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Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss des Betriebes gewerblicher Art „Wasser- und Energieversorgung/Bäder„ der Gemeinde Nottuln für das Wirtschaftsjahr 2025

Angenommen34 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeNottuln
Datum2026-07-07
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öffentliche Gemeinde Not t ul n Beschlussvorlage Der Bürgermeister Vorlagen-Nr. 065/2026 Produktbereich/Betriebszweig: 70 Gemeindewerke Datum: 27.04.2026 Tagesordnungspunkt: Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss des Betriebes gewerblicher Art „Wasser- und Energieversorgung/Bäder„ der Gemeinde Nottuln für das Wirtschaftsjahr 2025 Beschlussvorschlag: 1. Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Wasser- und Energieversorgung/Bäder der Gemeinde Nottuln für das Wirtschaftsjahr 2025 wird zum 31.12.2025 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 10.160.251,62 € und der Gewinn- und Verlustrechnung mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 164.935,93 € in der als Anlage beigefügten Form festgestellt. Der Jahresüberschuss in Höhe von 164.935,93 € wird den Gewinnrücklagen zur Verstärkung der Eigenkapitalbasis zugeführt. 2. Der Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2025 Entlastung erteilt (gilt nur für die Sitzung des Betriebsausschusses). Dem Betriebsausschuss wird für das Wirtschaftsjahr 2025 Entlastung erteilt (gilt nur für die Sitzung des Gemeinderates). Finanzielle Auswirkungen: Zuführung zu den Gewinnrücklagen: 164.935,93 € Klimatische Auswirkungen: Keine Auswirkungen ... - 2 - Vorlage Nr. 065/2026 Beratungsfolge: Gremium Sitzungstermin Behandlung Betriebsausschuss 24.06.2026 öffentlich Beratungsergebnis einstimmig ja nein enthalten Rat 07.07.2026 öffentlich Beratungsergebnis einstimmig ja nein enthalten gez. Dr. Thönnes ... - 3 - Vorlage Nr. 065/2026 Sachverhalt: Der durch die Betriebsleitung aufgestellte und durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Lezius Audit & Consult GmbH, Lüdinghausen, geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2025 ergibt für die Wasser- und Energieversorgung eine Bilanzsumme in Höhe von 23.560.939,22 € sowie einen Jahresüberschuss in Höhe von 1.018.684,16 € (Planansatz 863.386,55 €) und für die Bäder eine Bilanzsumme in Höhe von 15.667.739,73 € sowie einen Jahresfehlbetrag in Höhe von -853.748,23 € (Planansatz -861.286,05 €). Bei isolierter Ergebnisbetrachtung des Betriebszweiges Wasser- und Energieversorgung würde das positive Ergebnis der Ertragssteuer unterliegen. Die Wasser- und Energieversorgung und die Bäder werden aufgrund der engen, wechselseitigen, technischen und wirtschaftlichen Verflechtung der Betriebszweige als einheitlicher Betrieb gewerblicher Art, im Sinne des Körperschaftssteuergesetzes geführt. Aus diesem Grund kann das negative Jahresergebnis der Bäder, mit Ausnahme der dem Schulschwimmen zuzurechnenden Aufwendungen und Erträge, ertragssteuerlich mit dem positiven Jahresergebnis der Wasser- und Energieversorgung verrechnet werden. Aufgrund der positiven Ertragslage des Betriebszweiges Wasser- und Energieversorgung, konnte eine vollständige Ergebnisverrechnung der Betriebszweige untereinander und darüber hinaus ein Jahresüberschuss nach Steuern in Höhe von 164.935,93 € erzielt werden. Das gute Jahresergebnis der Wasser- und Energieversorgung für das Wirtschaftsjahr 2025 lässt die Abführung der maximal zulässigen Konzessionsabgabe an den Gemeindehaushalt in Höhe von 255.998,95 € zu. Der konsolidierte Jahresabschluss 2025 für die Betriebszweige Wasser- und Energieversorgung/Bäder ist durch den Rat der Gemeinde Nottuln festzustellen. Das Wirtschaftsjahr 2025 schließt zum 31.12.2025 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 10.160.251,62 € sowie einem Jahresüberschuss in Höhe von 164.935,93 € ab. Die Betriebsleitung schlägt vor, den Jahresüberschuss in Höhe von 164.935,93 € den Gewinnrücklagen zur Verstärkung der Eigenkapitalbasis zuzuführen. Der Prüfungsbericht, als Gesamtbericht für alle Betriebszweige der Gemeindewerke, wurde den Mitgliedern des Betriebsausschusses zugeleitet. Der Jahresabschluss wird in der Sitzung des Betriebsausschusses durch den Geschäftsführer der Lezius Audit & Consult GmbH, dem Wirtschaftsprüfer Uwe Lezius, vorgestellt. Anmerkung: Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 31 Abs. 1 GO NW alle Ratsmitglieder, die im Geschäftsjahr 2025 an Beratungen oder Beschlussfassungen des Betriebsausschusses teilgenommen haben, bei der Abstimmung über die Entlastung des Betriebsausschusses im Rat der Gemeinde Nottuln als befangen gelten. ... - 4 - Vorlage Nr. 065/2026 Anlagen: 1. Bilanz zum 31.12.2025 2. Gewinn- und Verlustrechnung 2025 3. Anhang 2025 4. Lagebericht 2025 verfasst: gez. Scheunemann

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