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Satzung zur Aufhebung der "Satzung über die Festsetzung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Leistungen des Baubetriebshofes der Stadt Hagenow" vom 26.11.2001

Angenommen
TypAntrag
GemeindeHagenow
Datum2026-06-18
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Beschlussvorschlag: Die Stadtvertretung der Stadt Hagenow stimmt der Satzung zur Aufhebung der "Satzung über die Festsetzung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Leistungen des Baubetriebshofes der Stadt Hagenow" vom 26.11.2001 zu. Sachverhalt: Die derzeit geltende Satzung über die Festsetzung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Leistungen des Baubetriebshofes der Stadt Hagenow" wurde 2001 (Beschluss 2001/0099 vom 12.07.2001) erlassen. Im Rahmen der steuerlichen Veränderungen für Juristische Personen des öffentlichen Rechts ab 2027 (§2b UStG) soll der Stadtbauhof auf einen rein internen und hoheitlichen Betrieb umgestellt werden. Bislang rechtfertigen die geringen Umsätze mit Bürgern (zwischen 0 bis 1.000 Euro pro Jahr) bereits die regelmäßige Überarbeitung der Satzung und Preise kaum. In Zukunft käme dann zusätzlicher Aufwand durch Mehrwertsteuerabführung und Vorsteuerquotenbildung hinzu. Bei den genannten sehr geringen Umsätzen darf keine Vorsteuer gezogen werden. Dem zusätzlichen Aufwand der steuerlichen Komplexität steht kein Nutzen gegenüber.

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