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Bestellung der weiteren Bürgermeisterinnen und Bürgermeister zur Standesbeamtin bzw. zum Standesbeamten
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Pullach im Isartal |
| Datum | 2026-05-12 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Pullach i. Isartal den 04.05.2026
SG 0.2 Stabsstelle Rechtsangelegenheiten
Sachbearbeiter: Herr Andreas Weber
Beschlussvorlage
SG 0.2/0018/2026
Gremium / Ausschuss Termin Behandlung
Gemeinderat 12.05.2026 öffentlich
Bestellung der weiteren Bürgermeisterinnen und Bürgermeister zur Standesbeamtin bzw.
zum Standesbeamten
Beschlussvorschlag:
Gemäß § 2 Abs. 3 Satz 1 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes
(AVPStG) können neben der ersten Bürgermeisterin auch die weiteren ehrenamtlichen
Bürgermeisterinnen und Bürgermeister zu Standesbeamtinnen und Standesbeamten bestellt
werden. Die Bestellung beschränkt sich auf die Durchführung von Eheschließungen und Be-
gründungen von Lebenspartnerschaften.
Die Bestellung nach § 2 Abs. 3 Satz 1 AVPStG erlischt automatisch mit Ablauf der Amtszeit der
Bürgermeisterinnen und Bürgermeister (§ 3 Abs. 3 Satz 1 AVPStG).
Begründung:
1. Die zweite Bürgermeisterin, Frau N.N. / Der zweite Bürgermeister, Herr N.N., wird auf
jederzeitigen Widerruf zur Standesbeamtin / zum Standesbeamten des Standesamtes
Pullach i. Isartal, beschränkt auf Eheschließungen und Begründung von
Lebenspartnerschaften, bestellt.
2. Die dritte Bürgermeisterin, Frau N.N. / Der dritte Bürgermeister, Herr N.N., wird auf
jederzeitigen Widerruf zur Standesbeamtin / zum Standesbeamten des Standesamtes
Pullach i. Isartal, beschränkt auf Eheschließungen und Begründung von
Lebenspartnerschaften, bestellt.
Z ustimmung
Christine Eisenmann
Erste Bürgermeisterin
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