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Grundsatzbeschluss: Übertragung der Aufgaben der unteren Ausländerbehörde für das Gebiet der Großen Kreisstadt Offenburg auf das Landratsamt Ortenaukreis

Angenommen
TypAntrag
GemeindeOffenburg
Datum2026-07-27
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Stadt Offenburg beantragt, ihre Aufgaben als untere Ausländerbehörde auf das Landratsamt Ortenaukreis zu übertragen. Grund sind gestiegene fachliche und rechtliche Anforderungen, Personalherausforderungen und bessere Effizienz durch größere Organisationsstrukturen. Der Gemeinderat beschloss, die Übertragung zum 1. April 2027 zu befürworten und beauftragte die Verwaltung, eine Änderung der Zuständigkeitsverordnung bei der Landesregierung zu beantragen und eine Verwaltungsvereinbarung auszuarbeiten.

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Beschlussvorlage Beschluss Drucksache - Nr. Nr. vom 088/26 wird von StSt OB-Büro ausgefüllt Dezernat/Fachbereich: Bearbeitet von: Tel. Nr.: Datum: Fachbereich 10, Adelmann, Alexa 82-2472 15.06.2026 Bürgerservice 1. Betreff: Grundsatzbeschluss: Übertragung der Aufgaben der unteren Ausländerbehörde für das Gebiet der Großen Kreisstadt Offenburg auf das Landratsamt Ortenaukreis 2. Beratungsfolge: Sitzungstermin Öffentlichkeitsstatus 1. Haupt- und Bauausschuss 13.07.2026 öffentlich 2. Gemeinderat 27.07.2026 öffentlich Beschlussantrag (Vorschlag der Verwaltung): Der Haupt- und Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss zu fassen: 1. Der Gemeinderat befürwortet, dass das Landratsamt Ortenaukreis künftig auch für das Gebiet der Großen Kreisstadt Offenburg die Aufgaben der unte- ren Ausländerbehörde wahrnimmt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit dem Ortenaukreis, a) die hierfür erforderliche Änderung der Aufenthalts- und Asyl-Zuständigkeits- verordnung Baden-Württemberg (AAZuVO BW) bei der Landesregierung Ba- den-Württemberg zu beantragen, mit dem Ziel einer Aufgabenübertragung zum 01.04.2027, b) die organisatorischen, personellen, finanziellen und rechtlichen Rahmenbe- dingungen der Aufgabenübertragung zu prüfen und eine entsprechende Ver- waltungsvereinbarung auszuarbeiten, c) dem Gemeinderat im 4. Quartal 2026 über die Ergebnisse der Prüfungen und den Stand der Umsetzung zu berichten. 2 Beschlussvorlage Drucksache - Nr. 088/26 Dezernat/Fachbereich: Bearbeitet von: Tel. Nr.: Datum: Fachbereich 10, Adelmann, Alexa 82-2472 15.06.2026 Bürgerservice Betreff: Grundsatzbeschluss: Übertragung der Aufgaben der unteren Ausländerbehörde für das Gebiet der Großen Kreisstadt Offenburg auf das Landratsamt Ortenaukreis Sachverhalt/Begründung: Die Aufgaben der unteren Ausländerbehörde werden im Ortenaukreis derzeit durch mehrere Behörden wahrgenommen. Neben dem Landratsamt Ortenaukreis verfügen die Großen Kreisstädte Offenburg, Lahr, Kehl, Achern und Oberkirch über eigene Zu- ständigkeiten als untere Ausländerbehörden. Das Ausländerrecht ist eine Pflichtaufgabe nach Weisung. Die Aufgabe dient dem Vollzug von Bundes- und Europarecht. Im Mittelpunkt steht daher die Sicherstellung eines rechtssicheren, leistungsfähigen und dauerhaft funktionsfähigen Verwaltungs- vollzugs. Gleichzeitig hat sich das Aufgabenfeld der Ausländerbehörden in den ver- gangenen Jahren erheblich verändert. Die rechtlichen Anforderungen haben durch zahlreiche Gesetzesänderungen auf europäischer und nationaler Ebene deutlich zu- genommen. Hinzu kommen die Auswirkungen internationaler Krisen- und Fluchtbe- wegungen, neue Regelungen im Bereich der Fachkräfteeinwanderung, steigende Anforderungen an die Digitalisierung sowie eine zunehmende Vernetzung mit Sicher- heits-, Sozial- und Arbeitsmarktbehörden – letztere sind bereits seit vielen Jahrzehn- ten beim Ortenaukreis konzentriert. Diese Entwicklungen führen zu einem stetig steigenden Bedarf an fachlicher Spezia- lisierung, organisatorischer Flexibilität und personeller Stabilität. Gleichzeitig stehen die Ausländerbehörden bundesweit vor erheblichen Herausforderungen bei der Ge- winnung, Qualifizierung und Bindung geeigneter Mitarbeitender. Vor diesem Hintergrund haben die Stadt Offenburg und der Ortenaukreis Gespräche über eine Bündelung der Aufgaben der unteren Ausländerbehörde beim Landratsamt Ortenaukreis aufgenommen. II. Bewertung der Verwaltung Die Verwaltung ist der Auffassung, dass gerade in diesem durch Europa-, Bundes- und Landesrecht hoch normierten Bereich, größere, konzentriertere und damit zu- kunftsfähigere und attraktivere organisatorische Strukturen, die langfristige Leis- tungsfähigkeit der Ausländerbehörden im Ortenaukreis maßgeblich sichern können. Dabei steht nicht die Verlagerung einer Zuständigkeit als Selbstzweck im Vorder- grund. Ziel ist vielmehr die Schaffung von Rahmenbedingungen, die auch künftig ei- nen leistungsfähigen, rechtssicheren und krisenfesten Vollzug des Ausländerrechts gewährleisten. Auch stehen keine finanziellen Überlegungen im Vordergrund. Grund- sätzlich wird davon ausgegangen, dass weder die Stadt Offenburg noch der Orten- aukreis zusätzliche oder geringere finanzielle Belastungen haben soll. Die Ausländerbehörden sind heute nicht mehr ausschließlich Ordnungs- und Voll- zugsbehörden. Sie sind zugleich ein wichtiger Partner für Unternehmen, Einrichtun- gen und Institutionen bei der Gewinnung internationaler Fachkräfte. Leistungsfähige und stabile Strukturen im Ausländerwesen sind daher auch ein Standortfaktor für die wirtschaftliche Entwicklung des Ortenaukreises. 3 Beschlussvorlage Drucksache - Nr. 088/26 Dezernat/Fachbereich: Bearbeitet von: Tel. Nr.: Datum: Fachbereich 10, Adelmann, Alexa 82-2472 15.06.2026 Bürgerservice Betreff: Grundsatzbeschluss: Übertragung der Aufgaben der unteren Ausländerbehörde für das Gebiet der Großen Kreisstadt Offenburg auf das Landratsamt Ortenaukreis Für diese Verlagerung ist die Änderung der Aufenthalts- und Asyl-Zuständigkeitsver- ordnung Baden-Württemberg (AAZuVO) durch die Landesregierung notwendig. Ein entsprechender Antrag ist beim Justizministerium zu stellen, der gute Aussicht auf Erfolg hat. Die Landesregierung hat entsprechende Regelungen bereits für andere Landkreise und Große Kreisstädte getroffen. So sind das Landratsamt Göppingen auch für das Gebiet der Großen Kreisstadt Eislingen/Fils, das Landratsamt Ravens- burg für das Gebiet der Großen Kreisstadt Bad Waldsee und das Landratsamt Karls- ruhe für die Große Kreisstadt Rheinstetten zuständig. Eine „echte“ Verlagerung, hat indes nur beim Landratsamt Karlsruhe stattgefunden und dies auch nur in einem klei- nen Rahmen von 2,4 zu integrierenden VZÄ. Bei den beiden erstgenannten Land- kreisen verblieb die Zuständigkeit beim Landratsamt nachdem die Städte zu großen Kreisstädten wurden. Hinzu kommt, dass im neuen Koalitionsvertrag wohl auch die beiden Regierungsparteien einen strukturellen Handlungsbedarf sehen und formuliert haben: „Wir gründen eine Projektgruppe „Ausländerbehörden“ mit dem Ziel durch Di- gitalisierung, den Austausch von Best-Practice-Beispielen, Optimierung der Prozesse sowie interkommunaler Zusammenarbeit die Ausländerverwaltung leistungsfähi- ger aufzustellen“. Der Ortenaukreis ist Stand 31.Dezember 2025 für 27.903 Ausländer zuständig, die Stadt Offenburg für 11.822. Die Übernahme einer Ausländerbehörde in dieser Grö- ßenordnung erfolgt somit erstmalig in Baden-Württemberg und ist auch mit großen Herausforderungen verbunden. Aktuell verfügt die Ausländerbehörde des Landkrei- ses über rd. 34 VZÄ, rd. 14,5 VZÄ kämen hinzu. Vorteile einer Bündelung 1. Stärkung der Personalgewinnung und Arbeitsfähigkeit Die Qualität des Verwaltungsvollzugs hängt maßgeblich von den Beschäftigten ab, die diese Aufgabe wahrnehmen. Größere Organisationseinheiten bieten bessere Voraussetzungen,  qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen,  neue Mitarbeitende systematisch einzuarbeiten,  Fachwissen dauerhaft zu sichern,  Spezialisierungen aufzubauen,  verlässliche Vertretungsstrukturen zu schaffen,  Belastungsspitzen besser auszugleichen und  langfristig gesundes Arbeiten zu ermöglichen. Kleinere Organisationseinheiten sind demgegenüber oft stärker von einzelnen Schlüsselpersonen abhängig und verfügen über geringere Möglichkeiten zur Spezia- lisierung und gegenseitigen Unterstützung. 4 Beschlussvorlage Drucksache - Nr. 088/26 Dezernat/Fachbereich: Bearbeitet von: Tel. Nr.: Datum: Fachbereich 10, Adelmann, Alexa 82-2472 15.06.2026 Bürgerservice Betreff: Grundsatzbeschluss: Übertragung der Aufgaben der unteren Ausländerbehörde für das Gebiet der Großen Kreisstadt Offenburg auf das Landratsamt Ortenaukreis Die Bündelung der Aufgaben eröffnet grundsätzlich die Möglichkeit, ein leistungsfähi- ges und attraktives Arbeitsumfeld zu schaffen und damit die Zukunftsfähigkeit des Aufgabenbereichs nachhaltig zu stärken. 2. Einheitlicher und rechtssicherer Verwaltungsvollzug Das Ausländerrecht wird im gesamten Ortenaukreis auf Grundlage derselben bun- des- und europarechtlichen Regelungen vollzogen. Eine Bündelung der Zuständig- keiten erleichtert die Entwicklung einheitlicher Standards, fördert die Gleichbehand- lung vergleichbarer Sachverhalte und stärkt die Rechtssicherheit der Entscheidun- gen. Gleichzeitig können fachliche Entwicklungen und gesetzliche Änderungen zent- ral bewertet, umgesetzt und vermittelt werden. 3. Abbau von Schnittstellen und Doppelstrukturen Die heutigen Zuständigkeitsgrenzen führen regelmäßig zu Abstimmungsaufwand zwischen verschiedenen Ausländerbehörden. Insbesondere Wohnortwechsel inner- halb des Ortenaukreises verursachen Zuständigkeitswechsel, Aktenübertragungen, Datenabgleiche und zusätzliche Bearbeitungsschritte. Eine einheitliche Zuständigkeit reduziert diese Schnittstellen deutlich und ermöglicht es, vorhandene Ressourcen stärker auf die eigentliche Aufgabenerfüllung zu konzentrieren. Die Bündelung stärkt zudem die Zusammenarbeit mit weiteren Aufgabenbereichen und Behörden, die bereits heute in engem Zusammenhang mit dem Ausländerrecht stehen. Hierzu zählen insbesondere die Bereiche Integration, Flüchtlingsaufnahme und Unterbringung, Leistungsbehörden sowie die Zusammenarbeit mit Sicherheits- und Ordnungsbehörden, Polizei, Zoll und Justiz. Eine organisatorische Bündelung er- leichtert die Zusammenarbeit an diesen Schnittstellen durch klarere Zuständigkeiten. 4. Höhere Krisen- und Reaktionsfähigkeit Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass Ausländerbehörden kurzfristig erheblichen Belastungsschwankungen ausgesetzt sein können. Größere Organisationseinheiten verfügen über bessere Möglichkeiten,  Personal flexibel einzusetzen,  kurzfristig fachliche Schwerpunkte zu bilden,  projektbezogene oder temporäre Taskforces einzurichten,  auf neue gesetzliche Anforderungen zu reagieren und  außergewöhnliche Belastungssituationen zu bewältigen. Dies stärkt die Resilienz des gesamten Verwaltungssystems im Ortenaukreis. 5 Beschlussvorlage Drucksache - Nr. 088/26 Dezernat/Fachbereich: Bearbeitet von: Tel. Nr.: Datum: Fachbereich 10, Adelmann, Alexa 82-2472 15.06.2026 Bürgerservice Betreff: Grundsatzbeschluss: Übertragung der Aufgaben der unteren Ausländerbehörde für das Gebiet der Großen Kreisstadt Offenburg auf das Landratsamt Ortenaukreis Herausforderungen Die Verwaltung verkennt nicht, dass mit einer Aufgabenübertragung organisatorische Herausforderungen verbunden sind. Hierzu zählen insbesondere:  die Ausgestaltung zukünftiger Organisations- und Personalstrukturen,  die Integration der Mitarbeitenden  die Sicherstellung der räumlichen Kapazitäten  die Überleitung bestehender Aufgabenbereiche,  technische und organisatorische Anpassungen,  finanzielle Fragestellungen, III. Fazit und weiteres Vorgehen Diese Fragen sind im weiteren Verfahren gemeinsam zwischen Stadt Offenburg und Ortenaukreis zu klären und in einer Verwaltungsvereinbarung zu regeln. Nach Auffassung der Verwaltung handelt es sich hierbei jedoch um zeitlich be- grenzte Umstellungsprozesse, während die Vorteile einer zentralisierten Aufgaben- wahrnehmung dauerhaft wirken. Die Verwaltung empfiehlt daher, die erforderlichen Schritte für eine Übertragung der Aufgaben der unteren Ausländerbehörde für das Gebiet der Großen Kreisstadt Of- fenburg auf das Landratsamt Ortenaukreis einzuleiten. Die Verwaltungsvereinbarung soll Ende des Jahres den Gremien bei Kreis und Stadt vorgelegt werden. Die Umsetzung könnte dann zum 1. April 2027 erfolgen und soll im Jahr 2027 abgeschlossen werden. 2028 und 2029 soll eine Evaluation erfolgen.

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