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Erstellung eines Handlungskonzeptes zum Eichenprozessionsspinner - Antrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Adendorf |
| Datum | 2026-08-20 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt, dass die Verwaltung Adendorf ein umfassendes Handlungskonzept zum Eichenprozessionsspinner (EPS) auf gemeindeeigenen Grundstücken erarbeitet. Das Konzept soll klare Zuständigkeiten, Monitoring-Verfahren und Prioritäten für besonders sensible Bereiche wie Schulen, Kitas und angrenzende Wohnbebauung festlegen. Vorgesehen sind präventive Maßnahmen, fachgerechte Befallsbekämpfung und zeitnahe Information betroffener Anwohner. Die Verwaltung soll jährlich über die Umsetzung berichten.
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Extrahierter Text
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Adendorf möge beschließen:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein ganzjähriges Handlungskonzept zum Umgang mit dem Eichenprozessionsspinner (EPS) auf gemeindeeigenen Grundstücken und an gemeindeeigenen Bäumen in Adendorf und Erbstorf rechtzeitig zur Umsetzung vor der kommenden EPS-Saison zu erstellen.
2. Das Handlungskonzept soll insbesondere Fälle berücksichtigen, in denen Eichen auf Gemeindegrund unmittelbar an Wohnbebauung grenzen und ihre Kronen oder Äste weit über private Wohngrundstücke ragen sowie sensible Einrichtungen und Flächen der Gemeinde, wie z.B.: Kitas, Schulen, Freibad. Ziel ist es, Gesundheitsgefahren sowie die Dauer und das Ausmaß von Nutzungseinschränkungen für die betroffenen Grundstücke und Einrichtungen so weit wie möglich zu vermeiden oder zu verringern.
3. Das Handlungskonzept ist in eine verbindliche Handlungsanweisung für die Verwaltung zu überführen. Sie soll klare Zuständigkeiten, Melde- und Entscheidungswege, Reaktionszeiten, Prioritätsstufen, Dokumentationspflichten und Kommunikationsstandards enthalten.
4. Die Handlungsanweisung soll mindestens folgende Bestandteile umfassen: ein digitales Kataster relevanter gemeindeeigener Eichen und bekannter EPS- Befallsstellen
eine jährliche Gefährdungs- und Prioritätenbewertung
ein regelmäßiges Monitoring vom zeitigen Frühjahr bis zum Ende der Raupensaison
vorbeugende, naturverträgliche und organisatorische Maßnahmen
verbindliche Abläufe für Meldung, Kontrolle, Absicherung und fachgerechte Beseitigung eines Befalls
eine besondere Priorisierung von Wohnbebauung sowie sensiblen Einrichtungen und Flächen
eine frühzeitige, verständliche und barrierearme Information der betroffenen Anwohner: innen und Einrichtungen
eine saisonale Auswertung der Befallslage und der ergriffenen Maßnahmen.
5. Grundstücke an kommunalen Eichen sind als besonders schutzbedürftig einzustufen, wenn Baumkronen über private Aufenthaltsbereiche wie Terrassen, Gärten, Hauseingänge, Spielflächen oder Tierausläufe ragen und dort ein EPS-Befall festgestellt wird oder aufgrund wiederholter Vorjahresbefälle konkret zu erwarten ist.
6. Festgestellte Gespinstnester an gemeindeeigenen Bäumen sollen in Bereichen mit hoher Aufenthaltswahrscheinlichkeit oder besonderem Schutzbedarf grundsätzlich zeitnah durch qualifizierte Fachunternehmen abgesaugt oder mit einem fachlich gleichwertigen mechanischen beziehungsweise thermischen Verfahren entfernt werden. Eigenmächtige Bekämpfungsversuche durch Anwohner:innen dürfen nicht vorausgesetzt oder gefordert werden.
7. Soweit eine fachgerechte Beseitigung nicht unverzüglich möglich ist, sind umgehend geeignete Zwischenmaßnahmen zu ergreifen. Dazu gehören insbesondere Warnhinweise, erforderlichenfalls Absperrungen sowie eine direkte Information der betroffenen Anwohner: innen über Gefahrenbereich, voraussichtliche Bearbeitungszeit und Schutzmaßnahmen.
8. Der Einsatz von Biozid- oder Pflanzenschutzmitteln darf nur nach fachlicher Einzelfallprüfung, unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben und nach Abwägung gesundheitlicher und ökologischer Auswirkungen erfolgen. Mechanische, organisatorische und naturverträgliche Maßnahmen sind grundsätzlich vorrangig zu prüfen.
9. Die Verwaltung berichtet jährlich über die Befallslage, Reaktionszeiten, durchgeführte Maßnahmen und erkannte sowie notwendige Verbesserungsbedarfe.
Text aus PDF extrahiert