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Beschluss über die Billigung und Auslegung des Entwurfes der Außenbereichssatzung "Am Walde" in Schmölen
Zurückgezogen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Bennewitz |
| Datum | 2026-06-30 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Beschlussvorschlag:
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Bennewitz billigt den Entwurf der Außenbereichssatzung „Am Walde“ nach § 35 Abs. 6 BauGB in der Fassung vom Mai 2026 bestehend aus Planzeichnung und den Textlichen Festsetzungen nebst Begründung. Der Gemeinderat beschließt die Auslegung der vollständigen Unterlagen und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.
Sachverhalt:
Begründung:
Der Gemeinderat der Gemeinde Bennewitz hat in seiner Sitzung am 03.06.2026 die Aufstellung des Bebauungsplans der Außenbereichssatzung „Am Walde“ nach § 35 Abs. 6 BauGB beschlossen, um die vorhandene Wohnbebauung rechtlich zu sichern und eine geordnete, moderate bauliche Entwicklung zu ermöglichen.
Der Geltungsbereich umfasst ca. 2,7 ha. Die Satzung trifft Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung (GRZ 0,2) und definiert Baugrenzen. Damit wird einer unkontrollierten Zersiedelung entgegengewirkt und der Charakter der Waldrandsiedlung gewahrt.
Das Bauamt wird beauftragt, die Auslegung des Entwurfs der Außenbereichssatzung zur Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie gemäß § 2 Abs. 2 BauGB der Nachbargemeinden einzuholen.
Der Entwurf der Außenbereichssatzung (Stand Mai 2026) wird vom 10.08.2026 bis einschließlich 11.09.2026 im Rathaus der Gemeinde Bennewitz, Bauamt Zi. 214, Bahnhofstraße 24, 04828 Bennewitz während der Dienstzeiten:
Montag: nach Terminvereinbarung
Dienstag: von 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch: nach Terminvereinbarung
Donnerstag: von 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Freitag: von 9:00 – 12:00 Uhr
öffentlich ausgelegt.
Die Unterlagen können von jedermann zur Unterrichtung und Information eingesehen werden. Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich in das Internet (www.gemeinde-bennewitz.de) eingestellt und über das zentrale Beteiligungsportal des Landes Sachsen (www.buergerbeteiligung.sachsen.de) zugänglich gemacht. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.
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