Startseite › Remscheid › Antrag
Antrag der Fraktion der CDU - Regelmäßiges Berichtswesen zu wesentlichen Haushaltsabweichungen und Minderausgaben
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Remscheid |
| Datum | 2026-09-03 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die CDU-Fraktion beantragt ein regelmäßiges Berichtswesen zu Haushaltsabweichungen, insbesondere zu Minderaufwendungen, Mehraufwendungen und Fördermittelveränderungen. Die Verwaltung antwortet, dass sie bereits umfassende Berichtsinstrumente etabliert hat: Quartalsberichte zur Haushaltsentwicklung, Einzelberichte bei wesentlichen Veränderungen, Fortschreibungen des Doppelhaushalts, Berichte zum Haushaltssicherungskonzept und Jahresabschlüsse. Diese würden die geforderten Anforderungen bereits erfüllen.
Automatisch aus dem Quelldokument zusammengefasst. Wichtige Details bitte immer im Originaldokument unten prüfen.
Dokument
Extrahierter Text
Drucksache 17/1309
23.06.2026
Mitteilungsvorlage
Antrag der Fraktion der CDU - Regelmäßiges Berichtswesen zu wesentlichen
Haushaltsabweichungen und Minderausgaben
Beratungsfolge
Gremium Sitzungstermin Beratungsform
1 Haupt- und Finanzausschuss 25.06.2026 Kenntnisnahme
Öffentlichkeit
Die Beratung erfolgt in öffentlicher Sitzung.
Federführung
1.20.1 Haushalt
Beteiligte Stellen
0.11 Personal und Organisation
Finanzielle Folgen und Auswirkungen
Voraussichtlicher Aufwand und voraussichtliche Auszahlungen im laufenden Jahr und in
Folgejahren
keine
Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Ergebnis- und Finanzplan enthalten
entfällt
Produkt(e)
Seite 2 Drucksache 17/1309
Zeit- und Personalkostenaufwand
(Nur für die Beantwortung von Anfragen!)
Mitteilung der Verwaltung
Die nachfolgende Information wird zur Kenntnis genommen.
Mit der Drucksache-Nr. 17/1299 stellt die Fraktion der CDU im Rat der Stadt Remscheid den
Antrag ein regelmäßiges berichtwesen zu etablieren.
Der Bericht soll insbesondere enthalten:
1. voraussichtliche Minderaufwendungen beziehungsweise Minderauszahlungen von
finanzieller Bedeutung,
2. voraussichtliche Mehraufwendungen beziehungsweise Mehrauszahlungen von
finanzieller Bedeutung,
3. wesentliche Veränderungen bei Fördermitteln oder Investitionsmaßnahmen, eine kurze
Erläuterung der Ursachen der jeweiligen Abweichungen, eine Einschätzung der
Verwaltung, ob sich hieraus Auswirkungen auf den weiteren Haushaltsvollzug ergeben.
Die Berichterstattung soll mindestens zu den regulären Sitzungen des Haupt- und
Finanzausschusses erfolgen.
Die Verwaltung nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung:
Die Verwaltung hat in den vergangenen Jahren ein umfassendes Berichtswesen
aufgebaut und erfüllt bereits die Anforderungen des Berichtswesens:
Ein zu beschließender Haushaltsplan ist schon alleine eine in die Zukunft gerichtete
Berichtsfunktion. Er stellt dar, welche Erträge und Einzahlungen sowie welche Aufwendungen
und Auszahlungen für das Haushaltsjahr erwartet werden und welche finanziellen
Verpflichtungen vorgesehen sind. Zugleich gibt er über den Ergebnisplan, den Finanzplan und
die Teilpläne einen strukturierten Überblick über die geplante Haushaltswirtschaft der Stadt.
Darüber hinaus macht der Haushaltsplan durch die Einbeziehung der mittelfristigen Ergebnis-
und Finanzplanung erkennbar, wie sich die Finanzlage der Stadt voraussichtlich über das
laufende Haushaltsjahr hinaus entwickeln wird. Er dient damit nicht nur der Planung und
Steuerung, sondern zugleich der Information des Rates, der Verwaltung, der Öffentlichkeit und
der Kommunalaufsicht über die erwartete Haushaltsentwicklung.
Zur Berichterstattung der Veränderungen im Vergleich zur beschlossenen Haushaltsplanung
gegenüber dem Rat und dem Hauptausschuss nutzt die Verwaltung die folgenden Instrumente.
Der Vorbericht zum aktuellen Haushaltsplan 2025 / 2026 enthält gleichermaßen einen
Gesamtüberblick der Berichte und Instrumente zur Steuerung und Kontrolle des Haushaltes:
Seite 3 Drucksache 17/1309
Seite 4 Drucksache 17/1309
1. Quartalsmäßige Berichterstattung zur Haushaltsentwicklung
Ein wesentlicher Bestandteil der unterjährigen Berichterstattung ist die quartalsweise
Berichterstattung, die dem Rat regelmäßig zur Verfügung gestellt wird. Sie dient dazu, die
aktuelle Haushaltsentwicklung transparent darzustellen und wesentliche finanzielle
Entwicklungen im Laufe des Haushaltsjahres nachvollziehbar aufzubereiten. Insoweit wird auf
die Drucksachen-Nr. 17/1197 und 17/0087 verwiesen.
Die quartalsweise Berichterstattung umfasst insbesondere folgende Inhalte:
die Entwicklung des investiven Kreditbestandes,
die Entwicklung des Liquiditätskreditbestandes,
Entwicklung der Zinsaufwendungen,
die Entwicklung der Sichteinlagen bei den Bankkonten,
den Ausweis der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen,
den Ausweis wesentlicher Mehrkosten bei investiven Maßnahmen entsprechend der
gesetzlichen Verpflichtung nach § 25 KomHVO NRW.
Durch diese regelmäßige Berichterstattung wird dem Rat ein fortlaufender Überblick über die
finanzielle Lage der Stadt ermöglicht. Gleichzeitig dient sie der haushaltswirtschaftlichen
Steuerung und Kontrolle, da wesentliche Veränderungen frühzeitig erkennbar werden und bei
Bedarf in die weiteren Beratungen und Entscheidungen einbezogen werden können.
2. Einzelberichte zu Haushaltsentwicklungen
Sofern es die Haushaltsentwicklung erfordert, werden darüber hinaus gesonderte
Einzelberichte durch die Kämmerei erstellt und dem Hauptausschuss sowie dem Rat zur
Beratung und Kenntnisnahme vorgelegt.
Dies gilt insbesondere dann, wenn sich im laufenden Haushaltsjahr wesentliche
Veränderungen, besondere finanzielle Risiken oder erhebliche Abweichungen gegenüber der
bisherigen Planung ergeben. Durch diese anlassbezogene Berichterstattung wird sichergestellt,
dass die politischen Gremien auch außerhalb der regelmäßigen Quartalsberichte zeitnah und
umfassend über bedeutsame Entwicklungen informiert werden.
Siehe hierzu nur beispielhaft die folgenden Drucksachen:
17/0634 - NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036
17/0707 - NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036 – Bewilligung der Mittel, weiteres Vorgehen
17/1292 - NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036 – Vorstellung der Maßnahmen
17/0306 - Sachstandsbericht zum Altschuldenentlastungsgesetz (ASEG NRW) -
17/0301 - Gemeindefinanzierungsgesetz – Ergebnis der Verfassungsbeschwerde
3. Fortschreibung des Doppelhaushaltes zu Beginn des zweiten Jahres
Darüber hinaus erfolgt bei einem Doppelhaushalt zum Jahreswechsel eine Berichterstattung
über wesentliche Veränderungen vor Beginn des zweiten Haushaltsjahres (Fortschreibung des
Seite 5 Drucksache 17/1309
Doppelhaushaltes). Zuletzt erfolgte eine entsprechende Darstellung mit der Drucksache-Nr.
17/0116 im Dezember 2025.
Die Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung nach § 9 Abs. 2 KomHVO
NRW erfüllt bei einem Doppelhaushalt eine aktualisierende Berichts- und Kontrollfunktion. Sie
dient dazu, dem Rat vor Beginn des zweiten Haushaltsjahres darzustellen, ob und in welchem
Umfang sich die dem Doppelhaushalt zugrunde liegenden Annahmen und Planungsgrundlagen
verändert haben.
Damit wird die im Doppelhaushalt enthaltene mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung auf
einen aktuellen Stand gebracht. Die Fortschreibung schafft Transparenz über wesentliche
Veränderungen der Haushaltsentwicklung, insbesondere bei Erträgen, Aufwendungen,
Einzahlungen, Auszahlungen, Investitionen und der Ergebnisentwicklung. Sie ermöglicht dem
Rat, die finanzielle Lage der Stadt vor Beginn des zweiten Haushaltsjahres erneut zu bewerten
und seine Steuerungs- und Kontrollfunktion wahrzunehmen. Die Fortschreibung hat dabei in
erster Linie Informations- und Prognosecharakter. Sie verändert die beschlossene
Haushaltssatzung nicht unmittelbar, kann aber Grundlage für weitere haushaltswirtschaftliche
Entscheidungen sein, sofern sich aus der aktualisierten Entwicklung ein entsprechender
Handlungsbedarf ergibt.
4. Berichte zur Umsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes
Das Haushaltssicherungskonzept (HSK) sowie dessen Fortschreibungen sind wesentliche
Instrumente zur Sicherstellung der dauerhaften finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt. Sie
bedürfen sowohl eines Beschlusses durch den Rat der Stadt als auch der Genehmigung durch
die zuständige Kommunalaufsichtsbehörde, die Bezirksregierung.
Zur kontinuierlichen Überwachung der Umsetzung der im HSK festgelegten
Konsolidierungsmaßnahmen besteht darüber hinaus eine regelmäßige Berichtspflicht. Die
Kämmerei informiert den Rat und den Hauptausschuss über den Stand der Umsetzung des
Haushaltssicherungskonzeptes sowie über wesentliche Entwicklungen und Abweichungen. Die
Berichterstattung erfolgt zu den festgelegten Berichtsstichtagen jeweils zum 15. April und zum
31. Juli eines Jahres.
Nähere Informationen zur Umsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes und zu den
jeweiligen Berichtsergebnissen sind den folgenden Mitteilungsvorlagen zu entnehmen:
Drucksache-Nr. 17/0940 – Berichterstattung zur Umsetzung des
Haushaltssicherungskonzepts
Drucksache-Nr. 16/7958 – Berichterstattung zur Umsetzung des
Haushaltssicherungskonzepts
5. Darstellung der finanziellen Folgen bei Beschlussfassung über Einzelmaßnahmen
Bei neuen Maßnahmen, die dem Rat im Rahmen eines Grundsatz- oder
Umsetzungsbeschlusses zur Entscheidung vorgelegt werden, erfolgt eine umfassende
Darstellung der finanziellen Auswirkungen in den jeweiligen Beschlussvorlagen.
Dies betrifft im besonderen Maße für investive Neubau-, Ankauf-, Sanierungs- und
Erweiterungsmaßnahmen zu.
Seite 6 Drucksache 17/1309
Neben den unmittelbar entstehenden Kosten der Maßnahme werden auch die Ergebnisse einer
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung dargestellt. Darüber hinaus werden die aus der Maßnahme
resultierenden Folgekosten transparent ausgewiesen. Hierzu zählen insbesondere
Finanzierungskosten, Abschreibungen sowie mögliche Auswirkungen auf den Ergebnis- und
Finanzplan. Soweit für die Maßnahme Fördermittel oder sonstige Zuwendungen in Betracht
kommen, werden auch die daraus entstehenden Erträge aus Sonderposten berücksichtigt.
Damit wird dem Rat nicht nur die Investitionssumme als solche, sondern auch die mittel- und
langfristige Belastung beziehungsweise Entlastung des städtischen Haushalts aufgezeigt.
Die Darstellung dient der Transparenz, der haushaltswirtschaftlichen Steuerung und der
Entscheidungsgrundlage des Rates. Sie ermöglicht eine Bewertung, ob und in welchem
Umfang eine investive Maßnahme finanzierbar, wirtschaftlich vertretbar und mit der künftigen
Haushaltsentwicklung vereinbar ist.
6. Aufstellung und Feststellung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss erfüllt neben der laufenden unterjährigen Berichterstattung eine
rückblickende Berichtsfunktion über die tatsächliche Entwicklung der Haushaltswirtschaft im
abgelaufenen Haushaltsjahr. Er stellt dar, welche Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und
Auszahlungen tatsächlich entstanden sind und wie sich die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Stadt entwickelt hat.
Der Entwurf des Jahresabschlusses hat dabei zunächst eine vorläufige Informations- und
Rechenschaftsfunktion. Er bildet den Stand der Haushaltswirtschaft nach Abschluss des
Haushaltsjahres ab und wird dem Rat zur weiteren Beratung, Prüfung und Feststellung
zugeleitet. Siehe hierzu die Drucksachen-Nr.
16/7409 - Jahresabschluss 2023 - Entwurf
16/7819 - Jahresabschluss 2024 - Entwurf
Nach erfolgter Prüfung erfüllt der festzustellende Jahresabschluss eine abschließende und
verbindliche Berichtsfunktion. Er dient dem Rat als Grundlage für die Feststellung des
Jahresabschlusses, sowie für die Entlastung des Oberbürgermeisters. Zugleich wird hierdurch
Transparenz gegenüber Öffentlichkeit und Aufsichtsbehörde hergestellt.
Wolf
Oberbürgermeister
Seite 7 Drucksache 17/1309
Text aus PDF extrahiert