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Bestellung der weiteren Bürgermeisterinnen und Bürgermeister zur Standesbeamtin bzw. zum Standesbeamten

Angenommen
TypAntrag
GemeindePullach im Isartal
Datum2026-05-12
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Gemeinde Pullach i. Isartal den 04.05.2026 SG 0.2 Stabsstelle Rechtsangelegenheiten Sachbearbeiter: Herr Andreas Weber Beschlussvorlage SG 0.2/0018/2026 Gremium / Ausschuss Termin Behandlung Gemeinderat 12.05.2026 öffentlich Bestellung der weiteren Bürgermeisterinnen und Bürgermeister zur Standesbeamtin bzw. zum Standesbeamten Beschlussvorschlag: Gemäß § 2 Abs. 3 Satz 1 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) können neben der ersten Bürgermeisterin auch die weiteren ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister zu Standesbeamtinnen und Standesbeamten bestellt werden. Die Bestellung beschränkt sich auf die Durchführung von Eheschließungen und Be- gründungen von Lebenspartnerschaften. Die Bestellung nach § 2 Abs. 3 Satz 1 AVPStG erlischt automatisch mit Ablauf der Amtszeit der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister (§ 3 Abs. 3 Satz 1 AVPStG). Begründung: 1. Die zweite Bürgermeisterin, Frau N.N. / Der zweite Bürgermeister, Herr N.N., wird auf jederzeitigen Widerruf zur Standesbeamtin / zum Standesbeamten des Standesamtes Pullach i. Isartal, beschränkt auf Eheschließungen und Begründung von Lebenspartnerschaften, bestellt. 2. Die dritte Bürgermeisterin, Frau N.N. / Der dritte Bürgermeister, Herr N.N., wird auf jederzeitigen Widerruf zur Standesbeamtin / zum Standesbeamten des Standesamtes Pullach i. Isartal, beschränkt auf Eheschließungen und Begründung von Lebenspartnerschaften, bestellt. Z ustimmung Christine Eisenmann Erste Bürgermeisterin Seite 1 von 1

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