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Bauantrag - Aufbau einer DHL-Packstation; hier: Antrag auf Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB, Flst. Nr. 1850, Tullastraße 2/1, Gemarkung Linx
Angenommen21 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Rheinau |
| Datum | 2026-07-29 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
DHL beantragt Befreiungen vom vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Ortseingang Linx Nord" zur Errichtung einer Packstation auf dem Grundstück Tullastraße 2/1 in Linx. Die Station soll auf einer bestehenden Parkplatzfläche im nordöstlichen Grundstücksbereich aufgebaut werden. Erforderlich sind zwei Befreiungen: zur Nutzung als sonstiger Gewerbebetrieb (statt Lebensmittelmarkt) und zur Errichtung außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche. Der Gemeinderat beschloss am 29.07.2026 die Erteilung der Befreiungen.
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Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage Vorlage Nr.: XI/0752
Verantwortlich: Dieter Erk
Geschäftszeichen:
Bauantrag - Aufbau einer DHL-Packstation; hier: Antrag auf Befreiung gemäß §
31 Abs. 2 BauGB, Flst. Nr. 1850, Tullastraße 2/1, Gemarkung Linx
Beratungsfolge
Gremium Termin Öff.-Status Ergebnis
Ortschaftsrat Linx öffentlich Vorberatung
Gemeinderat 29.07.2026 öffentlich Entscheidung
Beschlussantrag
Der Gemeinderat/Ortschaftsrat stimmt der Erteilung der Befreiungen von den Festset-
zungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Ortseingang Linx Nord“ hinsichtlich
der Art der baulichen Nutzung als sonstiger Gewerbebetrieb sowie hinsichtlich der Er-
richtung einer Hauptanlage außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zu.
Finanzielle Auswirkungen x Nein Ja
Haushaltsmittel stehen bereit Nein Ja Höhe:
Überplanmäßige/Außerplanmäßige Mittel erforderlich Nein Ja Höhe:
Folgekosten Nein Ja Höhe:
Ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen
Sachverhalt und Erläuterungen:
Auf dem oben genannten Grundstück ist der Aufbau einer DHL-Packstation beabsich-
tigt.
Die DHL-Packstation soll im nordöstlichen Bereich des Grundstücks auf einer beste-
henden Parkplatzfläche errichtet werden.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen vorhabenbezogenen Be-
bauungsplans „Ortseingang Linx Nord“ des Stadtteils Linx. Die baurechtliche Beurtei-
lung erfolgt nach § 31 BauGB.
Gemäß Ziffer 9 d) des Anhangs zu § 50 Abs. 1 LBO ist die Errichtung der DHL-
Packstation verfahrensfrei. Für die Umsetzung des Vorhabens sind jedoch zwei Befrei-
ungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB von den Festsetzungen des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans „Ortseingang Linx Nord“ erforderlich.
Entsprechend des vorhabenbezogenen Bebauungsplans einschließlich des Vorhaben-
und Erschließungsplans ist hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung ausschließlich
ein kleinflächiger Lebensmittelmarkt zulässig. Bei der geplanten DHL-Packstation han-
delt es sich hingegen um einen sonstigen Gewerbebetrieb. Daher ist eine Befreiung
von den Festsetzungen hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung als sonstiger Ge-
werbebetrieb erforderlich.
Darüber hinaus ist im Vorhaben- und Erschließungsplan für den vorgesehenen Stand-
ort der DHL-Packstation eine Parkplatzfläche festgesetzt. Die DHL-Packstation soll
somit außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche errichtet werden. Hierfür ist eine
weitere Befreiung hinsichtlich der Errichtung einer Hauptanlage außerhalb der über-
baubaren Grundstücksfläche erforderlich.
Von Seiten der Verwaltung bestehen gegen die Erteilung der erforderlichen Befreiun-
gen von den Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Ortseingang
Linx Nord“ hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung als sonstiger Gewerbebetrieb so-
wie hinsichtlich der Errichtung einer Hauptanlage außerhalb der überbaubaren Grund-
stücksfläche keine Bedenken.
Anlagen:
A01 Lageplan
A02 Standort-Dokumentation
A03 Angabe Bauherr (nichtöffentlich)
Text aus PDF extrahiert