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Bildung von Ausschüssen des Gemeinderates a) Festlegung der Ausschüsse und der jeweiligen Ausschussgröße b) Festlegung des Berechnungsverfahrens über die Verteilung der Ausschusssitze
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Pullach im Isartal |
| Datum | 2026-05-12 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Pullach i. Isartal den 04.05.2026
SG 0.2 Stabsstelle Rechtsangelegenheiten
Sachbearbeiter: Herr Andreas Weber
Beschlussvorlage
SG 0.2/0023/2026
Gremium / Ausschuss Termin Behandlung
Gemeinderat 12.05.2026 öffentlich
Bildung von Ausschüssen des Gemeinderates
a) Festlegung der Ausschüsse und der jeweiligen Ausschussgröße
b) Festlegung des Berechnungsverfahrens über die Verteilung der Ausschusssitze
Beschlussvorschlag:
Es werden folgende Ausschüsse gebildet, die Berechnung der Besetzung der Ausschusssitze
durch die Fraktionen erfolgt nach Sainte-Laguë/Schepers.
Für die unten aufgeführten Ausschüsse wird die regelmäßige Größe auf 9 Mitglieder und Erste
Bürgermeisterin als Vorsitzende festgelegt:
1) Finanz- und Personalausschuss (9 Mitglieder) und erste Bürgermeisterin als
Vorsitzende (vorberatend und beschließend)
Vorsitzende: Erste Bürgermeisterin
Partei Mitglieder 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung
CSU
3
GRÜNE
2
WIP
1
SPD
1
FDP
1
PullachPlus
1
2) Bauausschuss (9 Mitglieder) und erste Bürgermeisterin als Vorsitzende
(vorberatend und beschließend)
Vorsitzende: Erste Bürgermeisterin
Partei Mitglieder 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung
CSU
3
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GRÜNE
2
WIP
1
SPD
1
FDP
1
PullachPlus
1
4) Umwelt- und Mobilitätsausschuss (9 Mitglieder) und erste Bürgermeisterin
als Vorsitzende (vorberatend und beschließend)
Vorsitzende: Erste Bürgermeisterin
Partei Mitglieder 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung
CSU
3
GRÜNE
2
WIP
1
SPD
1
FDP
1
PullachPlus
1
5) Rechnungsprüfungsausschuss (7 Mitglieder)
Vorsitzender: (aus den Mitgliedern des Ausschusses)
Partei Mitglieder 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung
CSU
2
GRÜNE
1
WIP
1
SPD
1
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FDP
1
PullachPlus
1
6) Sozialausschuss (9 Mitglieder) und erste Bürgermeisterin als Vorsitzende
(beschließend)
Vorsitzender: Erste Bürgermeisterin
Partei Mitglieder 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung
CSU
3
GRÜNE
2
WIP
1
SPD
1
FDP
1
PullachPlus
1
7) Ferienausschuss (9 Mitglieder) und erste Bürgermeisterin als Vorsitzende
(beschließend)
Vorsitzender: Erste Bürgermeisterin
Partei Mitglieder 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung
CSU
3
GRÜNE
2
WIP
1
SPD
1
FDP
1
PullachPlus
1
Die personelle Besetzung der einzelnen Ausschüsse des auf Grund der den Fraktionen jeweils
zustehenden Vorschlagsrechts soll in der darauffolgenden Sitzung am 19.05.2026 erfolgen.
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Begründung:
In der heutigen konstituierenden Sitzung soll die Festlegung der Ausschüsse, die jeweilige
Ausschussgröße und das Berechnungsverfahren über die Verteilung der Ausschusssitze
beschlossen werden.
Der Gemeinderat hatte in der vorangegangenen Wahlperiode 2020/2026 folgende Ausschüsse
mit jeweils 10 Mitgliedern und der ersten Bürgermeisterin als Vorsitzende gebildet (vgl. im
Einzelnen hierzu die §§ 7 und 8 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat):
- Finanz- und Personalausschuss
- Bauausschuss
- Umwelt- und Mobilitätsausschuss
- Sozialausschuss
- Ferienausschuss
Für die örtliche Rechnungsprüfung existiert der Rechnungsprüfungsausschuss mit bisher 7
Mitgliedern (vgl. § 9 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat). Die Besonderheit beim
Rechnungsprüfungsausschuss liegt darin, dass dieser Ausschuss in Gemeinden mit mehr als
5.000 Einwohnerinnen und Einwohner gemäß Art. 103 Abs. 2 GO verpflichtend ist. Zudem muss
der Rechnungsprüfungsausschuss aus mindestens drei und höchstens sieben Mitgliedern
bestehen. Den Vorsitz führt nicht die erste Bürgermeisterin. Stattdessen hat der Gemeinderat
nach der Bestellung der Mitglieder ein Ausschussmitglied zum Vorsitzenden zu bestimmen.
Es wird vorgeschlagen, die bisher gebildeten Ausschüsse beizubehalten.
Die Entscheidung über die Größe der Ausschüsse (mit Ausnahme der o.g. Regelungen für den
Rechnungsprüfungsausschuss) sowie die Entscheidung, nach welchem Verteilungsverfahren
unter Beachtung des Stärkeverhältnisses nach Art. 33 Abs. 1 Satz GO ist Ausfluss der
Organisationshoheit des Gemeinderates.
Z ustimmung
Christine Eisenmann
Erste Bürgermeisterin
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