Startseite › Bennewitz › Antrag

Antrag der Fraktion „Bürger für Bennewitz“ zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses und Einstellung des Verfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Lebensmittelhandel an der Kreuzung Bundesstraße 6 – Leipziger Straße“

Zurückgezogen
TypAntrag
GemeindeBennewitz
Datum2026-06-30
DatenstufeNur Ergebnisse
QuelleVollständige Sitzung ansehen →

Extrahierter Text

Beschlussvorschlag: Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Bennewitz beschließt die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Lebensmittelhandel an der Kreuzung Bundesstraße 6 – Leipziger Straße“ sowie die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen verfahrensrechtlichen Schritte zur Beendigung des Verfahrens einzuleiten und die Aufhebung ortsüblich bekannt zu machen. Antrag: siehe Anlage 1 Sachverhalt: Begründung: Der Gemeinderat hat die städtebaulichen Entwicklungsziele für den betroffenen Bereich unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich eingetretenen Entwicklungen erneut geprüft und bewertet. Im Ergebnis wird festgestellt, dass die dem Verfahren ursprünglich zugrunde liegenden Planungsziele nicht mehr verfolgt werden sollen und kein städtebauliches Erfordernis für die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens mehr besteht. Der Gemeinderat verfolgt für die betreffende Fläche künftig das Ziel, diese von einer baulichen Entwicklung freizuhalten und die bestehende landwirtschaftliche Nutzung dauerhaft zu erhalten. Nach heutiger Bewertung entspricht der Erhalt der landwirtschaftlichen Nutzfläche den aktuellen städtebaulichen Zielsetzungen der Gemeinde besser als eine gewerbliche Bebauung des Standortes. Darüber hinaus ist die Nahversorgung der Bevölkerung bereits durch einen bestehenden Lebensmittelmarkt innerhalb der Ortslage gewährleistet. Dieser Standort ist für die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde besser erreichbar und entspricht dem Ziel einer wohnortnahen Versorgung. Der geplante Standort an der Bundesstraße 6 begünstigt aufgrund seiner Lage in erheblichem Umfang den Kundenverkehr von außerhalb des Gemeindegebietes sowie den Durchgangsverkehr. Dies entspricht nicht den ursprünglichen Zielstellungen des Gemeinderates, die vorrangig auf die Sicherung und Verbesserung der Nahversorgung der örtlichen Bevölkerung ausgerichtet waren. Weiterhin konnte bislang kein schlüssiges Verkehrskonzept vorgelegt werden, das eine leistungsfähige verkehrliche Erschließung des Standortes sowie sichere Fußwegeverbindungen für die Einwohnerinnen und Einwohner gewährleistet. Die verkehrlichen Auswirkungen des Vorhabens werden daher weiterhin kritisch beurteilt. Ferner haben sich die tatsächlichen Rahmenbedingungen gegenüber den ursprünglichen Planungsannahmen verändert. Hierzu zählt insbesondere der Wechsel des Vorhabenträgers. Die ursprünglich verfolgte Konzeption wird nicht mehr in der Form umgesetzt, die den damaligen Beschlüssen zugrunde lag. Dies hat den Gemeinderat zusätzlich veranlasst, die städtebaulichen Zielsetzungen des Verfahrens neu zu bewerten. Der Gemeinderat stellt zudem fest, dass bislang keine Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen erfolgt ist, kein Satzungsbeschluss gefasst wurde und die Gemeinde gegenüber dem Vorhabenträger keine rechtlichen Verpflichtungen eingegangen ist. Unter Abwägung aller öffentlichen und städtebaulichen Belange kommt der Gemeinderat daher zu dem Ergebnis, dass das Verfahren nicht weitergeführt werden soll und die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses sowie die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens im öffentlichen Interesse liegen.

Text aus PDF extrahiert