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Anträge auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Nimbschener Straße, 2. Änderung" (Berichterstatter: Frau Wolff)
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Grimma |
| Datum | 2026-06-25 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt für die Flurstücke 1215/134, 1216/4, 1220/5 der Gemarkung Großbardau, Nimbschener Straße 38 in Großbardau folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Nimbschener Straße, 2. Änderung“:
1. Überschreitung der Baugrenze um 2,00 m für die Errichtung eines Anbaues
2. Änderung der festgesetzten Dachneigung und Dacheindeckung für die Errichtung eines Anbaues und Neubau Carport
Sachverhalt:
Für das Grundstück Nimbschener Straße 38 sind zwei Befreiungsanträge im Bauantrag vom 13.02.2026 für das Vorhaben –Neubau Anbau und Neubau Carport– gestellt worden. Es handelt sich hier um ein kleines Wohnhaus in den Abmaßen 7,99 m x 9,49 m (ca. 75 m²). Das Gebäude soll um einen Wintergarten südöstlich mit einer Fläche von 27,89 m² erweitert werden. Des Weiteren ist ein Carport mit einer Größe von 5,56 m x 2,80 m (ca. 15,00 m²) geplant. Die Konstruktion der Neubauten erfolgt in einer Holz-Skelett-Konstruktion, der Einbau von Fenstern und Verglasung wird farblich auf das Wohnhaus abgestimmt.
Im rechtskräftigen Bebauungsplan vom 29.03.2005 ist unter Pkt. II.3 (1) festgesetzt, dass bei Garagen und Nebengebäuden, die an das Hauptgebäude anschließen, Dachneigung und Dachdeckung an das Hauptgebäude angepasst auszuführen sind. Die Bauherren möchten die beantragten Dächer als Flachdach in der Ausfertigung als Gründach ausführen.
Aus städtebaulicher Sicht sind die beantragten Befreiungen vertretbar und mit der Überschreitung der Baugrenze werden die Grundzüge des Bebauungsplanes nicht berührt. Die beantragten Maßnahmen ordnen sich dem Hauptgebäude unter und fügen sich städtebaulich ein. Eine Beeinträchtigung der Öffentlichkeit oder der Anwohner sind nicht zu erwarten.
Im Bebauungsplangebiet wurden in den letzten Jahren bereits ähnliche Befreiungen genehmigt.
Text aus PDF extrahiert