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vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 8 für den Bereich „süd-südöstlich des Staatsforstes Neumünster/ Bereich „Krähenholz“, sowie nordwestlich des Bahnhofs Kleinkummerfeld im Ortsteil Kleinkummerfeld „Solarpark Kleinkummerfeld“ – Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Amt Boostedt-Rickling |
| Datum | 2026-06-22 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Sachverhalt:
Die erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat in der Zeit vom 07.04. bis zum 24.04.2026 stattgefunden. Es sind die in den Abwägungstabellen aufgeführten Stellungnahmen eingegangen. Seitens der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben.
Die Bedenken der unteren Naturschutzbehörde konnten im Nachgang ausgeräumt werden.
Hierfür war es erforderlich den Batteriespeicher auf der Fläche zu verschieben. Die sich daraus ergebenen Veränderungen sind in den Planungen berücksichtigt.
Im Vorhaben- und Erschließungsplan gab es Probleme mit der Zaundarstellung am Knickfuß. Dies wurde behoben und der finale Vorhaben- und Erschließungsplan am 19.06.2026 ergänzt.
Seitens des Planungsbüros wurde der in der Abwägungstabelle ersichtliche Abwägungsvorschlag erarbeitet.
Der Durchführungsvertrag wurde bereits beschlossen und wird am Tag der Sitzung von Vattenfall unterschrieben übergeben.
Das Verfahren ist soweit abgeschlossen. Der Satzungsbeschluss kann gefasst werden.
Das in der Begründung als Anlage aufgeführte Standortkonzept hat die Gemeinde bereits final beschlossen und auf der Internetseite der Gemeinde verfügbar. Es ist der Vorlage nicht erneut beigefügt
Beschlussvorschlag:
1. Die während der erneuten Veröffentlichung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit dem im Abwägungsprotokoll dargestellten Ergebnis geprüft.
Das Planungsbüro wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Aufgrund der §§ 10 und 12 des Baugesetzbuches sowie nach § 86 der Landesbauordnung" beschließt die Gemeindevertretung den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8 für das Gebiet „süd-südöstlich des Staatsforstes Neumünster/ Bereich „Krähenholz“, sowie nordwestlich des Bahnhofs Kleinkummerfeld im Ortsteil Kleinkummerfeld „Solarpark Kleinkummerfeld“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) und dem Vorhaben- und Erschließungsplan, als Satzung.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Der Beschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse www.grosskummerfeld.de eingestellt ist und über den digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
Finanzielle Auswirkungen:
Haushaltsmittel vorhanden Ja Nein
Folgekosten pro Jahr ca. €
Mittelbereitstellung im Haushaltsjahr: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
Der überplanmäßigen / außerplanmäßigen
Ausgabe wird zugestimmt nicht zugestimmt
Begründung:
Text aus PDF extrahiert