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Anschaffung eines mobilen Blitzeranhängers

Angenommen
TypAntrag
GemeindeOffenburg
Datum2026-07-27
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Der Fachbereich 6 beantragt die Anschaffung eines mobilen Blitzeranhängers zur flexiblen Geschwindigkeitskontrolle, um rund um die Uhr überwachen zu können. Die Stadt soll hierfür in Kooperation mit der Stadt Achern (Nutzungsschlüssel 2:1 für Offenburg) einen Anhänger anschaffen; Achern erstattet etwa 62.000 € der Gesamtkosten von 200.000 €. Der Gemeinderat beschloss die Anschaffung, die Kooperationsvereinbarung mit Achern und die außerplanmäßige Auszahlung von 200.000 € für 2026. Mit geschätzten Bußgeldeinnahmen von 72.000 € jährlich amortisiert sich die Investition in zwei bis drei Jahren.

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Beschlussvorlage Beschluss Drucksache - Nr. Nr. vom 069/26 wird von StSt OB-Büro ausgefüllt Dezernat/Fachbereich: Bearbeitet von: Tel. Nr.: Datum: Fachbereich 6, Abteilung 6.3 Hetzel, Daniel 82-2246 05.05.2026 Straßen- und Verkehrsrecht 1. Betreff: Anschaffung eines mobilen Blitzeranhängers 2. Beratungsfolge: Sitzungstermin Öffentlichkeitsstatus 1. Verkehrsausschuss 08.07.2026 öffentlich 2. Gemeinderat 27.07.2026 öffentlich 3. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja (Kurzübersicht) 4. Mittel stehen im aktuellen DHH bereit: Nein Ja in voller Höhe teilweise € (Nennung HH-Stelle mit Betrag und Zeitplan) 5. Beschreibung der finanziellen Auswirkungen: 1. Investitionskosten Gesamtkosten der Maßnahme (brutto) 200.000 € Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse usw.) ./. 62.000 € Kosten zu Lasten der Stadt (brutto) 138.000 € 2. Folgekosten Personalkosten 8.000/J € Laufender Betriebs- und Unterhaltungsaufwand nach Inbetriebnahme der Einrichtung bzw. der Durchführung der Maßnahme 8.000/J € Zu erwartende Einnahmen (einschl. Zuschüsse) ./. 72.000/J € Jährliche Belastungen € 2 Beschlussvorlage Drucksache - Nr. 069/26 Dezernat/Fachbereich: Bearbeitet von: Tel. Nr.: Datum: Fachbereich 6, Abteilung 6.3 Hetzel, Daniel 82-2246 05.05.2026 Straßen- und Verkehrsrecht Betreff: Anschaffung eines mobilen Blitzeranhängers Beschlussantrag (Vorschlag der Verwaltung): Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat nachfolgende Beschlüsse zu fassen: 1. Einen mobilen Blitzeranhänger anzuschaffen, um flexible Geschwindigkeits- kontrollen durchführen zu können. 2. Die Verwaltung zu beauftragen, eine Kooperationsvereinbarung mit der Stadt Achern abzuschließen, damit beide Kommunen entsprechend dem festgeleg- ten Nutzungsschlüssel den Blitzeranhänger gemeinsam nutzen können. 3. Eine außerplanmäßige Auszahlung für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von 200.000 €, wie in der Vorlage dargetellt, zu bewilligen. 3 Beschlussvorlage Drucksache - Nr. 069/26 Dezernat/Fachbereich: Bearbeitet von: Tel. Nr.: Datum: Fachbereich 6, Abteilung 6.3 Hetzel, Daniel 82-2246 05.05.2026 Straßen- und Verkehrsrecht Betreff: Anschaffung eines mobilen Blitzeranhängers 2. Sachstand Der Gemeinderat hat am 10.11.2025 beschlossen (Drucksache Nr. 142-1/25), dass der Fachbereich Tiefbau und Verkehr die Beschaffung eines Blitzanhängers vorbe- reiten und mögliche Kooperationsmodelle mit anderen Kommunen prüfen soll. Ein Blitzeranhänger ermöglicht es, rund um die Uhr Geschwindigkeitskontrollen an einem Standort durchzuführen – und anschließend flexibel an einen anderen Ort ver- setzt zu werden. Damit können auch Zeiten überwacht werden, in denen das städti- sche Personal keine Kontrollen durchführen kann. Im Gegensatz zu stationären An- lagen ist der Anhänger also mobil und vielseitig einsetzbar. Die Anfrage bei verschiedenen Städten ergab, dass die Stadt Achern grundsätz- liches Interesse an einer Kooperation hat. Erste Gespräche haben bereits stattge- funden. Für solche Geräte kommen grundsätzlich zwei Hersteller infrage: Jenoptik und Vitronic. Die Stadt Achern verwendet derzeit das System des Herstellers Vitronic. Dieses System wird auch von der Polizei sowie vom Landkreis genutzt. Aufgrund sei- ner optischen Gestaltung und des höheren Gewichts gilt es als weniger anfällig für Vandalismus, was einen bedeutenden Vorteil darstellt. Das System von Jenoptik ermöglicht die gleichzeitige Überwachung beider Fahrtrich- tungen. Da dieses System bereits in den stationären Anlagen der Stadt eingesetzt wird, könnten sich Vorteile bei Bedienung, Wartung und Auswertung ergeben. Die Festlegung erfolgt im Rahmen der weiteren Ausarbeitung. 3. Bisheriges Vorgehen Nach dem Beschluss des Gemeinderats wurde eine Abfrage bei allen großen Kreis- städten im Ortenaukreis sowie beim Landkreis durchgeführt. Dabei zeigte sich, dass lediglich die Stadt Achern Interesse an einer Kooperation hat. Hierzu liegt auch eine Bestätigung vor. Das durchgeführte Sondierungsgespräch im März ergab u.a., dass die Stadt Achern bereits im Rahmen ihrer Haushaltsberatungen im Februar 2026 Beschlüsse gefasst hat, die eine Kooperation ermöglichen. Die Stadt Achern bevorzugt eine Nutzungs- verteilung mit einem größeren Anteil für die Stadt Offenburg, da dort kein Bedarf für eine 50:50-Nutzung besteht. Dies entspricht grundsätzlich den organisatorischen An- forderungen der Stadt Offenburg. Aus Sicht der Stadt Offenburg wäre eine Aufteilung im Verhältnis 2/3 zu 1/3 sinnvoll. Nach aktuellem Stand würde die Stadt Achern diesem Modell voraussichtlich zustimmen. 4 Beschlussvorlage Drucksache - Nr. 069/26 Dezernat/Fachbereich: Bearbeitet von: Tel. Nr.: Datum: Fachbereich 6, Abteilung 6.3 Hetzel, Daniel 82-2246 05.05.2026 Straßen- und Verkehrsrecht Betreff: Anschaffung eines mobilen Blitzeranhängers Bei einer jährlichen Einsatzzeit von 51 Wochen – eine Woche ist für Wartung und Ei- chung vorgesehen – ergäbe dies 34 Einsatzwochen in der Stadt Offenburg und 17 Einsatzwochen in Achern. Als nächster Schritt fand am 20.04.2026 ein weiterer Termin statt, bei dem sich die Verwaltung gemeinsam mit der Stadt Achern die Geräte der Hersteller nochmals on- line vorstellen ließen. Dabei konnten offene Fragen geklärt werden. Im Anschluss wurde ein erstes Angebot von den beiden Firmen angefordert, um die Kosten besser einschätzen zu können. In der Anlage 1 sind die Details der einzelnen Geräte benannt. 4. Kosten, Einnahmen und Finanzierung: Die Kosten der einzelnen Geräte unterscheiden sich bei gleicher Ausstattung deut- lich. Dies ist unter anderem darin begründet, dass ein Gerät für das gleichzeitige Blit- zen in zwei Richtungen ausgerüstet ist. Die Verwaltung geht davon aus, dass immer nur eine Richtung überwacht wird. Bei Verwendung mit einem Messeinschub liegen die Kosten zwischen 185.000€ und 240.000€. Durch die Kooperation würde die Stadt Achern bei dem vereinbarten Nutzungsschlüssel 1/3 bzw. rund 62.000€ des Geräte- preis erstatten. Für die Stadt Offenburg kommen noch Kosten für die Ausrüstung eines Dienstfahr- zeugs mit einer Anhängerkupplung, Schulungen sowie für einen „Anhängerführer- schein“ hinzu, da evtl. die Führerscheinklasse B nicht ausreicht. Grob geschätzt lie- gen diese Kosten bei ca. 15.000 €. Somit werden die Anschaffungskosten auf insge- samt mindestens 200.000 € geschätzt, wovon rund 138.000 € von der Stadt Offen- burg zu tragen sind. Hinzu kommen für die Stadt Offenburg noch weitere jährliche Kosten für Versicherungen, Wartung und Eichung. Diese können derzeit nur grob ab- geschätzt werden und liegen bei rund 8.000 €. Im Doppelhaushalt 2026/2027 stehen für die Anschaffung eines mobilen Blitzeran- hängers keine Mittel bereit. Demnach stellt dies eine außerplanmäßige Auszahlung dar. Dem stehen jährliche Einnahmen gegenüber. Für Offenburg können durch die Mes- sungen mit dem Gerät vorsichtig geschätzt etwa 2.400 Verfahren pro Jahr eingeleitet werden. Diese Zahl ergibt sich aus den Fallzahlen der bestehenden stationären Anla- gen (mit Ausnahme der Anlage an der B33a). Wird diese Menge mit dem geringsten innerörtlichen Verwarnungsbetrag von 30 € multipliziert, ergibt sich ein jährliches Ein- nahmepotenzial von rund 72.000 €. Unter diesen Annahmen könnte sich die Investi- tion in den Blitzeranhänger innerhalb von zwei bis drei Jahren amortisieren. 5 Beschlussvorlage Drucksache - Nr. 069/26 Dezernat/Fachbereich: Bearbeitet von: Tel. Nr.: Datum: Fachbereich 6, Abteilung 6.3 Hetzel, Daniel 82-2246 05.05.2026 Straßen- und Verkehrsrecht Betreff: Anschaffung eines mobilen Blitzeranhängers Finanzierungsübersicht: Einmalige Kosten: Investition Of- Kostenbeteiligung Nettobelastung fenburg Achern Offenburg Blitzeranhänger 200.000€ 62.000€ 138.000€ Jährliche Kosten Wartung/Betrieb Einnahmen durch Effektive Einnah- Bußgelder men 8.000€ 72.000€ 64.000€ Im Haushalt 2026 müssen für die Anschaffung außerplanmäßig 200.000 € bereit ge- stellt werden. Die Deckung erfolgt mit 62.000 € über die Kostenbeteiligung der Stadt Achern und mit 138.000 € zu Lasten des freien Finanzierungsmittelbestands. Gleich- zeitig werden die tatsächlich erzielten Mehreinnahmen durch Bußgelder – sobald diese erlangt werden – an den freien Finanzierungsmittelbestand zurückgeführt. Die laufenden Kosten sind ebenso über Mehreinnahmen aus Bußgeldern zu decken. Somit erfolgt innerhalb der nächsten drei Jahre die Refinanzierung. 5. Ergebnis und weiteres Vorgehen: Die konkrete Auswahl des zu beschaffenden Gerätes muss noch gemeinsam mit der Stadt Achern festgelegt werden, wobei die Verwaltung davon ausgeht, dass immer nur eine Richtung überwacht wird. Hierbei sind zum einen die zu erwartenden haupt- sächlichen Nutzungsstandorte zu beachten. Zum anderen das Thema Vandalismus. Aufgrund seiner optischen Gestaltung, seiner Abmessungen und seines höheren Ge- wichts scheint das Modell der Firma Vitronic weniger gefährdet gegen Vandalismus zu sein. Dieses Gerät hat sich zudem in der Praxis bewährt und wird auch von der Polizei sowie vom Landkreis eingesetzt. Die Verwaltung empfiehlt die Anschaffung eines Blitzeranhängers mit einer Messein- heit. Mit der Stadt Achern soll eine Kooperation mit dem Nutzerschlüssel 2/3 Offen- burg und 1/3 Achern eingegangen werden. Die Beschaffung des Blitzeranhängers er- folgt durch die Stadt Offenburg. Die weiteren Modalitäten der Zusammenarbeit werden im anschluss im Detail festge- legt. Hierzu ist ein entsprechendes Vertragswerk in Form eines öffentlich-rechtlichen Vertrags auszuarbeiten.

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