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Prüfung einer Klimaanlage für den Rathaussaal

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeStadt Arnstadt
Datum2026-08-18
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Fraktion Alternative für Deutschland beantragt, dass der Bürgermeister die technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten für eine Klimatisierung des Rathaussaals prüfen lässt. Grund sind Hitzeprobleme während der Stadtratssitzung am 25. Juni 2026, die die bestehende Lüftungsanlage überforderte und die Konzentration und Gesundheit der Teilnehmer beeinträchtigten. Der Antrag fordert eine Kühllastberechnung durch ein Fachunternehmen, Kostenvoranschläge und anschließend eine Beschlussvorlage mit Investitions-, Folgekosten und Finanzierungsvorschlag. Ein Beschlussergebnis ist dem Text nicht zu entnehmen.

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Stadt Arnstadt Fraktion Alternative für Deutschland Stadtrat der Stadt Arnstadt Beschlussantrag Nummer: 2026-0533 Datum: 18.08.2026 Bezug-Nr: Einreicher Hans-Joachim König Fraktion Alternative für Deutschland Beratungsfolge Termin Status Stadtrat der Stadt Arnstadt 03.09.2026 öffentlich einbringend Prüfung einer Klimaanlage für den Rathaussaal Beschlussvorschlag: 1. Der Bürgermeister wird gebeten, die technischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Klimatisierung des Rathaussaales prüfen zu lassen. 2. Hierzu ist eine Kühllastberechnung durch ein fachkundiges Ingenieur- oder Klimatechnikunternehmen zu veranlassen sowie mindestens ein Kostenvoranschlag für geeignete Klimatisierungssysteme einzuholen. 3. Auf Grundlage der Prüfung ist dem Stadtrat eine Beschlussvorlage mit den ermittelten Investitionskosten, den Folgekosten sowie einem Finanzierungsvorschlag vorzulegen. 4. Sofern die technische und wirtschaftliche Prüfung ergeben, dass eine Klimatisierung sinnvoll und umsetzbar ist, wird der Bürgermeister gebeten, die Installation einer geeigneten Klimaanlage für den Rathaussaal vorzubereiten und dem Stadtrat zur endgültigen Beschlussfassung vorzulegen. Problembeschreibung / Begründung: Während der 17. Stadtratssitzung am 25. Juni 2026 herrschten im Rathaussaal Hitzetemperaturen, welche die vorhandene Lüftungsanlage überforderte, eine für längere Sitzungen angemessene Klimatisierung abzusichern. Aufgrund der starken Aufheizung des Gebäudes konnte auch das Öffnen der Fenster keine spürbare Verbesserung bewirken. Bei langen Sitzungen mit zahlreichen Tagesordnungspunkten beeinträchtigen hohe Raumtemperaturen die Konzentrationsfähigkeit, die Gesundheit sowie die Arbeitsfähigkeit der Stadtratsmitglieder, der Verwaltung und der anwesenden Öffentlichkeit. Nach den technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A3.5 „Raumtemperatur" = legt konkrete Mindest- und Höchstwerte für die Lufttemperatur in Arbeitsräumen fest) sollen Arbeitgeber ab einer Raumtemperatur von über 26 °C geeignete Maßnahmen zur Verringerung der Wärmebelastung treffen. Ab einer Raumtemperatur von über 30 °C sind wirksame Maßnahmen erforderlich, um die Belastung der Beschäftigten zu reduzieren. Auch wenn diese Vorschriften nicht unmittelbar für Stadtratssitzungen gelten, stellen sie einen anerkannten arbeitswissenschaftlichen Maßstab für den Gesundheitsschutz dar. Vor einer Investitionsentscheidung ist deshalb eine fachliche Kühllastberechnung erforderlich. Anschließend sollen dem Stadtrat geeignete technische Lösungen einschließlich der zu erwartenden Investitions- und Betriebskosten zur Entscheidung vorgelegt werden. Das Ziel eines diesbezüglichen Beschlusses ist es, die klimatischen Bedingungen im Rathaussaal dauerhaft zu verbessern und die Durchführung längerer Sitzungen auch während sommerlicher Hitzeperioden für Nutzer und Besucher sicherzustellen. gez. Hans-Joachim König Fraktionsmitglied

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