Startseite › Grimma › Antrag
Außerplanmäßige Mittelbereitstellung für die Maßnahme "Herrichten des Grundstücks Lausicker Str. 1 (Bahnhofsquartier)". (Berichterstatter: Herr Böttger)
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Grimma |
| Datum | 2026-07-15 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die außerplanmäßige Mittelbereitstellung für die Maßnahme „Herrichten des Grundstückes Lausicker Str. 1 (Bahnhofsquartier)“ in einer Gesamthöhe von 890.000 Euro. Die Finanzierung setzt sich aus Fördermitteln aus dem Bund-Länder-Programm „Sozialer Zusammenhalt (SZP)“ mit 200.000 Euro und Fördermitteln vom LASuV und vom ZNVL mit 397.900 Euro zusammen. Die Eigenmittel betragen 292.100 Euro. Diese werden aus liquiden Mitteln bereitgestellt.
Sachverhalt:
Mit dem Beschluss zum Erwerb des Grundstücks Lausicker Straße 1 (SR 1474/2025) im Oktober 2025 wurde die Grundlage für die Entscheidung gelegt, den Busbahnhof am oberen Bahnhof auf diesem Grundstück zu etablieren. Da die Maßnahme „Herrichten des Grundstückes Lausicker Str. 1 (Bahnhofsquartier)“ aufgrund der Preisentwicklungen am Markt schnellstmöglich durchgeführt werden soll und daher eine Anmeldung für den Haushalt 2027 zu weit in der Zukunft liegt, macht sich eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich.
Die außerplanmäßige Mittelbereitstellung setzt sich wie folgt zusammen:
Fördermittel aus dem Programm „Sozialer Zusammenhalt (SZP)“:
Die Fördermittel in Höhe von 200.000 Euro (Gesamtkosten von 300.000 Euro) sind im Programm veranschlagt und finden sich mit dieser außerplanmäßigen Mittelbereitstellung erstmalig im Haushalt der Stadt Grimma wieder.
Fördermittel vom LASuV und vom ZVNL:
Die Fördermittel vom LASuV und vom ZVNL in einer Gesamthöhe von 397.900 Euro können aus der Maßnahme „Busbahnhof am oberen Bahnhof“ (54700119002) herausgelöst werden. Um die dadurch geschaffene Refinanzierung korrekt darzustellen, sind die Auszahlung sowie die zugehörigen Fördermittel in der Maßnahme 54700119002 in den Abgang zu bringen. Die Aufteilung zwischen LASuV und ZVNL ist den finanziellen Auswirkungen zu entnehmen.
Eigenmittel:
Die Eigenmittel für dieses Vorhaben werden aus liquiden Mitteln bereitgestellt. Sie sind in ihrer Bedeutung differenziert zu betrachten. Zum einen dienen sie dazu, den Eigenanteil für die angesprochenen Fördermittelprogramme abzudecken. Das entspricht 100.000 Euro für das Programm „Sozialer Zusammenhalt (SZP)“ (Gesamtkosten von 300.000 Euro) und 52.100 Euro für die Fördermittel vom LASuV und vom ZVNL (Gesamtkosten von 450.000 Euro). Zum anderen werden 140.000 Euro für die Rodung und Herrichtung einer bewaldeten Teilfläche auf dem Gebiet benötigt, die keiner Förderung unterliegen.
Text aus PDF extrahiert