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Beschluss über die Entlastung für das Jahr 2024

Angenommen
TypAntrag
GemeindeReichertshofen
Datum2025-07-23
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Verwaltungsgemeinschaft Beschlussvorlage Reichertshofen FV/062/2025 Sachgebiet Finanzverwaltung Beratung Datum Behandlung Zuständigkeit Gemeinschaftsversammlung 23.07.2025 öffentlich Entscheidung Betreff Beschluss über die Entlastung für das Jahr 2024 Sachverhalt: Nach der Feststellung ist über die Entlastung zu beschließen (Art. 102 Abs. 3 Satz 1 Gemeindeordnung). Vorschlag zum Beschluss: Die Gemeinschaftsversammlung beschließt die Entlastung für das Rechnungsjahr 2024. Seite 1 von 1

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