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Einbuchung der Flurstücke 78/6 und 78/3, Flur 1 in der Gemarkung Hemkenrode (An der Badeanstalt) ins Grundbuch der Gemeinde Cremlingen

Angenommen
TypAntrag
GemeindeCremlingen
Datum2026-06-18
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Sachverhalt: Die oben benannten Flurstücke haben eine Gesamtgröße von 4.600 m². Das Flurstück 78/3 ist Teil des Parkplatzes des gemeindeeigenen Freibades. Das Flurstück 78/6 hat eine Größe von 4.594 m². Es teilt sich auf in 2.590 m² Straßenverkehrsfläche und 2.004 m² Wegefläche. Die Straßenverkehrsfläche ist auf einer Länge von 240 m öffentlich als Gemeindestraße gewidmet. Beide Flurstücke sind derzeit gem. § 3 Abs. 2 der Grundbuchordnung von der Buchungspflicht befreit, das heißt sie werden nur auf Antrag des Eigentümers oder Berechtigten einem Grundbuch zugeordnet. Bei den benannten Flurstücken kämen als Eigentümer bzw. Berechtigte lediglich die Gemeinde Cremlingen und die Feldmarkinteressentschaft Hemkenrode in Betracht. Das Katasteramt Wolfenbüttel trat an die Gemeinde Cremlingen heran, da für einige Flurstücke im Umkreis des Freibades eine Eigentumsanfrage erfolgte, um Gestattungsverträge für Leitungen abzuschließen. Das Katasteramt Wolfenbüttel bat darum, die Eigentumsverhältnisse mit der Feldmarkinteressentschaft Hemkenrode zu klären. Nach Abstimmung mit der Feldmarkinteressentschaft, käme für diese eine Einbuchung für die oben benannten Flurstücke nicht in Betracht, da diese überwiegend der Erschließung des Feuerwehrhauses und des Freibades dienen. Ungeachtet dessen, ob Gestattungsverträge für Leitungen in den benannten Flurstücken in Betracht kommen, schlägt die Verwaltung vor die Flurstücke in ein Grundbuch der Gemeinde Cremlingen einzubuchen. Kosten für die Einbuchung entstehen nicht. Der bilanzielle Wert wird wie folgt angegeben: Größe in m² Nutzung Wert/m² Gesamtwert Erläuterung 2.590 Straße 11,50 € 29.785 € 25% des Bodenrichtwertes 2000 2.004 Weg außerhalb der Ortschaft 0,50 € 1.002 € Anerkennungswert gemäß Auskunft Gutachterausschuss Gesamtwert: 30.787 €

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