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Antrag der SPD-Fraktion - Einführung einer Katzenschutzverordnung
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Pfinztal |
| Datum | 2026-05-12 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
PFINZTAL
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Beschlussvorlage
Vorlage Nr.: BV/438/2024/2
Tagesordnungspunkt
Antrag der SPD-Fraktion - Einführung einer
Katzenschutzverordnung
- Beratung und Beschlussfassung
Fachbereich: Sachgebiet I.7 - Öffentliche Ordnung Datum: 04.05.2026
Bearbeiter: Blank AZ:
Beratungsfolge Termin Behandlung
Verwaltungs- und Finanzausschuss 12.05.2026 öffentlich
Beschlussvorschlag: Der Verwaltungs- und Finanzausschuss berät und be-
schließt den Beschluss einer Katzenschutzverordnung
analog zur Karlsruher Verordnung vom 1.1.24, die das
Folgende beinhaltet:
1. eine Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrations-
pflicht für Freigängerkatzen auf Kosten der Halter;
2. Aufgreifen von herrenlosen Katzen durch den Katzen-
verein Karlsruhe und Umgebung, der befugt wird, diese
Katzen zu kennzeichnen, registrieren und kastrieren und
sich bereit erklärt hat, diese Aufgabe wie in Karlsruhe zu
übernehmen.
Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe
Ziel der Verwaltung:
Ordnungsgemäße Bearbeitung des Antrags der SPD-Fraktion.
Finanzielle Auswirkungen der Maßnahme:
Insbesondere fallen Tierarztkosten durch die Versorgung und Kastration herrenloser Katzen
an, da diese Kosten keinem Halter in Rechnung gestellt werden können. Auch die anfallen-
den Kosten von Halterkatzen sind zunächst von der Gemeinde zu tragen und erst nachträg-
lich vom Halter, sofern ermittelbar, einzuholen. Im Falle einer notwendigen Unterbringung
einer Fundkatze im Tierheim, zum Beispiel bis zur Ermittlung des Halters, fallen zusätzliche
Unterbringungskosten an. Der Katzenschutzverein kann eine Unterbringung nur bei freier
Kapazität gewährleisten. Bisher war es der Gemeinde Pfinztal nicht möglich einen Tierheim-
vertrag auszuhandeln, welcher die Unterbringung der Tiere und die Kostentragung verbind-
lich regeln würde.
Personelle Auswirkungen:
Sofern die Katzenschutzverordnung beschlossen wird, ist eine proaktive, flächendeckende Kon-
trolle der Kennzeichnung, Registrierung und Kastration durch die Gemeinde nicht möglich. Für
die Durchführung der Maßnahmen ist die Gemeinde auf die Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen
Mitgliedern des Katzenschutzvereins Karlsruhe angewiesen. Da derzeit noch kein entsprechen-
des Netzwerk besteht, müssten die Aufgaben zunächst durch hauptamtliches Personal über-
nommen werden. Hierfür sind im Vorfeld Schulungen im Umgang mit den Tieren sowie zur Er-
kennung unkastrierter Katzen erforderlich. Zudem sind betriebsärztliche und arbeitsschutzrechtli-
che Belange mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit abzustimmen.
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Sachverhalt:
Eine Beratung zu diesem Thema fand bereits in der Sitzung des Gemeinderates am
25.06.2024 statt. Der Tagesordnungspunkt wurde vertagt und wird nun im Verwaltungs- und
Finanzausschuss beraten.
Mit Schreiben vom 22.04.2024 hat die SPD-Fraktion folgenden Antrag gestellt: Beschluss
einer Katzenschutzverordnung analog zur Karlsruher Verordnung vom 01.01.24, die das Fol-
gende beinhaltet: Eine Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Freigän-
gerkatzen auf Kosten der Halter; Aufgreifen von herrenlosen Katzen durch den Katzen-
schutzverein Karlsruhe und Umgebung, der befugt wird, diese Katzen zu kennzeichnen, re-
gistrieren und kastrieren und sich bereit erklärt hat, diese Aufgabe wie in Karlsruhe zu über-
nehmen.
Die ausführliche Begründung ist aus dem beigefügten Antrag ersichtlich.
Stellungnahme der Verwaltung:
Mit der Einführung einer KatzenschutzVO wird den Katzenhalterinnen und Katzenhaltern von
freilaufenden Katzen die Verpflichtung auferlegt sein Tier durch eine Tierärztin oder Tierarzt
kastrieren, durch einen Mikrochip oder Ohrtätowierung eindeutig und dauerhaft zu kenn-
zeichnen und registrieren zu lassen. Kostenfaktor für den Halter zwischen 100 und 300 Euro
je nach Notwendigkeit.
Wird eine nicht kastrierte und registrierte Halterkatze von Mitarbeitenden der Gemeinde oder
von ihr beauftragten Personen im Gemeindegebiet angetroffen, wird der Katzenhalterin oder
dem Katzenhalter von der Gemeinde aufgegeben, das Tier kastrieren zu lassen. Bis zur Er-
mittlung des Besitzers kann die Katze durch die Gemeinde oder durch von ihr beauftragte
Personen in Obhut genommen werden. Die Kosten für die Unterbringung sind vom Besitzer
zu tragen. Wird ein Besitzer nicht innerhalb von 48 Stunden identifiziert, kann die Gemeinde
die Kastration durchführen lassen. Bei freilebenden Katzen kann die Gemeinde oder eine von
ihr beauftragte Person die Kennzeichnung, Registrierung und Kastrierung veranlassen.
Dem Ordnungsamt liegen zu diesem Sachverhalt bislang keine Meldungen aus der Bevölke-
rung über eine übermäßige Katzenpopulation vor, in Nachbargemeinden, wie beispielsweise
Karlsbad, wurden hingegen mehrfach entsprechende Beschwerden vorgebracht. Auch die
vom Katzenschutzverein gemachte Aussage in Pfinztal bereits mehr als 100 Katzen kastriert
zu haben und dies in einem Zeitraum von 25 Jahren, unterstreicht dies. In den genannten
Zahlen der letzten 15 Jahre wurden 72 Katzen kastriert, dies entspricht pro Jahr einer Kastra-
tionsrate von knapp unter 5 Katzen. Diese Zahl unterstreicht ebenfalls, dass kein übermäßi-
ger Bedarf an Kastrationen vorliegt. Auch in der Stadt Karlsruhe wurden im Jahr 2015 die
Voraussetzungen für den Erlass einer Verordnung als nicht gegeben angesehen, da keine
relevante Katzenpopulation festgestellt werden konnte. Die Verordnung wurde erst bei einer
durchschnittlichen Kastrationsrate von 108 Katzen pro Jahr beschlossen.
Mit der Einführung einer Katzenschutzverordnung wird eine verbindliche Rechtsnorm ge-
schaffen, die sowohl für Katzenbesitzer wie auch für die Gemeinde, einerseits eine finanzielle
Belastung, andererseits einen deutlichen Eingriff in das Eigentum der Tierhaltenden darstellt.
Derzeit stehen der Gemeine Pfinztal selbst keine Möglichkeiten zur Verfügung eingefangene
Tiere – jeglicher Art, nicht nur Katzen – artgerecht unterzubringen. Hier ist man immer auf
freie Tierheimplätze in der Umgebung angewiesen. Dies gestaltet sich in den letzten Mona-
ten immer zeitaufwändiger und schwieriger. Seit mehreren Jahren versucht die Gemeinde
mehrfach und wiederholt Kooperationsverträge mit den Tierheimen im Stadt- und Landkreis
zu schließen. Dies aufgrund von Kapazitätsgründen leider vergeblich. Die Tierheime nehmen
bei freien Plätzen Tiere gegen Gebühr an, können jedoch keine freien Plätze für uns garan-
tieren und lehnen daher eine verpflichtende Vereinbarung – auch mit finanzieller Beteiligung
der Gemeinde - ab. Durch die Satzung wäre die Gemeinde verpflichtet einerseits Katzen im
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Freien zu kontrollieren und unkastrierte Katzen in Obhut zu nehmen. Da eigene Plätze für die
Unterbringung fehlen, wird danach oft ein mehrere Stunden dauernder bürokratischer Akt zu
starten sein. In der Regel müssen drei bis fünf Tierheime kontaktiert werden, bis ein Unter-
bringungsplatz gefunden ist. Die Tiere werden anschließend von der Gemeinde oder vom
Tierrettungsdienst UNA in ein Tierheim verbracht. Darüber hinaus sind personelle Kapazitä-
ten für die Kostenauferlegung und Abrechnung bereitzustellen. Eine vollständige Kostende-
ckung ist voraussichtlich nicht zu erreichen, insbesondere unter Berücksichtigung des perso-
nellen Zeitaufwands.
Eine Ermächtigungsgrundlage für Kontrolle und Durchführung zu schaffen, wäre daher nach
jetzigem Stand, ohne einen Tierheimvertrag und aufgrund der fehlenden vermehrten Popula-
tion, nicht angemessen.
Fazit:
Mit Bezug auf o.g. Ausführungen ist derzeit aus Sicht der Verwaltung keine Notwendigkeit für
eine solche Verordnung gegeben. Daher spricht sich die Verwaltung dafür aus, keine Kat-
zenschutzverordnung zu erlassen. Sollten sich neue Gesichtspunkte ergeben, die eine Ver-
ordnung notwendig machen, wird man auf das Gremium zukommen.
Anlagen:
Anlage 1 – Antrag SPD - Katzenschutzverordnung
Anlage 2 - Katzenschutzverordnung Karlsruhe
Anlage 3 – Mail Katzenschutzverein April 2024
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Text aus PDF extrahiert