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Gewährung eines Investitionskostenzuschuss an freien Träger für Käthe-Luther-Kinderhaus

Angenommen
TypAntrag
GemeindeSingen (Hohentwiel)
Datum2026-07-23
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Der Gemeinderat beschließt die Gewährung eines Investitionskostenzuschusses an das Evangelische Käthe-Luther-Kinderhaus für Arbeiten auf dem Außengelände. Grund sind DEKRA-Beanstandungen: Spielgeräte sind morsch, Sonnensegel bieten keinen ausreichenden UV-Schutz mehr. Geplant ist der Ersatz durch ein Kombispielgerät, eine Einzelschaukel und neue Sonnensegel sowie Arbeiten für Fundament und Fallschutz. Die maximale Fördersumme beträgt 41.410,50 Euro (75 % der zuschussfähigen Kosten), die 2026 aus verfügbaren Haushaltsmitteln bewilligt wird.

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Extrahierter Text

Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat stimmt der Gewährung des Zuschusses für Arbeiten auf dem Außen-gelände des Käthe-Luther-Kinderhaus zu. Die Verwaltung wird beauftragt, den entsprechenden Zuschuss im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel in 2026 zu bewilligen und den erforderlichen Bescheid zu erlassen. Sachverhalt: Die Stadt Singen unterstützt freie und kirchliche Träger von Kindertageseinrichtungen seit vielen Jahren bei notwendigen Investitionsmaßnahmen. Bisher erfolgte die Förderung auf den Grundsätzen der Stadt Singen über die Gewährung von Zuschüssen zum Neu-, Um- und Erweiterungsbauten und Sanierungen von Kindertageseinrichtungen und Kinderkrippen aus dem Jahr 2012. Seit dem Inkrafttreten haben sich die Rahmenbedingungen für den Betrieb und die Ausstattung von Kindertageseinrichtungen wesentlich verändert. Während bei Einführung der bisherigen Grundsätze, insbesondere die Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze im Vordergrund stand, liegt der Schwerpunkt heute zunehmend auch auf dem Erhalt bestehender Plätze. Hierzu gehören unter anderem die Sanierung und Modernisierung von Einrichtungen sowie der Ersatz von veraltetem oder nicht mehr nutzbarem Mobiliar. Zudem sind die Anforderungen an Kindertageseinrichtungen in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Dies betrifft sowohl pädagogische als auch sicherheitsrelevante, technische und organisatorische Standards. Gleichzeitig haben sich die Kostenstrukturen erheblich verändert. Insbesondere die Preisentwicklung im Bau- und Ausstattungsbereich führen dazu, dass die bisherigen Förderregelungen den tatsächlichen Investitionskosten nicht mehr angemessen Rechnung tragen. Eine grundlegende Überarbeitung der bestehenden Grundsätze ist daher erforderlich. Diese bedarf jedoch einer sorgfältigen und wohlüberlegten Prüfung, um die fachlichen, rechtlichen und finanziellen Auswirkungen umfassend zu bewerten. Eine kurzfristige Neufassung der o.g. Grundsätze ist deshalb derzeit nicht möglich. Um dennoch die notwendigen Investitionsmaßnahmen der freien Träger zeitnah unterstützen zu können und die Funktionsfähigkeit der Kindertageseinrichtungen sicherzustellen, sollen die aktuell anstehenden Maßnahmen bis zum Inkrafttreten einer neuen Förderregelung jeweils im Einzelfall durch Beschluss des zuständigen Ausschusses entschieden werden. Dadurch wird gewährleistet, dass dringend erforderliche Investitionen weiterhin bezuschusst werden können. Im Außengelände des Ev. Käthe-Luther-Kinderhauses sind aufgrund Beanstandungen der DEKRA folgende Maßnahmen umzusetzen: Da die Spielgeräte teilweise morsch sind und die Gefahr von Verletzungen durch Holzsplitter besteht, sollen diese durch ein Kombispielgerät und eine Einzelschaukel ersetzt werden. Auch die in die Jahre gekommenen Sonnensegel über dem Sandkasten verfügen über keinen ausreichenden UV-Schutz mehr und sind daher ebenfalls zu erneuern. Zudem fallen weitere Arbeiten für das Legen des Fundamentes sowie für den Fallschutz an. Maßnahme Kosten der Maßnahme Max. Fördersumme Kombispielgerät und Einzelschaukel 24.514,00 € 18.385,50 € Fundament legen, Fallschutz etc. 17.400,00 € 13.050,00 € Ersatz Sonnensegel 13.300,00 € 9.975,00 € Gesamt 55.214,00 € 41.410,50 € Grundsätzlich beträgt der Zuschuss 75 % der zuschussfähigen Kosten.

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