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Bericht und Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im HH-Jahr 2025

Angenommen
TypAntrag
GemeindeAmt Boostedt-Rickling
Datum2026-06-08
DatenstufeNur Ergebnisse
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Sachverhalt: Nach § 82 Gemeindeordnung (GO) bedürfen über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der Zustimmung der Gemeindevertretung. Bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen kann der Bürgermeister die Zustimmung zur Leistung dieser Aufwendungen und Auszahlungen erteilen. Der Bürgermeister hat der Gemeindevertretung über die geleisteten unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zu berichten. Nach § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Heidmühlen für das HH-Jahr 2025 kann der Bürgermeister seine Zustimmung für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einem Betrag in Höhe von 5.000,00 € erteilen. Im Haushaltsjahr 2025 sind folgende über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen entstanden: Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen: 60.077,312 € gem.Anlage 1 Erhebliche über- und außerplanmäßige Auszahlungen: 112.696,01 € gem.Anlage 2 Unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen: 21.131,46 € gem.Anlage 3 Unerhebliche über- und außerplanmäßige Auszahlungen: 25.907,31 € gem.Anlage 4 Beschlussvorschlag: Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen 2025 in Höhe von 60.077,31 € sowie den erheblichen über- und außerplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 112.696,01 € zuzustimmen. Die unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen werden zur Kenntnis genommen. Finanzielle Auswirkungen: Haushaltsmittel vorhanden Ja Nein Folgekosten pro Jahr ca. € Mittelbereitstellung im Haushaltsjahr: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Der überplanmäßigen / außerplanmäßigen Ausgabe wird zugestimmt nicht zugestimmt Begründung:

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