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Antrag der SPD-Fraktion - Einführung einer Katzenschutzverordnung

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindePfinztal
Datum2026-05-12
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PFINZTAL natürlich – liebenswert - modern Beschlussvorlage Vorlage Nr.: BV/438/2024/2 Tagesordnungspunkt Antrag der SPD-Fraktion - Einführung einer Katzenschutzverordnung - Beratung und Beschlussfassung Fachbereich: Sachgebiet I.7 - Öffentliche Ordnung Datum: 04.05.2026 Bearbeiter: Blank AZ: Beratungsfolge Termin Behandlung Verwaltungs- und Finanzausschuss 12.05.2026 öffentlich Beschlussvorschlag: Der Verwaltungs- und Finanzausschuss berät und be- schließt den Beschluss einer Katzenschutzverordnung analog zur Karlsruher Verordnung vom 1.1.24, die das Folgende beinhaltet: 1. eine Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrations- pflicht für Freigängerkatzen auf Kosten der Halter; 2. Aufgreifen von herrenlosen Katzen durch den Katzen- verein Karlsruhe und Umgebung, der befugt wird, diese Katzen zu kennzeichnen, registrieren und kastrieren und sich bereit erklärt hat, diese Aufgabe wie in Karlsruhe zu übernehmen. Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Ziel der Verwaltung: Ordnungsgemäße Bearbeitung des Antrags der SPD-Fraktion. Finanzielle Auswirkungen der Maßnahme: Insbesondere fallen Tierarztkosten durch die Versorgung und Kastration herrenloser Katzen an, da diese Kosten keinem Halter in Rechnung gestellt werden können. Auch die anfallen- den Kosten von Halterkatzen sind zunächst von der Gemeinde zu tragen und erst nachträg- lich vom Halter, sofern ermittelbar, einzuholen. Im Falle einer notwendigen Unterbringung einer Fundkatze im Tierheim, zum Beispiel bis zur Ermittlung des Halters, fallen zusätzliche Unterbringungskosten an. Der Katzenschutzverein kann eine Unterbringung nur bei freier Kapazität gewährleisten. Bisher war es der Gemeinde Pfinztal nicht möglich einen Tierheim- vertrag auszuhandeln, welcher die Unterbringung der Tiere und die Kostentragung verbind- lich regeln würde. Personelle Auswirkungen: Sofern die Katzenschutzverordnung beschlossen wird, ist eine proaktive, flächendeckende Kon- trolle der Kennzeichnung, Registrierung und Kastration durch die Gemeinde nicht möglich. Für die Durchführung der Maßnahmen ist die Gemeinde auf die Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen Mitgliedern des Katzenschutzvereins Karlsruhe angewiesen. Da derzeit noch kein entsprechen- des Netzwerk besteht, müssten die Aufgaben zunächst durch hauptamtliches Personal über- nommen werden. Hierfür sind im Vorfeld Schulungen im Umgang mit den Tieren sowie zur Er- kennung unkastrierter Katzen erforderlich. Zudem sind betriebsärztliche und arbeitsschutzrechtli- che Belange mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit abzustimmen. - 1 - PFINZTAL natürlich – liebenswert - modern Sachverhalt: Eine Beratung zu diesem Thema fand bereits in der Sitzung des Gemeinderates am 25.06.2024 statt. Der Tagesordnungspunkt wurde vertagt und wird nun im Verwaltungs- und Finanzausschuss beraten. Mit Schreiben vom 22.04.2024 hat die SPD-Fraktion folgenden Antrag gestellt: Beschluss einer Katzenschutzverordnung analog zur Karlsruher Verordnung vom 01.01.24, die das Fol- gende beinhaltet: Eine Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Freigän- gerkatzen auf Kosten der Halter; Aufgreifen von herrenlosen Katzen durch den Katzen- schutzverein Karlsruhe und Umgebung, der befugt wird, diese Katzen zu kennzeichnen, re- gistrieren und kastrieren und sich bereit erklärt hat, diese Aufgabe wie in Karlsruhe zu über- nehmen. Die ausführliche Begründung ist aus dem beigefügten Antrag ersichtlich. Stellungnahme der Verwaltung: Mit der Einführung einer KatzenschutzVO wird den Katzenhalterinnen und Katzenhaltern von freilaufenden Katzen die Verpflichtung auferlegt sein Tier durch eine Tierärztin oder Tierarzt kastrieren, durch einen Mikrochip oder Ohrtätowierung eindeutig und dauerhaft zu kenn- zeichnen und registrieren zu lassen. Kostenfaktor für den Halter zwischen 100 und 300 Euro je nach Notwendigkeit. Wird eine nicht kastrierte und registrierte Halterkatze von Mitarbeitenden der Gemeinde oder von ihr beauftragten Personen im Gemeindegebiet angetroffen, wird der Katzenhalterin oder dem Katzenhalter von der Gemeinde aufgegeben, das Tier kastrieren zu lassen. Bis zur Er- mittlung des Besitzers kann die Katze durch die Gemeinde oder durch von ihr beauftragte Personen in Obhut genommen werden. Die Kosten für die Unterbringung sind vom Besitzer zu tragen. Wird ein Besitzer nicht innerhalb von 48 Stunden identifiziert, kann die Gemeinde die Kastration durchführen lassen. Bei freilebenden Katzen kann die Gemeinde oder eine von ihr beauftragte Person die Kennzeichnung, Registrierung und Kastrierung veranlassen. Dem Ordnungsamt liegen zu diesem Sachverhalt bislang keine Meldungen aus der Bevölke- rung über eine übermäßige Katzenpopulation vor, in Nachbargemeinden, wie beispielsweise Karlsbad, wurden hingegen mehrfach entsprechende Beschwerden vorgebracht. Auch die vom Katzenschutzverein gemachte Aussage in Pfinztal bereits mehr als 100 Katzen kastriert zu haben und dies in einem Zeitraum von 25 Jahren, unterstreicht dies. In den genannten Zahlen der letzten 15 Jahre wurden 72 Katzen kastriert, dies entspricht pro Jahr einer Kastra- tionsrate von knapp unter 5 Katzen. Diese Zahl unterstreicht ebenfalls, dass kein übermäßi- ger Bedarf an Kastrationen vorliegt. Auch in der Stadt Karlsruhe wurden im Jahr 2015 die Voraussetzungen für den Erlass einer Verordnung als nicht gegeben angesehen, da keine relevante Katzenpopulation festgestellt werden konnte. Die Verordnung wurde erst bei einer durchschnittlichen Kastrationsrate von 108 Katzen pro Jahr beschlossen. Mit der Einführung einer Katzenschutzverordnung wird eine verbindliche Rechtsnorm ge- schaffen, die sowohl für Katzenbesitzer wie auch für die Gemeinde, einerseits eine finanzielle Belastung, andererseits einen deutlichen Eingriff in das Eigentum der Tierhaltenden darstellt. Derzeit stehen der Gemeine Pfinztal selbst keine Möglichkeiten zur Verfügung eingefangene Tiere – jeglicher Art, nicht nur Katzen – artgerecht unterzubringen. Hier ist man immer auf freie Tierheimplätze in der Umgebung angewiesen. Dies gestaltet sich in den letzten Mona- ten immer zeitaufwändiger und schwieriger. Seit mehreren Jahren versucht die Gemeinde mehrfach und wiederholt Kooperationsverträge mit den Tierheimen im Stadt- und Landkreis zu schließen. Dies aufgrund von Kapazitätsgründen leider vergeblich. Die Tierheime nehmen bei freien Plätzen Tiere gegen Gebühr an, können jedoch keine freien Plätze für uns garan- tieren und lehnen daher eine verpflichtende Vereinbarung – auch mit finanzieller Beteiligung der Gemeinde - ab. Durch die Satzung wäre die Gemeinde verpflichtet einerseits Katzen im - 2 - PFINZTAL natürlich – liebenswert - modern Freien zu kontrollieren und unkastrierte Katzen in Obhut zu nehmen. Da eigene Plätze für die Unterbringung fehlen, wird danach oft ein mehrere Stunden dauernder bürokratischer Akt zu starten sein. In der Regel müssen drei bis fünf Tierheime kontaktiert werden, bis ein Unter- bringungsplatz gefunden ist. Die Tiere werden anschließend von der Gemeinde oder vom Tierrettungsdienst UNA in ein Tierheim verbracht. Darüber hinaus sind personelle Kapazitä- ten für die Kostenauferlegung und Abrechnung bereitzustellen. Eine vollständige Kostende- ckung ist voraussichtlich nicht zu erreichen, insbesondere unter Berücksichtigung des perso- nellen Zeitaufwands. Eine Ermächtigungsgrundlage für Kontrolle und Durchführung zu schaffen, wäre daher nach jetzigem Stand, ohne einen Tierheimvertrag und aufgrund der fehlenden vermehrten Popula- tion, nicht angemessen. Fazit: Mit Bezug auf o.g. Ausführungen ist derzeit aus Sicht der Verwaltung keine Notwendigkeit für eine solche Verordnung gegeben. Daher spricht sich die Verwaltung dafür aus, keine Kat- zenschutzverordnung zu erlassen. Sollten sich neue Gesichtspunkte ergeben, die eine Ver- ordnung notwendig machen, wird man auf das Gremium zukommen. Anlagen: Anlage 1 – Antrag SPD - Katzenschutzverordnung Anlage 2 - Katzenschutzverordnung Karlsruhe Anlage 3 – Mail Katzenschutzverein April 2024 - 3 -

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