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Beschluss über die Billigung und Auslegung des Entwurfes der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bennewitz
Zurückgezogen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Bennewitz |
| Datum | 2026-06-30 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Beschlussvorschlag:
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Bennewitz billigt den Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Bennewitz für den Geltungsbereich der Außenbereichssatzung „Am Walde“ in der Fassung vom Mai 2026 einschließlich Begründung.
Der Gemeinderat beschließt die Auslegung der vollständigen Unterlagen und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.
Sachverhalt:
Begründung:
Der Gemeinderat der Gemeinde Bennewitz hat in seiner Sitzung am 03.06.2026 die Aufstellung der 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Bennewitz für den Geltungsbereich der Außenbereichssatzung „Am Walde“ beschlossen.
Mit der Änderung des Flächennutzungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die städtebauliche Entwicklung im Bereich der bestehenden Wohnbebauung geschaffen und die geordnete Entwicklung des Siedlungsbereiches „Am Walde“ vorbereitet werden.
Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Flächennutzungsplans umfasst eine Fläche von ca. 2,7 ha. Die Änderung erfolgt im Zusammenhang mit der geplanten Außenbereichssatzung „Am Walde“ nach § 35 Abs. 6 BauGB und dient der Anpassung der vorbereitenden Bauleitplanung an die städtebaulichen Zielstellungen der Gemeinde Bennewitz.
Das Bauamt wird beauftragt, die Auslegung des Entwurfs der 3. Änderung des Flächennutzungsplans zur Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie gemäß § 2 Abs. 2 BauGB der Nachbargemeinden einzuholen.
Der Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplans (Stand Mai 2026) wird vom 10.08.2026 bis einschließlich 11.09.2026 im Rathaus der Gemeinde Bennewitz, Bauamt Zi. 214, Bahnhofstraße 24, 04828 Bennewitz während der Dienstzeiten:
Montag: nach Terminvereinbarung
Dienstag: von 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch: nach Terminvereinbarung
Donnerstag: von 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Freitag: von 9:00 – 12:00 Uhr
öffentlich ausgelegt.
Die Unterlagen können von jedermann zur Unterrichtung und Information eingesehen werden. Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich in das Internet (www.gemeinde-bennewitz.de) eingestellt und über das zentrale Beteiligungsportal des Landes Sachsen
(www.buergerbeteiligung.sachsen.de) zugänglich gemacht.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 3. Änderung des Flächennutzungsplans gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Text aus PDF extrahiert