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Bericht und Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im HH-Jahr 2025
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Amt Boostedt-Rickling |
| Datum | 2026-06-08 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Sachverhalt:
Nach § 82 Gemeindeordnung (GO) bedürfen über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der Zustimmung der Gemeindevertretung.
Bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen kann der Bürgermeister die Zustimmung zur Leistung dieser Aufwendungen und Auszahlungen erteilen. Der Bürgermeister hat der Gemeindevertretung über die geleisteten unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zu berichten.
Nach § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Heidmühlen für das HH-Jahr 2025 kann der Bürgermeister seine Zustimmung für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einem Betrag in Höhe von 5.000,00 € erteilen.
Im Haushaltsjahr 2025 sind folgende über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen entstanden:
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen: 60.077,312 € gem.Anlage 1
Erhebliche über- und außerplanmäßige Auszahlungen: 112.696,01 € gem.Anlage 2
Unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen: 21.131,46 € gem.Anlage 3
Unerhebliche über- und außerplanmäßige Auszahlungen: 25.907,31 € gem.Anlage 4
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen 2025 in Höhe von 60.077,31 € sowie den erheblichen über- und außerplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 112.696,01 € zuzustimmen.
Die unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen werden zur Kenntnis genommen.
Finanzielle Auswirkungen:
Haushaltsmittel vorhanden Ja Nein
Folgekosten pro Jahr ca. €
Mittelbereitstellung im Haushaltsjahr: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
Der überplanmäßigen / außerplanmäßigen
Ausgabe wird zugestimmt nicht zugestimmt
Begründung:
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