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037/05 JugendPerspektiveArbeit; Abschluss eines neuen Kooperationsvertrages vom 01.09.2026 bis 31.08.2029

Angenommen
TypAntrag
GemeindeFischbachau
Datum2026-07-27
DatenstufeNur Ergebnisse
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Sachverhalt: Bereits in der Vergangenheit wurde Frau Karin Maichel-Ritter als Projektleiterin mit einer Gesamtstundenzahl von 39 Stunden pro Woche (entspricht einer Planstelle) entsprechend den Bestimmungen des TVöD von der Gemeinde Fischbachau angestellt. Frau Maichel-Ritter betreut seit vielen Jahren sehr erfolgreich Mittelschülerinnen und Mittelschüler in den Schulen des Mittelschulverbundes Schlierach-Leitzachtal sowie in der Mittelschule in Rottach-Egern. Die Schüler werden hier auf das spätere Berufsleben vorbereitet, was insbesondere für leistungsschwächere Teilnehmer sehr von Vorteil ist. Entsprechende Kooperationsverträge existierten bereits für den Zeitraum vom 01.01.2010 bis 31.08.2019 und 01.09.2019 bis 31.08.2026 mit der Gemeinde Fischbachau als Arbeitgeber von Frau Maichel-Ritter. In Übereinstimmung mit allen Beteiligten ist geplant, die Tätigkeit mit Frau Maichel-Ritter fortzusetzen. Hierfür soll für den Zeitraum vom 01.09.2026 bis 31.08.2029 ein neuer Kooperationsvertrag mit allen Beteiligten geschlossen werden. Die Betreuung wird vom Landratsamt Miesbach, Fachbereich Jugend und Familie – Jugendamt übernommen (siehe Anlage Kooperationsvertrag). Der Projektleiter des Projektes JugendPerspektiveArbeit hat mit seinem Antrag auf Fortführung des Projektes eine Finanzierungsübersicht vorgelegt (siehe Finanzanlage). Dieser Betrag soll wieder wie bisher unter den betroffenen Gemeinden anteilsmäßig (entsprechend des Wohnsitzes der Entlassschüler an den Mittelschulen) mit Rechnungslegung zum 01. März des Jahres aufgeteilt werden. Für das Schuljahr 2024/2025 entsprach der Kostenanteil der Gemeinde Fischbachau für 22 Entlassschüler einen Betrag von rund 9.650 Euro. Wie bisher würde die Gemeinde Fischbachau als Anstellungsträger für Frau Maichel-Ritter fungieren. Es ist beabsichtigt, mit Frau Maichel-Ritter einen befristeten Arbeitsvertrag nach TVöD für den Zeitraum vom 01.09.2026 bis 31.08.2029 zu schließen. Das Landratsamt Miesbach rechnet jährlich anhand der Schülerzahlen der Entlassschüler mit den beteiligten Gemeinden ab. Die Abrechnung der Sachkosten erfolgt über das Landratsamt Miesbach. Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat ist mit der angegebenen Vorgehensweise (anteilige Finanzierung der Gemeinde, befristete Einstellung von Frau Maichel-Ritter bei der Gemeinde Fischbachau, Abschluss des Kooperationsvertrages) einverstanden.

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