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Entfristung der Stellenanteile der Familienberatungen und trägerbezogene Neuausrichtung der Stellenzuordnung

Angenommen
TypAntrag
GemeindeSingen (Hohentwiel)
Datum2026-07-23
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Stadt Singen entfristet die bisherigen befristeten Stellenanteile von 1,2 VZÄ in den Familienberatungen und regelt die Gesamtausstattung auf 9,6 VZÄ dauerhaft. Die Stellenanteile werden künftig trägerbezogen (statt einrichtungsbezogen) zugeordnet, um flexiblere Personalverteilung bei veränderten Bedarfen zu ermöglichen. Die Verwaltung schließt mit den Trägern (Caritas, Arbeiter Wohlfahrt, evangelische Kirchengemeinde) entsprechende Leistungsvereinbarungen ab.

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Extrahierter Text

Beschlussvorschlag: Die Stellenanteile der Familienberatungen werden auf 9,6 Vollzeitäquivalente (VZÄ) festgeschrieben. Die Zuordnung erfolgt künftig trägerbezogen. Die Verwaltung schließt mit den Trägern entsprechende Leistungsvereinbarungen ab. Sachverhalt: An insgesamt 16 Kindertageseinrichtungen und 4 Familienzentren in Singen sind 16 Familienberatungen tätig, 5 davon sind städtische Familienberatungen. Die Stadt Singen beschäftigt Familienberatungen mit einem Stellenumfang von 3,3 Vollzeitäquivalenten (VZÄ). Weitere 6,5 VZÄ verteilen sich auf die Träger Caritas, Arbeiter Wohlfahrt und die evangelische Kirchengemeinde Singen. Die Stadt Singen hat die Träger mit der Durchführung der Familienberatungen beauftragt und hierzu entsprechende Leistungsvereinbarungen abgeschlossen. Die Stellenumfänge setzen sich derzeit aus einem dauerhaft finanzierten Stellenanteil von 8,6 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) sowie befristeten Stellenanteilen von 1,2 VZÄ für die Aufgabenbereiche SINFAB und Quartierguides zusammen. Die Befristungen dieser Stellenanteile laufen bei einem Großteil der Leistungsvereinbarungen zwischen Juli 2027 und Juli 2028 aus. Die zusätzlichen Aufgabenbereiche haben sich in den vergangenen Jahren als fester Bestandteil der Familienberatungen etabliert. Über die Angebote der SINFAB und der Quartierguides gelingt es, Familien frühzeitig zu erreichen und ihnen niederschwellige Unterstützung anzubieten. Es wird daher empfohlen, die bislang befristeten Stellenanteile dauerhaft in die Stellenumfänge zu übernehmen. Dadurch werden die Kontinuität und Qualität der Angebote sowie die Planungs- und Beschäftigungssicherheit für die Träger und Familienberatungen gesichert. Die Verteilung der Stellenanteile erfolgte bislang einrichtungsbezogen auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Einführung bestehenden Sozialstruktur und statistischen Kennzahlen der jeweiligen Kindertageseinrichtungen bzw. Familienzentren. Seitdem haben sich die Bedarfe der Familien und Einrichtungen kontinuierlich verändert. Die Unterstützungsbedarfe entwickeln sich dynamisch und verlagern sich innerhalb eines Trägers zwischen den einzelnen Einrichtungen. Künftig sollen die Stellenanteile den jeweiligen Trägern zugeordnet werden. Dadurch können die Träger ihre Personalressourcen bedarfsgerecht zwischen ihren Einrichtungen einsetzen und flexibel auf veränderte Anforderungen reagieren. Gleichzeitig entfällt die bisherige Zuordnung einzelner Stellenanteile zu festen Aufgabenbereichen, sodass die Familienberatungen entsprechend der tatsächlichen Bedarfe beispielsweise verstärkt in der Beratung oder im Bereich SINFAB eingesetzt werden können. Personelle Veränderungen und Vertretungssituationen lassen sich innerhalb eines Trägers einfacher ausgleichen, ohne dass eine Anpassung der Leistungsvereinbarungen erforderlich wird. Der Stellenumfang der Familienberatungen beträgt im Jahr 2026 insgesamt 9,8 VZÄ. Hiervon entfallen 0,7 VZÄ auf den Träger Arbeiterwohlfahrt (AWO). Da dort dauerhaft lediglich 0,5 VZÄ besetzt sind, wird der Stellenumfang der AWO auf 0,5 VZÄ festgelegt. Der Gesamtstellenumfang reduziert sich dadurch auf 9,6 VZÄ. Die bereits realisierte Einsparung von 0,2 VZÄ wird damit dauerhaft im Stellenumfang und im Haushalt abgebildet.

Text aus PDF extrahiert