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Antrag der Fraktion WGP: Erstellen eines Hitzeaktionsplanes zum Schutz der Einwohner*innen von Brunsbüttel
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Brunsbüttel |
| Datum | 2026-08-11 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Fraktion WGP beantragt die Erstellung eines Hitzeaktionsplans zum Schutz der Brunsbütteler Bevölkerung. Die Stadtverwaltung befürwortet das Anliegen grundsätzlich, kann aber aufgrund begrenzter personeller und finanzieller Ressourcen keinen umfassenden Plan erarbeiten. Sie schlägt vor, niedrigschwellige Maßnahmen wie Bürgersensibilisierung und Information über kühle Orte schrittweise umzusetzen und das Thema im Kommunalen Präventionsrat zu behandeln. Der Antrag wird dem zuständigen Fachausschuss zur Beratung vorgelegt.
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Extrahierter Text
Beschlussvorschlag:
Dem Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Sachverhalt:
Die Fraktion WGP hat mit Schreiben vom 20.07.2026 einen Antrag auf das Erstellen eines Hitzeaktionsplans zum Schutz der Einwohner*innen von Brunsbüttel gestellt. Dieser ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
Der Antrag beinhaltet im Kern den Auftrag an die Verwaltung, einen „Leitfaden in Form eines operativen Hitzeaktionsplans“ zu erstellen. Dieser soll „Teil eines allgemein umfassenden Hitzeschutzplanes sein.“
Da es aus Sicht der Verwaltung im ersten Schritt ausschließlich um das Erstellen eines Konzeptes geht, dessen mögliche Umsetzung weitere Beschlüsse erfordert, wird der Antrag zunächst lediglich dem für Gesundheitswesen und Senior*innen zuständigen Fachausschuss vorgelegt.
Der Bauausschuss hatte sich bereits in der Sitzung am 16.07.2024 und am 20.08.2024 mit einem ähnlichen Antrag des Seniorenbeirates befasst. Damals wurde der Antrag des Seniorenbeirates abgelehnt.
Weiterhin ist darauf hinzuweisen, dass es nach wie vor keine gesetzliche Verpflichtung für Städte bzgl. des Vorhaltens eines Hitzeschutzplanes gibt. Auf Bundesebene gibt es hingegen einen Hitzeschutzplan mit Empfehlungen für Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser des Bundesgesundheitsministeriums von 2023. Das Hitzeschutzposter liegt dem Antrag der WGP bereits bei.
Der Begründung des Antrages ist zudem hinzuzufügen, dass es hinsichtlich der Anzahl der Hitzetage in Deutschland ein Nord-Süd-Gefälle gibt. Das zeigt die Klimaanalyse Schleswig-Holstein des MEKUN von März 2026. Danach ergeben sich für unterschiedliche Treibhausgasemissionsszenarien eine unterschiedliche Anzahl an Hitzetagen, die verglichen mit anderen Bundesländern noch gering sind. Entscheidend ist daher die Treibhausgasneutralität bis zum Ende des Jahrhunderts.
Dass sich das Klima aber auch bei uns im Norden zunehmend verändert, wird jeder auch persönlich festgestellt haben. Die Entwicklung zeigt, dass auch Schleswig-Holstein zukünftig häufiger mit heißen Wetterlagen und zeitweise sogar mit Hitzewellen konfrontiert werden wird. Neben der langfristigen Senkung von Treibhausgasen, deren weltweiter Ausstoß maßgebend ist, werden auch weitere Überlegungen zu strukturellen Anpassungen bei hohen Temperaturen gefordert.
Auch Kommunen können dazu beitragen, indem sie eine klimaangepasste Stadtentwicklung unterstützen (z.B. Standards für das Grünflächenmanagement und für Hochbauvorhaben) sowie niedrigschwellige Maßnahmen für ihre Bürger*innen im Sinne der Daseinsfürsorge umsetzen:
Aufklärung der Bürger*innen (bspw. Hinweise über gesundheitliche Risiken und über die Hitzebelastung von vulnerablen Gruppen).
Erstellen von Handlungsempfehlungen bei Hitzeperioden (bspw. in Form von Flyern/Social Media/Zeitungsartikeln zum Start des Sommers).
Sensibilisierung von nicht vulnerablen Gruppen (bspw. Nachbarschaftshilfe).
Information und Kommunikation bzgl. öffentlich zugänglicher kühler Orte (bspw. öffentliche Einrichtungen).
Kostenfreies Trinkwasser im öffentlichen Raum an heißen Tagen (bspw. Refill-Netzwerk).
…
Die Stadtverwaltung ist sich der Wichtigkeit des Themas bewusst und begrüßt grundsätzlich das Anliegen der WGP. Jedoch ist auf die Dichte der aktuellen Maßnahmen sowie auf die begrenzten personellen, zeitlichen und finanziellen Ressourcen hinzuweisen. Es ist der Verwaltung derzeit nicht möglich, einen Hitzeaktionsplan zu erarbeiten, der strategische, strukturelle und operative Maßnahmen beinhaltet. Auch die Einholung von externen Dienstleistern zur Erstellung eines solchen Hitzeaktionsplans kann mit Blick auf die defizitäre Haushaltslage nicht empfohlen werden.
Nichtsdestotrotz können insbesondere die o.g. niedrigschwelligen Maßnahmen näher betrachtet werden und ggf. schrittweise umgesetzt werden. Weiterhin kann das Thema in der nächsten Sitzung des Kommunalen Präventionsrates (KPR) im November berücksichtigt werden. So könnte sich bspw. aus dem KPR heraus ein Arbeitskreis bilden, der sich mit der möglichen Umsetzung von niedrigschwelligen Maßnahmen im Stadtgebiet beschäftigt.
Text aus PDF extrahiert