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Ablehnende Stellungnahme des Ortschaftsrates Horla zur Errichtung von Windkraftanlagen auf der Südharzer Hochebene (Flächen zwischen Horla, Rotha und Breitenbach) im Zusammenhang mit dem Regionalplan der Regionalen Planungsgemeinschaft Harz
Angenommen5 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Sangerhausen |
| Datum | 2026-04-27 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Sangerhausen
Sangerhausen, 14.04.2026
Beschlussvorlage BV/291/2026
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Erarbeiter: Ortsbürgermeister Erstellt am: 13.04.2026
Status: öffentlich
Einbringer: Ortsbürgermeister
Gegenstand:
Ablehnende Stellungnahme des Ortschaftsrates Horla zur Errichtung von
Windkraftanlagen auf der Südharzer Hochebene (Flächen zwischen Horla, Rotha und
Breitenbach) im Zusammenhang mit dem Regionalplan der Regionalen
Planungsgemeinschaft Harz
Gesetzliche Grundlagen:
§ 84 Abs. 1 KVG LSA
Verweisungen und -beratungen
Gremium Beratung am:
Verwaltungsleitungssitzung 15.04.2026
Ortschaftsrat Horla 27.04.2026
Begründung:
Für die Südharzer Hochebene werden im Zusammenhang mit dem Regionalplan der
Regionalen Planungsgemeinschaft Harz Flächen für die Windenergienutzung betrachtet
bzw. planerisch vorbereitet. Die in Rede stehenden Bereiche liegen zwischen den
Ortschaften Horla, Rotha und Breitenbach und haben unmittelbare Auswirkungen auf den
Ortsteil Horla (u. a. Sichtbeziehungen, Immissionen, Erholungsnutzung, Naturraum).
Der Ortschaftsrat Horla nimmt hierzu Stellung und spricht sich gegen die Errichtung von
Windkraftanlagen in dem genannten Bereich aus.
Der Ortschaftsrat stützt seine Ablehnung insbesondere auf folgende Belange:
Schutz des Orts- und Landschaftsbildes / Erholungsfunktion:
Die Südharzer Hochebene prägt das Landschaftsbild und die Naherholung;
Windkraftanlagen würden zu einer erheblichen visuellen Dominanz und
Beeinträchtigung führen.
Belange der Wohnbevölkerung: Befürchtete Belastungen durch Schall,
Schattenwurf und Lichtimmissionen (Befeuerung) sowie eine Minderung der
Wohn- und Lebensqualität.
Natur- und Artenschutz: Der Naturraum der Südharzer Hochebene kann
artenschutzrechtlich sensibel sein (u. a. Vogel- und Fledermausvorkommen); der
Ortschaftsrat sieht ein erhöhtes Konfliktpotenzial.
Kumulative Wirkung / Vorbelastung: Bei mehreren Anlagen besteht die Gefahr
einer erheblichen Summenwirkung (Landschaftszerschneidung, technische
Überprägung).
Ortsentwicklung: Der Ortschaftsrat befürchtet Einschränkungen für die zukünftige
Entwicklung des Ortsteils (z. B. Wohnen, Tourismus/Naherholung).
Der Ortschaftsrat fordert, dass diese Belange im Regionalplanverfahren und in
nachfolgenden Verfahren umfassend geprüft und in der Abwägung berücksichtigt werden.
Finanzbedarf:
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beschlusstext:
Der Ortschaftsrat Horla beschließt:
1. Der Ortschaftsrat Horla lehnt die Errichtung von Windkraftanlagen auf der Südharzer
Hochebene, insbesondere auf den Flächen zwischen den Ortschaften Horla, Rotha
und Breitenbach, ab.
2. Der Ortschaftsrat Horla fordert den Oberbürgermeister der Stadt Sangerhausen auf,
diese ablehnende Haltung als Stellungnahme des Ortsteils Horla gegenüber der
Regionalen Planungsgemeinschaft Harz sowie gegenüber weiteren zuständigen
Stellen fristgerecht geltend zu machen, insbesondere im Rahmen von
Beteiligungsverfahren zum Regionalplan (einschließlich
Teilfortschreibungen/Änderungen zur Windenergienutzung).
3. Der Oberbürgermeister wird gebeten, dem Ortschaftsrat Horla über den Fortgang der
Verfahren, die abgegebenen Stellungnahmen der Stadt Sangerhausen sowie über
eingehende Abwägungs- und Entscheidungsergebnisse zu unterrichten und die
wesentlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
4. Der Beschluss wird als ablehnende Stellungnahme des Ortschaftsrates im Rahmen
der Beteiligungsrechte nach dem Kommunalverfassungsgesetz des Landes
Sachsen-Anhalt (KVG LSA) sowie nach Hauptsatzung und Geschäftsordnung der
Stadt Sangerhausen gefasst.
Bemerkung:
Veröffentlichung:
tritt in Kraft am: Tag nach der Beschlussfassung
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Text aus PDF extrahiert