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Antrag der SPD-Fraktion: Stromhandel
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Rommerskirchen |
| Datum | 2026-06-25 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
ÖFFENTLICH
Gemeinde Nr. 001/0347/XVIII/2026
Rommerskirchen
vom 18.06.2026
H
C
I
Mitgezeichnet Kämmerei L
T
Fachbereich Bürgermeisterbüro, mit finanziellen Auswirkungen N
E
Wirtschaftsförderung, Strukturwandel,
F
F
Presse und Öffentlichkeitsarbeit Kenntnisnahme:
Ö
Herr Schulz
Dez. II Dez. III
Beratungsvorlage B
Antrag der SPD-Fraktion: Stromhandel
Beratungsfolge Zuständigkeit Sitzungstermin
Haupt- und Finanzaus- Entscheidung 25.06.2026
schuss, Ausschuss für Wirt-
schaft, Strukturwandel und
Digitales
Beschluss:
Die Verwaltung schlägt daher vor, den Antrag als Prüfauftrag aufzunehmen und zunächst
eine belastbare Vorprüfung vorzunehmen. Ziel sollte nicht unmittelbar die Festlegung auf
ein bestimmtes Vermarktungsmodell sein, sondern eine ergebnisoffene Prüfung, ob ein
solches Modell für die Gemeinde Rommerskirchen rechtlich zulässig, technisch umsetz-
bar und wirtschaftlich vorteilhaft ist.
Sachverhalt:
Der Verwaltung liegt ein Antrag der SPD-Fraktion vom 09.6.2026 vor.
Die Verwaltung hält die aufgeworfene Fragestellung grundsätzlich für nachvollziehbar
und prüfwürdig. Gerade vor dem Hintergrund steigender Anforderungen an Klimaschutz,
Wirtschaftlichkeit kommunaler Liegenschaften und eines perspektivisch weiteren Aus-
baus erneuerbarer Energien ist es sinnvoll, bestehende Einspeise- und Eigenver-
brauchsmodelle nicht dauerhaft ungeprüft fortzuführen.
Gleichzeitig ist der Antrag differenziert zu betrachten. Eine Direktvermarktung über-
schüssiger Strommengen oder die Einbindung in virtuelle Kraftwerksstrukturen kann wirt-
schaftliche Chancen bieten, ist aber regelmäßig nur dann sinnvoll, wenn die technischen
Voraussetzungen, die Größe und Erzeugungsprofile der Anlagen, die rechtlichen Rah-
menbedingungen sowie die Investitions- und Betriebskosten in einem angemessenen
Verhältnis zu den erwartbaren Mehrerlösen stehen.
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Aus Sicht der Verwaltung sollten daher zunächst folgende Punkte geprüft werden:
1. Bestandsaufnahme der gemeindeeigenen Photovoltaikanlagen
Zunächst ist zu erfassen, welche Anlagen vorhanden sind, welche Leistung sie
aufweisen, welche Strommengen selbst verbraucht und welche Mengen einge-
speist werden sowie welche Vergütungs- und Förderbedingungen jeweils gelten.
2. Rechtliche und förderrechtliche Rahmenbedingungen
Insbesondere bei öffentlich geförderten Anlagen ist zu prüfen, ob und in welchem
Umfang eine Änderung des Betriebsmodells, eine Speicherung oder eine alterna-
tive Vermarktung zulässig ist. Hierbei sind auch bestehende Netzanschluss-, Ein-
speise- und Lieferverträge einzubeziehen.
3. Technische Voraussetzungen
Für eine aktive Steuerung, Speicherung und Vermarktung wären gegebenenfalls
zusätzliche Mess-, Steuerungs- und Kommunikationseinrichtungen sowie Batte-
riespeicher erforderlich. Zu klären ist, ob bestehende Anlagen technisch nachrüst-
bar sind und mit welchem Aufwand dies verbunden wäre.
4. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
Eine Umstellung kommt aus Sicht der Verwaltung nur in Betracht, wenn die er-
wartbaren Erlöse die Investitions-, Betriebs-, Wartungs- und Vertragskosten be-
lastbar rechtfertigen. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass Börsenstrompreise
schwanken und Mehrerlöse nicht dauerhaft garantiert werden können.
5. Rolle der EWR
Die Einbindung der Entwicklungsgesellschaft Rommerskirchen sollte in die Prü-
fung einbezogen werden. Dabei wäre zu klären, ob und in welcher Funktion die
EWR sinnvoll beteiligt werden könnte – etwa koordinierend, investiv, als Projekt-
trägerin oder in Kooperation mit einem fachlich geeigneten externen Dienstleister.
Zugleich ist sorgfältig abzugrenzen, welche Aufgaben wirtschaftlich, rechtlich und
organisatorisch bei der Gemeinde verbleiben müssen.
Sofern die Vorprüfung ein hinreichendes Potenzial erkennen lässt, könnte in einem
zweiten Schritt eine vertiefende Wirtschaftlichkeitsuntersuchung unter Einbindung ge-
eigneter Fachanbieter und unter Beteiligung der EWR erfolgen.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlage/n:
Antrag der SPD-Fraktion
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Dr. Martin Mertens
Bürgermeister
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