Startseite › Pfinztal › Antrag
Neubau eines Einfamilienhauses, Am Steinweg 6, OT Söllingen
Angenommen10 Ja · 1 Nein · 1 Enthaltung
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Pfinztal |
| Datum | 2026-06-09 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
PFINZTAL
natürlich – liebenswert - modern
Beschlussvorlage
Vorlage Nr.: BV/744/2026
Tagesordnungspunkt
Neubau eines Einfamilienhauses, Am Steinweg 6, OT Söllingen
- Beratung und Beschlussfassung
Fachbereich: Sachgebiet V.3 - Stadtentwicklung Datum: 26.05.2026
Bearbeiter: Lamprecht AZ:
Beratungsfolge Termin Behandlung
Technik- und Umweltausschuss 09.06.2026 öffentlich
Beschlussvorschlag: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird ver-
sagt und den Befreiungen nach § 31 BauGB nicht zuge-
stimmt.
Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe
Ziel der Verwaltung:
Die Festsetzungen des Bebauungsplans sind einzuhalten. Befreiungen nach § 31 BauGB
sind zu beantragen, ausreichend zu begründen und mit Vergleichsfällen zu belegen.
Sachverhalt:
Die Bauherrschaft beantragt den Neubau eines Einfamilienhauses für Am Steinweg 6 im
Ortsteil Söllingen.
Für das Grundstück besteht ein rechtskräftiger Bebauungsplan „Kleiner Wald“, in Kraft getre-
ten am 20.07.1967. Unter anderem werden in dem Bebauungsplan eine vordere Baulinie,
eine hintere Baugrenze und die Dachform (Satteldach) festgesetzt. Wenn Festsetzungen in
einem Bebauungsplan nicht eingehalten werden, ist ein Antrag auf Ausnahme, Abweichung
Befreiung nach § 31 BauGB (für planungsrechtliche Festsetzungen) einzureichen. Der Antrag
ist ausreichend zu begründen und mit Vergleichsfällen zu belegen. Diese Anträge werden
von der Gemeinde geprüft und entschieden. In der Regel sollten Befreiungen vorab mit der
Gemeinde abgestimmt werden. Über weitere Ausnahmen, Abweichungen/ Befreiungen nach
der LBO entscheidet die Baurechtsbehörde.
Die Bauherrschaft hat Anträge für Befreiungen nach § 31 BauGB für Überschreitungen der
vorderen Baulinie und der hinteren Baugrenze dem Bauantrag beigelegt. Diese wurden defi-
niert, aber nicht ausreichend begründet, ebenso wurden keine Vergleichsfälle genannt. Die
Baurechtsbehörde hatte der Bauherrschaft vorab mitgeteilt, dass eine Abstimmung mit der
Gemeinde stattfinden soll, was jedoch nicht gemacht wurde. Weiter fehlt ein Antrag auf Be-
freiung nach § 31 BauGB für die Nichteinhaltung der festgesetzten Dachform. Festgesetzt
sind Satteldächer, eingereicht ist ein Pultdach.
Grundsätzlich spricht nichts gegen den Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Baugrund-
stück. Ebenfalls können Befreiungen nach § 31 BauGB erteilt werden, wenn diese in dem
Baugebiet in der Vergangenheit bereits befreit wurden. Die Verwaltung empfiehlt aber, das
gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu versagen sowie den beantragten Befrei-
ungen nach § 31 BauGB nicht zuzustimmen. Da die beantragten Befreiungen nicht vollstän-
dig aufgeführt wurde und zudem keine vergleichbaren Referenzfälle benannt sind, ist eine
abschließende und sachgerechte Prüfung des Vorhabens derzeit nicht möglich.
- 1 -
PFINZTAL
natürlich – liebenswert - modern
Eine vorherige Abstimmung mit der Gemeinde wird gewünscht. Aufgrund der von der Bau-
rechtsbehörde gesetzten Frist zur Abgabe der Stellungnahme kann der Bauantrag nicht bis
zur weiteren Abstimmung mit der Bauherrschaft zurückgestellt werden. Andernfalls könnte
die gesetzte Frist nicht eingehalten werden.
Verfolgte Ziele aus Pfinztal 2035/Klimaoffensive
Gesamtbeurteilung:
Bewertung
Ziele:
Pfinztal… F ör- d er n d K ei n B eitr a g h e m- m e n d Bemerkung
…macht mobil
…ist aktiv
…schafft Raum
Eine Baulücke wird geschlossen und
Wohnraum geschaffen.
…bildet und betreut
…verbindet
…bietet Service
…versorgt sich
…ist stolz auf Nachhaltigkeit
PV Anlage auf dem Dach
Querschnittsziele
Umwelt-
PV Anlage auf dem Dach
schutz/Ökologie/Nachhaltigkeit/
Klimaoffensive
Haushaltskonsolidierung/
Schuldenabbau/ alternative
Finanzierungsmodelle
Kommunale Pflichtaufgaben/
Investive Infrastrukturprojekte
Anlagen:
Antrag, Lageplan, Planzeichnungen
- 2 -
Text aus PDF extrahiert