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Neubau eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten und Garage, Abbruch des vorhandenen Wohnhauses, Bühlstr. 26, OT Söllingen

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TypAntrag
GemeindePfinztal
Datum2026-06-09
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PFINZTAL natürlich – liebenswert - modern Beschlussvorlage Vorlage Nr.: BV/736/2026 Tagesordnungspunkt Neubau eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten und Garage, Abbruch des vorhandenen Wohnhauses, Bühlstr. 26, OT Söllingen - Beratung und Beschlussfassung Fachbereich: Sachgebiet V.3 - Stadtentwicklung Datum: 28.04.2026 Bearbeiter: Lamprecht AZ: Beratungsfolge Termin Behandlung Technik- und Umweltausschuss 09.06.2026 öffentlich Beschlussvorschlag: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Ziel der Verwaltung: Schaffung von Wohnraum unter Beachtung des Einfügungsgebots nach § 34 BauGB. Sachverhalt: Die Bauherrschaft beantragt den Neubau eines Wohnhauses mit Garage in der Bühlstraße. Das bestehende Wohnhaus und die Garage sollen abgebrochen werden. Für das Grundstück besteht kein rechtsverbindlicher Bebauungsplan. Somit ist das Vorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen. Demnach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Geplant ist der Neubau als Doppelhaushälfte mit zwei Vollgeschossen und einem Satteldach. Die Höhe passt sich an das angrenzende Gebäude an und wird nur geringfügig höher. Auch die Bautiefe des Wohnhauses passt sich der angrenzenden Doppelhaushälfte an. Die Gara- ge wird an die Grundstücksgrenze gesetzt und entspricht der bisherigen Bebauung. In der näheren Umgebung ist eine ähnliche Bautiefe bereits vorhanden. In diesem Gebiet besteht keine Stellplatzsatzung, daher ist die Anzahl der Stellplätze nach der Landesbauordnung nachzuweisen  § 37 Abs. 1 Satz 1 LBO ein Stellplatz pro Wohneinheit. Bei dem Wohnhaus handelt es sich um ein Zweifamilienhaus. Die gesetzliche Vorgabe wird daher nicht eingehalten. Es sind zwar zwei Stellplätze in der Baubeschreibung aufgeführt, aber aus den Planunterlagen gehen keine zwei Stellplätze hervor. Allerdings kön- nen wir unsere Stellungnahme nach § 36 BauGB nur Planungsrechtlich beurteilen und die Stellplätze sind Bauordnungsrechtlich zu bewerten. Dies ist Prüfungsumfang der Baurechts- behörde und kann nicht in unsere Beurteilung und Beschlussfassung miteinbezogen werden. Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen. Der Hinweis eines fehlenden Stellplatzes wird an die Baurechtsbehörde weitergegeben. Ebenso der fehlende Nachweis für eine PV-Anlage. - 1 - PFINZTAL natürlich – liebenswert - modern Verfolgte Ziele aus Pfinztal 2035/Klimaoffens ive Gesamtbeurteilung: Der geplante Neubau fügt sich in die direkte Umgebung ein. Bewertung Ziele: Pfinztal… F ör- d er n d K ei n B eitr a g h e m- m e n d Bemerkung …macht mobil …ist aktiv …schafft Raum …bildet und betreut …verbindet …bietet Service …versorgt sich …ist stolz auf Nachhaltigkeit Die Flachdächer werden begrünt Querschnittsziele Umwelt- Die Flachdächer werden begrünt. schutz/Ökologie/Nachhaltigkeit/ Klimaoffensive Haushaltskonsolidierung/ Schuldenabbau/ alternative Finanzierungsmodelle Kommunale Pflichtaufgaben/ Investive Infrastrukturprojekte Anlagen: Antrag, Lageplan, Planzeichnungen - 2 -

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