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Auflösung des Mietvertrages über die Nutzung des Rathauses Reichertshofen durch die Verwaltungsgemeinschaft Reichertshofen
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Reichertshofen |
| Datum | 2025-12-09 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Verwaltungsgemeinschaft Beschlussvorlage
Reichertshofen FV/109/2025
Sachgebiet
Finanzverwaltung
Beratung Datum Behandlung Zuständigkeit
Gemeinschaftsversammlung 09.12.2025 öffentlich Entscheidung
Betreff
Auflösung des Mietvertrages über die Nutzung des Rathauses Reichertshofen durch die
Verwaltungsgemeinschaft Reichertshofen
Sachverhalt:
Durch den Umzug der Verwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Reichertshofen vom Rathaus Reichertshofen in der
Schloßgasse 5, 85084 Reichertshofen in das Verwaltungs-/Dienstgebäude in der Marktstraße 16 erfolgt seit Beginn des
01.10.2025 keine Nutzung des Rathauses durch die Verwaltungsgemeinschaft Reichertshofen mehr.
Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 des bestehenden Mietvertrages vom 24.11.2022 kann der Vertrag von jedem Teil spätestens
zum 30.06. zum Jahresende gekündigt werden. Vor Ablauf von 20 Jahren ist die Kündigung ausgeschlossen. Aufgrund
dieser Regelung soll der bestehende Mietvertrag vom 24.11.2022 einvernehmlich zum 30.09.2025 aufgehoben werden.
Bis dahin ist die anteilige Miete an den Markt als Eigentümer zu zahlen.
Der der Markt Reichertshofen kann dadurch mit der Sanierung des Gebäudes beginnen, ohne dass der
Nutzungsanspruch durch die Verwaltungsgemeinschaft Reichertshofen entgegensteht.
Der Marktgemeinderat Reichertshofen notwendig hat in seiner Sitzung am 11.11.2025 der Vertragsauflösung bereits
zugestimmt.
Vorschlag zum Beschluss:
Der Mietvertrag vom 24.11.2022 über die Vermietung des Rathauses Reichertshofen durch den Markt Reichertshofen
an die Verwaltungsgemeinschaft Reichertshofen wird zum 30.09.2025 aufgelöst.
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