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Antrag der FWG-Fraktion; Benennung von Straßen und Plätzen nach verdienten Persönlichkeiten

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeGermersheim
Datum2026-08-27
DatenstufeNur Dokumente
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Extrahierter Text

Sachverhalt: Die FWG-Fraktion beantragt, zur Benennung von Straßen und Plätzen nach Persönlichkeiten, die sich in besonderer Weise für das Gemeinwohl verdient gemacht haben, eine verbindliche Regelung einzuführen. Die Einzelpunkte sind dem Antrag zu entnehmen (siehe Anlage). Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 18.06.2026 über den Antrag beraten und empfiehlt dem Stadtrat, dass eine Benennung von Straßen und Plätzen nach einer verdienten Persönlichkeit künftig grundsätzlich, frühestens nach zehn Jahren nach dem Tod der betreffenden Person erfolgen darf. Beschlussvorschlag: Der Stadtrat stimmt der Einführung folgender Regelung zu. Die Benennung einer Straße oder eines Platzes nach einer verdienten Persönlichkeit darf künftig grundsätzlich frühestens zehn Jahre nach dem Tod der betreffenden Person erfolgen.

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