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Beschluss über die Erstellung eines Kommunalen Wärmeplanes für die Stadt Hagenow
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Hagenow |
| Datum | 2026-06-18 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt die Erstellung eines Kommunalen Wärmeplanes für das Stadtgebiet Hagenow und Ortsteile.
Die Stadtverwaltung wird mit der Aufstellung einer Kommunalen Wärmeplanung unter Berücksichtigung der Anforderungen des Wärmeplanungsgesetzes beauftragt. Die Vergabe erforderlicher Planungsleistungen für externe Dienstleister ist unter Prüfung des Fördermitteleinsatzes einzuleiten.
Sachverhalt:
Entsprechend des Wärmeplanungsgesetzes sind die Länder verpflichtet sicherzustellen, dass auf ihrem Hoheitsgebiet Wärmepläne nach Maßgabe dieses Gesetzes spätestens bis zum Ablauf des 30. Juni 2028 erstellt werden. (für alle bestehenden Gemeindegebiete, in denen zum 1. Januar 2024 100 000 Einwohner oder weniger gemeldet sind)
Ziel dieses Gesetzes ist es, einen wesentlichen Beitrag zur Umstellung der Erzeugung von sowie der Versorgung mit Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme auf erneuerbare Energien, unvermeidbare Abwärme oder einer Kombination hieraus zu leisten, zu einer kosteneffizienten, nachhaltigen, sparsamen, bezahlbaren, resilienten sowie treibhausgasneutralen Wärmeversorgung bis spätestens zum Jahr 2045 (Zieljahr) beizutragen und Endenergieeinsparungen zu erbringen. Die Länder können ein früheres Zieljahr bestimmen, das im Rahmen der Umsetzung dieses Gesetzes zu Grunde zu legen ist.
Die kommunale Wärmeplanung (KWP) umfasst gemäß § 13 WPG folgende Schritte:
1. Einen Beschluss oder die Entscheidung der planungsverantwortlichen Stelle über die Durchführung der Wärmeplanung.
2. Eine Bestandsanalyse des aktuellen Wärmebedarfs und -verbrauchs innerhalb des beplanten Gebietes einschließlich der hierfür eingesetzten Energieträger, der vorhandenen Wärmeerzeugungsanlagen sowie der für die Wärmeplanung relevanten Energieinfrastrukturanlagen.
3. Potenzialanalyse zur Ermittlung der im beplanten Gebiet vorhandenen Potenziale zur Erzeugung von Wärme aus erneuerbaren Energien, zur Nutzung von unvermeidbarer Abwärme und zur zentralen Wärmespeicherung. Bekannte räumliche, technische, rechtliche oder wirtschaftliche Restriktionen für die Nutzung von Wärmeerzeugungspotenzialen sind zu berücksichtigen.
4. Die Entwicklung und Beschreibung eines Zielszenarios für die langfristige Entwicklung der Wärmeversorgung.
5. Die Einteilung in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete für die Betrachtungszeiträume 2030, 2035 und 2040 sowie
6. die Darstellung der Wärmeversorgungsarten für das Zieljahr (2045) und die Entwicklung einer Umsetzungsstrategie mit konkreten Umsetzungsmaßnahmen, die zur Erreichung des Zielszenarios beitragen sollen.
Die Bürgerinnen und Bürger sowie relevante Akteursgruppen werden aktiv in den Planungsprozess einbezogen. Es werden Informationsveranstaltungen und Konsultationen durchgeführt, um eine breite Akzeptanz und Unterstützung für die Maßnahmen zu gewährleisten. Die Stadtvertretung wird durch die Verwaltung regelmäßig über den Fortschritt der kommunalen Wärmeplanung unterrichtet und die Ergebnisse der einzelnen Planungsphasen werden vorgestellt.
Text aus PDF extrahiert