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Neubau eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten und Garage, Abbruch des vorhandenen Wohnhauses, Bühlstr. 26, OT Söllingen
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Pfinztal |
| Datum | 2026-06-09 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
PFINZTAL
natürlich – liebenswert - modern
Beschlussvorlage
Vorlage Nr.: BV/736/2026
Tagesordnungspunkt
Neubau eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten und Garage,
Abbruch des vorhandenen Wohnhauses, Bühlstr. 26, OT Söllingen
- Beratung und Beschlussfassung
Fachbereich: Sachgebiet V.3 - Stadtentwicklung Datum: 28.04.2026
Bearbeiter: Lamprecht AZ:
Beratungsfolge Termin Behandlung
Technik- und Umweltausschuss 09.06.2026 öffentlich
Beschlussvorschlag: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird
erteilt.
Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe
Ziel der Verwaltung:
Schaffung von Wohnraum unter Beachtung des Einfügungsgebots nach § 34 BauGB.
Sachverhalt:
Die Bauherrschaft beantragt den Neubau eines Wohnhauses mit Garage in der Bühlstraße.
Das bestehende Wohnhaus und die Garage sollen abgebrochen werden.
Für das Grundstück besteht kein rechtsverbindlicher Bebauungsplan. Somit ist das Vorhaben
nach § 34 BauGB zu beurteilen. Demnach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art
und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut
werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert
ist.
Geplant ist der Neubau als Doppelhaushälfte mit zwei Vollgeschossen und einem Satteldach.
Die Höhe passt sich an das angrenzende Gebäude an und wird nur geringfügig höher. Auch
die Bautiefe des Wohnhauses passt sich der angrenzenden Doppelhaushälfte an. Die Gara-
ge wird an die Grundstücksgrenze gesetzt und entspricht der bisherigen Bebauung. In der
näheren Umgebung ist eine ähnliche Bautiefe bereits vorhanden.
In diesem Gebiet besteht keine Stellplatzsatzung, daher ist die Anzahl der Stellplätze nach
der Landesbauordnung nachzuweisen § 37 Abs. 1 Satz 1 LBO ein Stellplatz pro
Wohneinheit. Bei dem Wohnhaus handelt es sich um ein Zweifamilienhaus. Die gesetzliche
Vorgabe wird daher nicht eingehalten. Es sind zwar zwei Stellplätze in der Baubeschreibung
aufgeführt, aber aus den Planunterlagen gehen keine zwei Stellplätze hervor. Allerdings kön-
nen wir unsere Stellungnahme nach § 36 BauGB nur Planungsrechtlich beurteilen und die
Stellplätze sind Bauordnungsrechtlich zu bewerten. Dies ist Prüfungsumfang der Baurechts-
behörde und kann nicht in unsere Beurteilung und Beschlussfassung miteinbezogen werden.
Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen.
Der Hinweis eines fehlenden Stellplatzes wird an die Baurechtsbehörde weitergegeben.
Ebenso der fehlende Nachweis für eine PV-Anlage.
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PFINZTAL
natürlich – liebenswert - modern
Verfolgte Ziele aus Pfinztal 2035/Klimaoffens ive
Gesamtbeurteilung:
Der geplante Neubau fügt sich in die direkte Umgebung ein.
Bewertung
Ziele:
Pfinztal… F ör- d er n d K ei n B eitr a g h e m- m e n d Bemerkung
…macht mobil
…ist aktiv
…schafft Raum
…bildet und betreut
…verbindet
…bietet Service
…versorgt sich
…ist stolz auf Nachhaltigkeit
Die Flachdächer werden begrünt
Querschnittsziele
Umwelt-
Die Flachdächer werden begrünt.
schutz/Ökologie/Nachhaltigkeit/
Klimaoffensive
Haushaltskonsolidierung/
Schuldenabbau/ alternative
Finanzierungsmodelle
Kommunale Pflichtaufgaben/
Investive Infrastrukturprojekte
Anlagen:
Antrag, Lageplan, Planzeichnungen
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