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Antrag der AfD-Fraktion: Verbesserung der Sicherheit von Kindern und Jugendlichen in öffentl. Park- und Schulbereichen

Angenommen
TypAntrag
GemeindeRommerskirchen
Datum2026-07-16
DatenstufeNur Dokumente
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ÖFFENTLICH Gemeinde Nr. 510/0362/XVIII/2026 Rommerskirchen vom 30.06.2026 H C I L T Mitgezeichnet Kämmerei N E Familienbüro, VHS  mit finanziellen Auswirkungen F Frau Lange F Ö Kenntnisnahme: Dez. II Dez. III Beratungsvorlage B Antrag der AfD-Fraktion: Verbesserung der Sicherheit von Kindern und Jugendlichen in öffentl. Park- und Schulbereichen Beratungsfolge Zuständigkeit Sitzungstermin Rat der Gemeinde Rom- Entscheidung 16.07.2026 merskirchen Beschluss: Der Rat der Gemeinde Rommerskirchen weist die Punkte 1 und 2 des Antrages der AfD Fraktion mangels Zuständigkeit zurück. Die Verwaltung nimmt den Prüfauftrag zu Punkt 3 entgegen und berichtet in einer der kommenden Ratssitzungen über das Prüfergebnis. Weiterhin beschließt der Rat der Gemeinde Rommerskirchen Punkt 4 des Antrages in den nächsten Ausschuss für Erziehung und Bildung zu verweisen. Hier sollen dann Schulen und Kindertageseinrichtungen zunächst berichten, welche Präventionsangebote bereits bekannt sind, wie dort Präventionsarbeit im Rahmen des Bildungsauftrages statt- findet und ob hier weiterer Informations- bzw. Unterstützungsbedarf besteht. Sachverhalt: Mit Schreiben vom 10.06.2026 stellte die AfD Fraktion den Antrag zur Verbesserung der Sicherheit von Kindern und Jugendlichen in öffentlichen Park- und Schulbereichen. Hier liegen die Zuständigkeiten innerhalb der Verwaltung grundsätzlich beim Ordnungs- amt, Tiefbauamt, Baubetriebshof und Familienbüro. Seite 2 von 2 Im Antrag der AfD Fraktion wird mit der mitgelieferten Begründung Sicherheitsbedenken in öffentlichen Anlagen und in Schulbereichen vermutet. Es wurde zudem von einer ver- meintlichen Straftat, welche sich in jüngster Vergangenheit in einem Park ereignet haben soll, berichtet. Diese Punkte liegen ausschließlich im Zuständigkeitsbereich der Kreispoli- zeibehörde. Mithin müssen die Punkte 1 und 2 mangels Zuständigkeit zurückgewiesen werden. Die Gemeindeverwaltung kann weder Straftaten verfolgen noch eine Bewertung zur Si- cherheitslage abgeben. Ein Bericht zur Sicherheitslage in Rommerskirchen wurde durch die Kreispolizeibehörde in jüngster Vergangenheit im Ausschuss für Gesundheit, Sicher- heit, Soziales, Demographie und Sport am 07.05.2026 vorgelegt. Die beantragende Fraktion hat die Möglichkeit ihr Anliegen zu 1 und 2 der Geschäftsstel- le der Kreispolizeibehörde vorzulegen oder über ihre Kreisfraktion heranzutragen. Der Punkt 3 wird durch das Tiefbauamt und dem Baubetriebshof geprüft und bewertet. Hierzu wird in einer der kommenden Ratssitzungen berichtet. Der Punkt 4 soll ausführlich in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Erziehung und Bildung beraten werden. Hier sollen die Schulen und Kindertageseinrichtung ihre Präven- tionsarbeit vorstellen. Finanzielle Auswirkungen: ./. Anlage/n: Antrag der AfD Fraktion vom 10.06.2026 (Dr. Martin Mertens) Bürgermeister

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