Startseite › Reichertshofen › Antrag

Auflösung des Mietvertrages über die Nutzung des Rathauses Reichertshofen durch die Verwaltungsgemeinschaft Reichertshofen

Angenommen
TypAntrag
GemeindeReichertshofen
Datum2025-12-09
DatenstufeNur Ergebnisse
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

Verwaltungsgemeinschaft Beschlussvorlage Reichertshofen FV/109/2025 Sachgebiet Finanzverwaltung Beratung Datum Behandlung Zuständigkeit Gemeinschaftsversammlung 09.12.2025 öffentlich Entscheidung Betreff Auflösung des Mietvertrages über die Nutzung des Rathauses Reichertshofen durch die Verwaltungsgemeinschaft Reichertshofen Sachverhalt: Durch den Umzug der Verwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Reichertshofen vom Rathaus Reichertshofen in der Schloßgasse 5, 85084 Reichertshofen in das Verwaltungs-/Dienstgebäude in der Marktstraße 16 erfolgt seit Beginn des 01.10.2025 keine Nutzung des Rathauses durch die Verwaltungsgemeinschaft Reichertshofen mehr. Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 des bestehenden Mietvertrages vom 24.11.2022 kann der Vertrag von jedem Teil spätestens zum 30.06. zum Jahresende gekündigt werden. Vor Ablauf von 20 Jahren ist die Kündigung ausgeschlossen. Aufgrund dieser Regelung soll der bestehende Mietvertrag vom 24.11.2022 einvernehmlich zum 30.09.2025 aufgehoben werden. Bis dahin ist die anteilige Miete an den Markt als Eigentümer zu zahlen. Der der Markt Reichertshofen kann dadurch mit der Sanierung des Gebäudes beginnen, ohne dass der Nutzungsanspruch durch die Verwaltungsgemeinschaft Reichertshofen entgegensteht. Der Marktgemeinderat Reichertshofen notwendig hat in seiner Sitzung am 11.11.2025 der Vertragsauflösung bereits zugestimmt. Vorschlag zum Beschluss: Der Mietvertrag vom 24.11.2022 über die Vermietung des Rathauses Reichertshofen durch den Markt Reichertshofen an die Verwaltungsgemeinschaft Reichertshofen wird zum 30.09.2025 aufgelöst. Seite 1 von 1

Text aus PDF extrahiert