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Zusatzbezeichnung neben dem Gemeindenamen

Angenommen
TypAntrag
GemeindeOffenburg
Datum2026-07-27
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Stadt Offenburg beantragt die Zusatzbezeichnung „Freiheitsstadt" für ihren Gemeindenamen, um ihre historische Rolle bei der Formulierung der ersten deutschen Grundrechte 1847 im Gasthaus „zum Salmen" zu würdigen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schlägt alternativ „Freiheitsstadt 1847" vor. Die Verwaltung empfiehlt die Variante ohne Jahreszahl, da sie prägnanter und alltagssprachlich besser gebrauchsfähig ist und zugleich den gegenwärtigen demokratischen Anspruch betont. Der Kulturausschuss empfahl dem Gemeinderat, die Variante „Freiheitsstadt" anzunehmen und beim Innenministerium die entsprechende Genehmigung zu beantragen.

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Beschlussvorlage Beschluss Drucksache - Nr. Nr. vom 052/26 wird von StSt OB-Büro ausgefüllt Dezernat/Fachbereich: Bearbeitet von: Tel. Nr.: Datum: Fachbereich 8, Kultur Lötsch, Carmen 82-2757 30.03.2026 1. Betreff: Zusatzbezeichnung neben dem Gemeindenamen 2. Beratungsfolge: Sitzungstermin Öffentlichkeitsstatus 1. Kulturausschuss 04.05.2026 öffentlich 2. Gemeinderat 27.07.2026 öffentlich Beschlussantrag (Vorschlag der Verwaltung): Der Kulturausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss zu fassen: a) Der Antrag von B90/Die Grünen mit der Bezeichnung „Freiheitsstadt 1847“ soll aufgrund der in der Vorlage benannten Gründe nicht weiterverfolgt wer- den. b) Die Stadt Offenburg soll künftig die Zusatzbezeichnung Freiheitsstadt führen Die Bezeichnung lautet damit Freiheitsstadt Offenburg. Die Verwaltung wird beauftragt beim Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Mig- ration einen entsprechenden Antrag zu stellen. 2 Beschlussvorlage Drucksache - Nr. 052/26 Dezernat/Fachbereich: Bearbeitet von: Tel. Nr.: Datum: Fachbereich 8, Kultur Lötsch, Carmen 82-2757 30.03.2026 Betreff: Zusatzbezeichnung neben dem Gemeindenamen Strategische Ziele der Stadt Offenburg B2 Offenburg positioniert sich aus der historischen Verantwortung heraus als Frei- heitsstadt. (1) Sachverhalt/Begründung: Mit Beschluss des Gemeinderates (Drucksache Nr. 158/24) wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen die Ortsschilder von Offenburg mit dem Hinweis „Freiheitsstadt“ versehen werden können. Der Antrag ist zu richten an das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migra- tion. Das Nähere ist im Erlass vom 18.12.2020, Genehmigung von sonstigen Be- zeichnungen nach § 5 Abs. 3 GemO geregelt. Hierin heißt es unter anderem: Gemeinden können neben dem Gemeindenamen auch eine sonstige Bezeichnung (eine so genannte Zusatzbezeichnung) führen, die auf der geschichtlichen Vergan- genheit, der Eigenart oder der heutigen Bedeutung der Gemeinde beruht. Diese Zusatzbezeichnungen sind Namenszusätze aber keine Namensbestandteile. Die Gemeinden können kommunalrechtlich genehmigte Zusatzbezeichnungen um- fassend im Rechtsverkehr führen; diese können damit dieselbe öffentliche Präsenz erlangen wie der Gemeindename selbst. Zusatzbezeichnungen enthalten eine charakterisierende Aussage über den Status, die Eigenart oder die Funktion einer Gemeinde. Zu Zusatzbezeichnungen, die auf der geschichtlichen Vergangenheit beruhen, wird erläutert: (Diese) sind dadurch gekennzeichnet, dass die Gemeinde in einem gewis- sen Maß mit einem geschichtlichen Ereignis verbunden ist oder eine besondere his- torische Rolle gespielt hat. Es soll auch heute noch ein gewisses Interesse daran be- stehen, diese Verknüpfung wachzuhalten und in die Zukunft zu tragen. Als Beispiele werden genannt: Residenzstadt, Barockstadt, Stauferstadt, Schil- lerstadt, Daimlerstadt. Zusatzbezeichnungen, die auf einer Eigenart oder heutigen Bedeutung beruhen sol- len Bezüge zu Bereichen des öffentlichen Lebens aufweisen. Dies können bauliche Besonderheit oder traditionelle Veranstaltungen sein. Als Beispiele werden u. a. ge- nannt Universitätsstadt oder Fächerstadt. Eine Gemeinde kann jeweils nur eine Zusatzbezeichnung führen. 3 Beschlussvorlage Drucksache - Nr. 052/26 Dezernat/Fachbereich: Bearbeitet von: Tel. Nr.: Datum: Fachbereich 8, Kultur Lötsch, Carmen 82-2757 30.03.2026 Betreff: Zusatzbezeichnung neben dem Gemeindenamen (2) Antragsverfahren Der maßgebliche Verfahrensakt ist der Gemeinderatsbeschluss. Dieser benötigt eine qualifizierte Mehrheit von drei Vierteln der Stimmen aller Mitglieder (in Of- fenburg somit 31Stimmen). So soll sichergestellt werden, dass sich der Wunsch der Gemeinde nach der Bestimmung der Zusatzbezeichnung auf eine breite demokrati- sche Legitimation stützt. Die Bestimmung der Zusatzbezeichnung bedarf der Genehmigung des Innenministe- riums. Angefragt wurde vorab die Genehmigungsfähigkeit der Bezeichnungen: Freiheitsstadt Offenburg bzw. Freiheitsstadt 1847 Offenburg (siehe Antrag Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, Anlage 1) Beide Vorschläge sind grundsätzlich genehmigungsfähig. Der Antrag wird mit einer Begründung und einer Stellungnahme der Rechtsauf- sichtsbehörde an das Innenministerium zur Genehmigung eingereicht. Die Genehmigung wird im Gemeinsamen Amtsblatt des Landes Baden-Württemberg bekannt gegeben. (3) Begründung auf Genehmigung einer Zusatzbezeichnung Die Stadt Offenburg begründet ihren Antrag im weiteren Verfahren wie folgt: Am 12. September 1847 verkündeten die „entschiedenen Freunde der Verfassung“ den ersten Grundrechtekatalog in deutscher Sprache im Offenburger Gasthaus „zum Salmen“. Der Salmen wurde so zum Schauplatz der dezidierten Auseinandersetzung mit Verfassungsrechten und demokratischen Bestrebungen. In ihrem in Fachkreisen viel beachteten Aufsatz „Historisch verankerte kommunale Identität in der ‚Freiheitsstadt‘ Offenburg“, der 2020 in der Zeitschrift für die Ge- schichte des Oberrheins erschienen ist, führt die Historikerin Sylvia Schraut die lange Tradition der Schaffung einer lokalen Identität mit Hilfe der Erinnerungskultur zurück bis auf Adolf und Marie Geck. Beide waren politisch sehr aktiv. Schraut bezieht sich hier vor allem auf die Herausgeberschaft des „D’r Alt Offenburger, eine Belletristische und humoristische Chronik der Kreishauptstadt Offenburg“. Bereits in seiner sechs- ten Ausgabe zum 13. Mai 1899 habe Geck, so Schraut, zum ersten Mal die 4 Beschlussvorlage Drucksache - Nr. 052/26 Dezernat/Fachbereich: Bearbeitet von: Tel. Nr.: Datum: Fachbereich 8, Kultur Lötsch, Carmen 82-2757 30.03.2026 Betreff: Zusatzbezeichnung neben dem Gemeindenamen 1848/49er Revolution aufgegriffen und an die Ereignisse vor 50 Jahren erinnert. (Vgl. S. 500ff). Und weiter: „[…] mit ihren Berichten über Offenburg in der Revolution schrieben sie ihre Heimatstadt als lokales Zentrum nicht nur in die sozialdemokratische Revoluti- onsgeschichte und Erinnerungskultur ein. Sie lieferten überdies Bausteine zu einer allgemeinen Revolutionsgeschichte und zogen nebenbei Lehren aus dem Geschil- derten. Den örtlichen Revolutionären setzten sie schriftstellerische Denkmäler und sie befeuerten die lokale Erinnerungskultur.“ In der Weimarer Republik, sieht Schraut einen anderen Protagonisten, der die Pflege der Offenburger Erinnerungskultur fortsetzte: „der Redakteur des Offenburger Tage- blattes und zukünftige Gründer der Graphischen Werkstätte, Franz Huber.“ Bereits 1927 habe das DDP-Mitglied Huber im Offenburger Adressbuch die Verteidigungs- schrift des Bürgermeisters Gustav Rée veröffentlicht. Auch Huber sei es um Identi- tätsstiftung gegangen: „nun freilich, nach der Einrichtung der Demokratie um staats- loyale Zustimmung zur Republik.“ (S. 509) „1931 […] veröffentlichte er eine selbständige Publikation der entschiedenen Verfas- sungsfreunde am 12. September 1847 in Offenburg.“ Das Vorwort habe der sozialde- mokratische Albert Kuntzemüller aus Freiburg verfasst, „eine Publikation über die Of- fenburger Ereignisse sei dringend nötig, so Kuntzemüller. Was sich damals ereignet hat, braucht das Licht der Öffentlichkeit wirklich nicht zu scheuen. […]. Dabei habe sich die Deutung verschoben, Schraut führt dies ausführlich aus. Hier sei lediglich die Conclusio zitiert: „Unversehens waren die revolutionären Helden Adolf Gecks zu Freunden von Staat, Nation und Verfassung geworden, die diese eigentlich nur durch Reformen weiter entwickeln wollten.“ (Schraut, S. 510) Bereits ab 1947 sieht Schraut neuerliche Bestrebungen in Offenburg, und zwar für die „Westzonen“ fast nur hier. Sie schreibt: „Neben der revolutionären Verfassungs- arbeit, an die in Frankfurt erinnert wurde, scheint es nur eine Stadt in den Westzonen gegeben zu haben, die 1947 ihre Beteiligung an der 1848-Revolution mit einem Buchprojekt feierte: Offenburg. […] Die Initiative konnte der bereits erwähnte Drucke- reibesitzer und Redakteur Franz Huber für sich beanspruchen.“ (S. 511). […] Die Ge- meindevertretung beauftragte mit einer entsprechenden Broschüre den lokalen Gym- nasiallehrer und Heimatkundler Otto Kähni.“ Sehr spannend zu lesen sind im Weite- ren die Vorbereitungen zu einer Feierlichkeit, die nach zähem Ringen auf Samstag, den 13. September 1947 gelegt wurde. „Für die Vormittagsveranstaltungen wurden die Schüler Offenburgs vom Schulunterricht befreit, nachmittags wurden die Arbeit- geber gebeten, ihren Arbeitnehmern ohne Lohneinbußen freizugeben, […]. (S. 512). Schraut erinnert weiter an Oberbürgermeister Martin Grüber, in dessen Amtszeit die Ausstellung des Offenburger Stadtarchivs fällt, die diese anlässlich der Heimattage 1980 präsentiert habe. Sie zitiert Grüber und konstatiert: „Es ging mithin um civil society, um eine demokratische Traditionsstiftung für mündige Bürger.“ (S. 514) 5 Beschlussvorlage Drucksache - Nr. 052/26 Dezernat/Fachbereich: Bearbeitet von: Tel. Nr.: Datum: Fachbereich 8, Kultur Lötsch, Carmen 82-2757 30.03.2026 Betreff: Zusatzbezeichnung neben dem Gemeindenamen Sie goutiert ausdrücklich, dass diese Tradition des Revolutionsgedenkens „mit 1980 nicht ihr Ende fand, sondern mit dem großen 3-tägigen Offenburger Freiheitsfest von 1997 erneut tief in kommunale Gedächtnis eingeschrieben wurde“ und weiter: „(dies) erregte weit über Baden hinaus Aufmerksamkeit.“ So, führt Schraut aus, seien die Forderungen, auch soweit sie nicht erfüllt seien, zur Sache der Bürger*innen ge- macht worden. Sie verweist dazu auch auf die 2015 in Kooperation mit der Landes- zentrale für politische Bildung erschienene Publikation zu den 13 Offenburger Forde- rungen „Menschenrechte und Geschichte1[1]“. Diese Erinnerungsarbeit setzt sich kontinuierlich fort mit den strategischen Zielen der Stadt, die der Gemeinderat im Rahmen einer Klausurtagung erarbeitet und mit dem Doppelhaushalt 2018/19 verabschiedet hat. (Drucksache Nr. 049/18). Als eines von 20 strategischen Zielen der Stadt wurde dort formuliert: „Offenburg positioniert sich aus der historischen Verantwortung heraus als Freiheitsstadt.“ In dieser Tradition steht das Offenburger Salmengespräch, das seit 2003 – und in diesem Jahr mittlerweile zum 24. Mal – streitbare Themen aus der Gesellschaft auf die Bühne des Salmen holt. Das Salmengespräch findet, in Erinnerung an die „ent- schiedenen Freunde der Verfassung“ und die 13 Forderungen des Volkes stets am 12. September eines Jahres statt. Im Fokus standen von 2018 bis Mai 2022, Weiterentwicklung, Umbau und Widmung des Offenburger Salmen zum Haus der Demokratie. Hier wird der Kampf um Grundrechte in einem immersiven Filmereignis am authentischen Ort, nämlich im his- torischen Saal, thematisiert. Dieses wird vertieft durch eine Ausstellung auf der Gale- rie des Saales. Darüber hinaus wird auch die Zeit des Salmen als Synagoge in einer Ausstellung thematisiert. Die dunkle Geschichte des Ortes, nämlich die Schändung der Syna- goge, deren Zerstörung und die Ermordung der Juden in der Zeit des Nationalsozia- lismus werden im Haus ebenfalls eingeordnet. Ein Gedenkraum an die Opfer des Nationalsozialismus ergänzt dieses Kapitel und veranschaulicht, was geschieht wenn Freiheits- und Menschenrechte eingeschränkt und schließlich negiert werden. Die Aufgabe des Salmen geht aber über Erinnerung weit hinaus. Demokratiebildung findet auf unterschiedlichen Ebenen statt, sowohl für Kinder und Jugendliche als auch für Erwachsene. Zugleich ist der Salmen der ständige Sitz des Offenburger Ge- meinderates – und damit zugleich gelebter Ort der Demokratie. Das Veranstaltungsprogramm des Salmen orientiert sich an den oben skizzierten Zielen des Hauses: Ort der Demokratie. Hier werden Demokratie und Freiheit gelebt, erlernt und erinnert. Und natürlich auch gefeiert. 1 Gall, Schraut, Steinbach, Weber (Hrsg.): Menschenrechte und Geschichte. Die 13 Offenburger Forderungen des Volkes von 1847. Kohlhammer i. V. mit LZpB, 2015 6 Beschlussvorlage Drucksache - Nr. 052/26 Dezernat/Fachbereich: Bearbeitet von: Tel. Nr.: Datum: Fachbereich 8, Kultur Lötsch, Carmen 82-2757 30.03.2026 Betreff: Zusatzbezeichnung neben dem Gemeindenamen Ebenfalls im Jahr 2022 richtete Offenburg die Heimattage des Landes Baden-Würt- temberg aus. Unter dem Motto: „Wir schreiben Heimat bunt“ gab es drei Schwer- punkte, die eng miteinander verknüpft sind: Heimat / Freiheit / Europa. Damit wurde der Begriff Freiheit erneut eingeordnet; in die bundesdeutsche Verfassung, das Grundgesetz einerseits und die Freiheitsrechte der Europäischen Union im großen Rahmen. Weiterhin wird das Thema Freiheitsstadt in der Stadtgesellschaft verortet, bspw. durch das Kultur-Magazin SALMEN, durch das i.d.R. alle zwei Jahre stattfindende Freiheitsfest, durch den Freiheitspreis der Stadt Offenburg im Rahmen des trinatio- nalen Kurzfilmfestivals „Shorts“ der Hochschule Offenburg. Die Freiheitsstadt wird gelebt. Das Maskottchen Gustav, das seit den Heimattagen vor allem die Kinder in Offenburg begeistert, trägt sowohl den Heckerhut mit der schwarz-rot-goldenen Ko- karde als auch die Sternenkette, die Europa symbolisiert. Gustavs Name bezieht sich auf den liberalen Bürgermeister der Stadt Gustav Rée, der die legendäre Versamm- lung erst ermöglichte und zugleich auf Gustav Struve. Die „Freiheitsstadt Offenburg“ bezieht sich also zunächst auf die Ereignisse im Sal- men im Jahr 1847. Dies ist sozusagen der Ausgangspunkt. Doch weist die Zusatzbe- zeichnung „Freiheitsstadt“ weit darüber hinaus. Schraut hat es treffend beschrieben (S. 514ff): „Die Stadt Offenburg hat aber auch das Selbstbild der Freiheitsstadt mit der dunklen Seite der Geschichte, der Ächtung von Freiheitsrechten, der Aufarbeitung der Verfolgung der Juden während des Nationalsozialismus ver- woben. Es ist ihr damit gelungen, das städtischen Freiheits-Image Identität stif- tend historisch zu verankern, ohne die kommunale Geschichte zur reinen Er- folgsgeschichte umzudeuten und, ohne die Gefahren, denen demokratische Freiheitsrechte ausgesetzt sind, zu verniedlichen.“ Die Zusatzbezeichnung „Freiheitsstadt“ bezieht sich in Offenburg folglich zunächst auf die Geschichte. Sie weist aber darüber hinaus in die Gegenwart und die Zukunft. Freiheitsstadt zu sein ist demokratischer Anspruch und bezieht die Rechtsstaatlich- keit, den Bezug also auf unser Grundgesetz, stets mit ein. Im Oktober 2025 trat Offenburg folgerichtig dem Netzwerk der Verfassungsstädte bei. Dieser Beitritt beinhaltet ein explizites Bekenntnis zur deutschen Demokratiege- schichte. 7 Beschlussvorlage Drucksache - Nr. 052/26 Dezernat/Fachbereich: Bearbeitet von: Tel. Nr.: Datum: Fachbereich 8, Kultur Lötsch, Carmen 82-2757 30.03.2026 Betreff: Zusatzbezeichnung neben dem Gemeindenamen (4) Weitergehender Antrag und Abwägung Mit Schreiben vom 18.11.2025 beantragt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Zusatz zur Zusatzbezeichnung Freiheitsstadt. Diese soll um den Zusatz 1847 er- gänzt werden. Die Stadt Offenburg würde in diesem Fall die Führung der Zusatzbezeichnung Frei- heitsstadt 1847 beantragen. Die offizielle Bezeichnung bestehend aus Zusatzbezeichnung und Gemeindename würde lauten: Freiheitsstadt 1847 Offenburg Die Begründung für den Zusatz findet sich im Antrag (siehe Anlage 1). (5) Abwägung Für die Zusatzbezeichnung Freiheitsstadt 1847 sprechen folgende Gründe:  Diese Bezeichnung verweist explizit auf die Geschichte und das Jahr 1847.  Damit wird die Bezeichnung konkreter.  Menschen, die das Thema nicht kennen, finden einen Anhaltspunkt zur weiter- gehenden Recherche. Für die Zusatzbezeichnung Freiheitsstadt sprechen folgende Gründe:  Neben der geschichtlichen Bedeutung, wird dadurch auch der Bezug in Ge- genwart und Zukunft betont.  Diese Zusatzbezeichnung ist merk- und sprechfähiger und erleichtert somit eine Verwendung im Alltag, im Rechtsverkehr und im Außenauftritt.  Während die offizielle Zusatzbezeichnung nachgestellt geführt wird, ist im all- täglichen Sprachgebrauch eher mit einer vorangestellten, attributiv wirkenden Form „Freiheitsstadt Offenburg“ zu rechnen.  Ein attributiver Zusatz „Freiheitsstadt 1847“ wäre in diesem Kontext sprachlich vergleichsweise sperrig, da die Jahreszahl keinen eigenständigen Bezeich- nungswert entfaltet, sondern lediglich erläuternd wirkt.  Eingängiger und sprachgebrauchstauglicher ist eine reduzierte Form ohne Jahreszahl.  Der Anspruch an sich selbst, als Freiheitsstadt zu handeln wird deutlich her- vorgehoben. 8 Beschlussvorlage Drucksache - Nr. 052/26 Dezernat/Fachbereich: Bearbeitet von: Tel. Nr.: Datum: Fachbereich 8, Kultur Lötsch, Carmen 82-2757 30.03.2026 Betreff: Zusatzbezeichnung neben dem Gemeindenamen Die Verwaltung empfiehlt daher die Zusatzbezeichnung „Freiheitsstadt“ zu wählen. Damit verbunden bleibt die Aufgabe, nach erfolgreichem Genehmigungspro- zess, die Kommunikation und den Außenauftritt der Stadt so anzupassen, dass die Verbindung zu und die Verantwortung aus 1847 deutlich wird. (6) Abstimmungs- und Entscheidungsprozess Vom Abstimmungsprocedere her, wird im Kulturausschuss zuerst mit einfacher Stim- menmehrheit darüber abgestimmt, ob der Antrag von B90/Die Grünen weiterverfolgt werden soll. Soll der Antrag weiterverfolgt werden, wird im Kulturausschuss zuerst über den wei- tergehenden Vorschlag „Freiheitsstadt 1847“ abgestimmt und falls keine einfache Mehrheit zustande kommt über den Verwaltungsvorschlag, der ebenfalls mit einfa- cher Mehrheit dann dem Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen werden kann. Im Gemeinderat wird entsprechend der Empfehlung des Kulturausschusses zuerst mit einfacher Mehrheit darüber Beschluss gefasst, ob der Antrag von B90/Die Grü- nen weiterverfolgt werden soll. Falls ja, wird über den weitergehenden Vorschlag „Freiheitsstadt 1847“ zuerst abgestimmt. Es ist eine qualifizierte Mehrheit von ¾ der Gemeinderatsmitglieder erforderlich (31 Stimmen), unabhängig von der Anzahl der anwesenden Gemeinderät*innen. Findet der Vorschlag nicht diese Mehrheit, wird über den Verwaltungsvorschlag abgestimmt. Anlagen: Anlage 1: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

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