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Antrag der Fraktion der CDU - Regelmäßiges Berichtswesen zu wesentlichen Haushaltsabweichungen und Minderausgaben

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeRemscheid
Datum2026-09-03
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die CDU-Fraktion beantragt ein regelmäßiges Berichtswesen zu Haushaltsabweichungen, insbesondere zu Minderaufwendungen, Mehraufwendungen und Fördermittelveränderungen. Die Verwaltung antwortet, dass sie bereits umfassende Berichtsinstrumente etabliert hat: Quartalsberichte zur Haushaltsentwicklung, Einzelberichte bei wesentlichen Veränderungen, Fortschreibungen des Doppelhaushalts, Berichte zum Haushaltssicherungskonzept und Jahresabschlüsse. Diese würden die geforderten Anforderungen bereits erfüllen.

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Drucksache 17/1309 23.06.2026 Mitteilungsvorlage Antrag der Fraktion der CDU - Regelmäßiges Berichtswesen zu wesentlichen Haushaltsabweichungen und Minderausgaben Beratungsfolge Gremium Sitzungstermin Beratungsform 1 Haupt- und Finanzausschuss 25.06.2026 Kenntnisnahme Öffentlichkeit Die Beratung erfolgt in öffentlicher Sitzung. Federführung 1.20.1 Haushalt Beteiligte Stellen 0.11 Personal und Organisation Finanzielle Folgen und Auswirkungen Voraussichtlicher Aufwand und voraussichtliche Auszahlungen im laufenden Jahr und in Folgejahren keine Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Ergebnis- und Finanzplan enthalten entfällt Produkt(e) Seite 2 Drucksache 17/1309 Zeit- und Personalkostenaufwand (Nur für die Beantwortung von Anfragen!) Mitteilung der Verwaltung Die nachfolgende Information wird zur Kenntnis genommen. Mit der Drucksache-Nr. 17/1299 stellt die Fraktion der CDU im Rat der Stadt Remscheid den Antrag ein regelmäßiges berichtwesen zu etablieren. Der Bericht soll insbesondere enthalten: 1. voraussichtliche Minderaufwendungen beziehungsweise Minderauszahlungen von finanzieller Bedeutung, 2. voraussichtliche Mehraufwendungen beziehungsweise Mehrauszahlungen von finanzieller Bedeutung, 3. wesentliche Veränderungen bei Fördermitteln oder Investitionsmaßnahmen, eine kurze Erläuterung der Ursachen der jeweiligen Abweichungen, eine Einschätzung der Verwaltung, ob sich hieraus Auswirkungen auf den weiteren Haushaltsvollzug ergeben. Die Berichterstattung soll mindestens zu den regulären Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses erfolgen. Die Verwaltung nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung: Die Verwaltung hat in den vergangenen Jahren ein umfassendes Berichtswesen aufgebaut und erfüllt bereits die Anforderungen des Berichtswesens: Ein zu beschließender Haushaltsplan ist schon alleine eine in die Zukunft gerichtete Berichtsfunktion. Er stellt dar, welche Erträge und Einzahlungen sowie welche Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr erwartet werden und welche finanziellen Verpflichtungen vorgesehen sind. Zugleich gibt er über den Ergebnisplan, den Finanzplan und die Teilpläne einen strukturierten Überblick über die geplante Haushaltswirtschaft der Stadt. Darüber hinaus macht der Haushaltsplan durch die Einbeziehung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung erkennbar, wie sich die Finanzlage der Stadt voraussichtlich über das laufende Haushaltsjahr hinaus entwickeln wird. Er dient damit nicht nur der Planung und Steuerung, sondern zugleich der Information des Rates, der Verwaltung, der Öffentlichkeit und der Kommunalaufsicht über die erwartete Haushaltsentwicklung. Zur Berichterstattung der Veränderungen im Vergleich zur beschlossenen Haushaltsplanung gegenüber dem Rat und dem Hauptausschuss nutzt die Verwaltung die folgenden Instrumente. Der Vorbericht zum aktuellen Haushaltsplan 2025 / 2026 enthält gleichermaßen einen Gesamtüberblick der Berichte und Instrumente zur Steuerung und Kontrolle des Haushaltes: Seite 3 Drucksache 17/1309 Seite 4 Drucksache 17/1309 1. Quartalsmäßige Berichterstattung zur Haushaltsentwicklung Ein wesentlicher Bestandteil der unterjährigen Berichterstattung ist die quartalsweise Berichterstattung, die dem Rat regelmäßig zur Verfügung gestellt wird. Sie dient dazu, die aktuelle Haushaltsentwicklung transparent darzustellen und wesentliche finanzielle Entwicklungen im Laufe des Haushaltsjahres nachvollziehbar aufzubereiten. Insoweit wird auf die Drucksachen-Nr. 17/1197 und 17/0087 verwiesen. Die quartalsweise Berichterstattung umfasst insbesondere folgende Inhalte:  die Entwicklung des investiven Kreditbestandes,  die Entwicklung des Liquiditätskreditbestandes,  Entwicklung der Zinsaufwendungen,  die Entwicklung der Sichteinlagen bei den Bankkonten,  den Ausweis der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen,  den Ausweis wesentlicher Mehrkosten bei investiven Maßnahmen entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung nach § 25 KomHVO NRW. Durch diese regelmäßige Berichterstattung wird dem Rat ein fortlaufender Überblick über die finanzielle Lage der Stadt ermöglicht. Gleichzeitig dient sie der haushaltswirtschaftlichen Steuerung und Kontrolle, da wesentliche Veränderungen frühzeitig erkennbar werden und bei Bedarf in die weiteren Beratungen und Entscheidungen einbezogen werden können. 2. Einzelberichte zu Haushaltsentwicklungen Sofern es die Haushaltsentwicklung erfordert, werden darüber hinaus gesonderte Einzelberichte durch die Kämmerei erstellt und dem Hauptausschuss sowie dem Rat zur Beratung und Kenntnisnahme vorgelegt. Dies gilt insbesondere dann, wenn sich im laufenden Haushaltsjahr wesentliche Veränderungen, besondere finanzielle Risiken oder erhebliche Abweichungen gegenüber der bisherigen Planung ergeben. Durch diese anlassbezogene Berichterstattung wird sichergestellt, dass die politischen Gremien auch außerhalb der regelmäßigen Quartalsberichte zeitnah und umfassend über bedeutsame Entwicklungen informiert werden. Siehe hierzu nur beispielhaft die folgenden Drucksachen: 17/0634 - NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036 17/0707 - NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036 – Bewilligung der Mittel, weiteres Vorgehen 17/1292 - NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036 – Vorstellung der Maßnahmen 17/0306 - Sachstandsbericht zum Altschuldenentlastungsgesetz (ASEG NRW) - 17/0301 - Gemeindefinanzierungsgesetz – Ergebnis der Verfassungsbeschwerde 3. Fortschreibung des Doppelhaushaltes zu Beginn des zweiten Jahres Darüber hinaus erfolgt bei einem Doppelhaushalt zum Jahreswechsel eine Berichterstattung über wesentliche Veränderungen vor Beginn des zweiten Haushaltsjahres (Fortschreibung des Seite 5 Drucksache 17/1309 Doppelhaushaltes). Zuletzt erfolgte eine entsprechende Darstellung mit der Drucksache-Nr. 17/0116 im Dezember 2025. Die Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung nach § 9 Abs. 2 KomHVO NRW erfüllt bei einem Doppelhaushalt eine aktualisierende Berichts- und Kontrollfunktion. Sie dient dazu, dem Rat vor Beginn des zweiten Haushaltsjahres darzustellen, ob und in welchem Umfang sich die dem Doppelhaushalt zugrunde liegenden Annahmen und Planungsgrundlagen verändert haben. Damit wird die im Doppelhaushalt enthaltene mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung auf einen aktuellen Stand gebracht. Die Fortschreibung schafft Transparenz über wesentliche Veränderungen der Haushaltsentwicklung, insbesondere bei Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen, Auszahlungen, Investitionen und der Ergebnisentwicklung. Sie ermöglicht dem Rat, die finanzielle Lage der Stadt vor Beginn des zweiten Haushaltsjahres erneut zu bewerten und seine Steuerungs- und Kontrollfunktion wahrzunehmen. Die Fortschreibung hat dabei in erster Linie Informations- und Prognosecharakter. Sie verändert die beschlossene Haushaltssatzung nicht unmittelbar, kann aber Grundlage für weitere haushaltswirtschaftliche Entscheidungen sein, sofern sich aus der aktualisierten Entwicklung ein entsprechender Handlungsbedarf ergibt. 4. Berichte zur Umsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes Das Haushaltssicherungskonzept (HSK) sowie dessen Fortschreibungen sind wesentliche Instrumente zur Sicherstellung der dauerhaften finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt. Sie bedürfen sowohl eines Beschlusses durch den Rat der Stadt als auch der Genehmigung durch die zuständige Kommunalaufsichtsbehörde, die Bezirksregierung. Zur kontinuierlichen Überwachung der Umsetzung der im HSK festgelegten Konsolidierungsmaßnahmen besteht darüber hinaus eine regelmäßige Berichtspflicht. Die Kämmerei informiert den Rat und den Hauptausschuss über den Stand der Umsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes sowie über wesentliche Entwicklungen und Abweichungen. Die Berichterstattung erfolgt zu den festgelegten Berichtsstichtagen jeweils zum 15. April und zum 31. Juli eines Jahres. Nähere Informationen zur Umsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes und zu den jeweiligen Berichtsergebnissen sind den folgenden Mitteilungsvorlagen zu entnehmen:  Drucksache-Nr. 17/0940 – Berichterstattung zur Umsetzung des Haushaltssicherungskonzepts  Drucksache-Nr. 16/7958 – Berichterstattung zur Umsetzung des Haushaltssicherungskonzepts 5. Darstellung der finanziellen Folgen bei Beschlussfassung über Einzelmaßnahmen Bei neuen Maßnahmen, die dem Rat im Rahmen eines Grundsatz- oder Umsetzungsbeschlusses zur Entscheidung vorgelegt werden, erfolgt eine umfassende Darstellung der finanziellen Auswirkungen in den jeweiligen Beschlussvorlagen. Dies betrifft im besonderen Maße für investive Neubau-, Ankauf-, Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen zu. Seite 6 Drucksache 17/1309 Neben den unmittelbar entstehenden Kosten der Maßnahme werden auch die Ergebnisse einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung dargestellt. Darüber hinaus werden die aus der Maßnahme resultierenden Folgekosten transparent ausgewiesen. Hierzu zählen insbesondere Finanzierungskosten, Abschreibungen sowie mögliche Auswirkungen auf den Ergebnis- und Finanzplan. Soweit für die Maßnahme Fördermittel oder sonstige Zuwendungen in Betracht kommen, werden auch die daraus entstehenden Erträge aus Sonderposten berücksichtigt. Damit wird dem Rat nicht nur die Investitionssumme als solche, sondern auch die mittel- und langfristige Belastung beziehungsweise Entlastung des städtischen Haushalts aufgezeigt. Die Darstellung dient der Transparenz, der haushaltswirtschaftlichen Steuerung und der Entscheidungsgrundlage des Rates. Sie ermöglicht eine Bewertung, ob und in welchem Umfang eine investive Maßnahme finanzierbar, wirtschaftlich vertretbar und mit der künftigen Haushaltsentwicklung vereinbar ist. 6. Aufstellung und Feststellung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss erfüllt neben der laufenden unterjährigen Berichterstattung eine rückblickende Berichtsfunktion über die tatsächliche Entwicklung der Haushaltswirtschaft im abgelaufenen Haushaltsjahr. Er stellt dar, welche Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen tatsächlich entstanden sind und wie sich die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt entwickelt hat. Der Entwurf des Jahresabschlusses hat dabei zunächst eine vorläufige Informations- und Rechenschaftsfunktion. Er bildet den Stand der Haushaltswirtschaft nach Abschluss des Haushaltsjahres ab und wird dem Rat zur weiteren Beratung, Prüfung und Feststellung zugeleitet. Siehe hierzu die Drucksachen-Nr. 16/7409 - Jahresabschluss 2023 - Entwurf 16/7819 - Jahresabschluss 2024 - Entwurf Nach erfolgter Prüfung erfüllt der festzustellende Jahresabschluss eine abschließende und verbindliche Berichtsfunktion. Er dient dem Rat als Grundlage für die Feststellung des Jahresabschlusses, sowie für die Entlastung des Oberbürgermeisters. Zugleich wird hierdurch Transparenz gegenüber Öffentlichkeit und Aufsichtsbehörde hergestellt. Wolf Oberbürgermeister Seite 7 Drucksache 17/1309

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