Zusammenhang mit dem Regionalplan der Regionalen Planungsgemeinschaft Harz Flächen für die Windenergienutzung betrachtet bzw. planerisch vorbereitet. Die in Rede stehenden Bereiche liegen zwischen den Ortschaften Horla, Rotha und Breitenbach und haben unmittelbare Auswirkungen auf den Ortsteil Horla (u. a. Sichtbeziehungen, Immissionen, Erholungsnutzung, Naturraum). Der Ortschaftsrat Horla nimmt hierzu Stellung und spricht sich gegen die Errichtung von Windkraftanlagen in dem genannten Bereich aus. Der Ortschaftsrat stützt seine Ablehnung insbesondere auf folgende Belange:  Schutz des Orts- und Landschaftsbildes / Erholungsfunktion: Die Südharzer Hochebene prägt das Landschaftsbild und die Naherholung; Windkraftanlagen würden zu einer erheblichen visuellen Dominanz und Beeinträchtigung führen.  Belange der Wohnbevölkerung: Befürchtete Belastungen durch Schall, Schattenwurf und Lichtimmissionen (Befeuerung) sowie eine Minderung der Wohn- und Lebensqualität.  Natur- und Artenschutz: Der Naturraum der Südharzer Hochebene kann artenschutzrechtlich sensibel sein (u. a. Vogel- und Fledermausvorkommen); der Ortschaftsrat sieht ein erhöhtes Konfliktpotenzial.  Kumulative Wirkung / Vorbelastung: Bei mehreren Anlagen besteht die Gefahr einer erheblichen Summenwirkung (Landschaftszerschneidung, technische Überprägung).  Ortsentwicklung: Der Ortschaftsrat befürchtet Einschränkungen für die zukünftige Entwicklung des Ortsteils (z. B. Wohnen, Tourismus/Naherholung). Der Ortschaftsrat fordert, dass diese Belange im Regionalplanverfahren und in nachfolgenden Verfahren umfassend geprüft und in der Abwägung berücksichtigt werden. Finanzbedarf: Finanzielle Auswirkungen: Nein Beschlusstext: Der Ortschaftsrat Horla beschließt: 1. Der Ortschaftsrat Horla lehnt die Errichtung von Windkraftanlagen auf der Südharzer Hochebene, insbesondere auf den Flächen zwischen den Ortschaften Horla, Rotha und Breitenbach, ab. 2. Der Ortschaftsrat Horla fordert den Oberbürgermeister der Stadt Sangerhausen auf, diese ablehnende Haltung als Stellungnahme des Ortsteils Horla gegenüber der Regionalen Planungsgemeinschaft Harz sowie gegenüber weiteren zuständigen Stellen fristgerecht geltend zu machen, insbesondere im Rahmen von Beteiligungsverfahren zum Regionalplan (einschließlich Teilfortschreibungen/Änderungen zur Windenergienutzung). 3. Der Oberbürgermeister wird gebeten, dem Ortschaftsrat Horla über den Fortgang der Verfahren, die abgegebenen Stellungnahmen der Stadt Sangerhausen sowie über eingehende Abwägungs- und Entscheidungsergebnisse zu unterrichten und die wesentlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. 4. Der Beschluss wird als ablehnende Stellungnahme des Ortschaftsrates im Rahmen der Beteiligungsrechte nach dem Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) sowie nach Hauptsatzung und Geschäftsordnung der Stadt Sangerhausen gefasst. Bemerkung: Veröffentlichung: tritt in Kraft am: Tag nach der Beschlussfassung 2/2

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