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2. Änderung zum Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 84 „Verdichtung des Windparks Westerbelmhusen“ (Stadtrat Wamser)

Angenommen
TypAntrag
GemeindeBrunsbüttel
Datum2026-06-30
DatenstufeNur Ergebnisse
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Beschlussvorschlag: Der 2. Änderung zum Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 84 mit der Windpark Westerbelmhusen GmbH & Co. KG gemäß Anlage wird zugestimmt. Sachverhalt: Die Ratsversammlung hat in ihrer Sitzung am 22.09.2021 den Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 84 "Verdichtung des Windparks Westerbelmhusen“ beschlossen, dieser wurde anschließend vom Bürgermeister unterzeichnet. In gleicher Sitzung wurde von der Ratsversammlung der Satzungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan gefasst. Eine 1. Änderung zum Durchführungsvertrag bezüglich der Verlängerung der Frist für die Fertigstellung des Vorhabens um zwei Jahre wurde am 25.09.2024 abgeschlossen Da die in § 3 Abs. 2 des Durchführungsvertrages festgelegte Frist am 22.09.2026 abläuft, hat der Vorhabenträger mit Schreiben vom 06.05.2026 beantragt, die Fertigstellungsfrist um weitere zwei Jahre zu verlängern. Die Gründe sind im Antrag dargelegt. Daher ist eine erneute Änderung des Durchführungsvertrages im § 3 Abs. 2 notwendig, der übrige Vertrag bleibt unverändert. Der Antrag auf Verlängerung der Fertigstellungsfrist und die 2. Änderung zum Durchführungsvertrag sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

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