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Umgestaltung Lange Straße und Umgebung
Ergebnis unbekannt7 Ja · 1 Nein · 1 Enthaltung
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Nienburg/Weser |
| Datum | 2026-08-20 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Stadt Nienburg/Weser beantragt die Einleitung von Vergabeverfahren für den 2. Bauabschnitt der „Umgestaltung Lange Straße und Umgebung" mit Gesamtkosten von 7.397.316,58 € brutto (Freianlagen und Elektro-/Beleuchtungsanlagen) sowie für die Entwässerungsplanung Niederschlagswasser (516.350 €). Grund ist die Trennung des Regenwassers vom überlasteten Mischwasserkanal. Es wird eine Verpflichtungsermächtigung von 2.566.000 € aus dem investiven Deckungskreis gefordert, gedeckt durch nicht benötigte Mittel aus anderen Straßenbaumaßnahmen. Folgekosten betragen ca. 424.000 € pro Jahr.
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Dokument
Extrahierter Text
Stadt Nienburg/Weser
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage Nr.: 6/061/2026
öffentlich
Datum: 29.07.2026 Produkt: 60200 Informelle räumliche
Planung / Stadtentwicklungsplanung
Stadtentwicklung
Auskunft erteilt: Süre, Ferdi
Wulf, Pia
Beratungsfolge:
Datum: Gremium:
20.08.2026 Bauausschuss
24.08.2026 Verwaltungsausschuss
25.08.2026 Rat der Stadt Nienburg/Weser
Sachbetreff:
Umgestaltung Lange Straße und Umgebung; hier: Einleitung des
Vergabeverfahrens für den 2.Bauabschnitt Lange Straße
Finanzielle Auswirkungen:
Keine Mittelbedarf < 10.000 € u. planmäßig verfügbar
Mittelbedarf > 10.000 € (s. Anlage Finanzierung)
Teilauftrag für eine beschlossene Gesamtmaßnahme; der festgelegte
Finanzrahmen wird nicht überschritten (daher ohne Anlage Finanzierung)
liegt im Geltungsbereich der Sanierungsmaßnahme "Innenstadt"
Beschlussvorschlag:
1. Die Umsetzung der Entwässerungsplanung Niederschlagswasser im Rah-
men der Sanierung der Innenstadt, die nach aktueller Kostenberechnung
mit 516.350,00 € einschl. MwSt. abschließt, wird beschlossen.
2. Die Freigabe zur Einleitung des Vergabeverfahrens zur Herstellung des
Regenwasserkanals wird beschlossen.
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Drucksache Nr.: 6/061 / Seite 1 von 8
3. Für den 2. Bauabschnitt (Lange Straße, Marktplatz & Susanna-Abraham-
Platz) der Maßnahme „Umgestaltung Lange Straße und Umgebung“ wird
die Einleitung des Vergabeverfahrens zur baulichen Umsetzung des Teil-
stücks beschlossen. Die Baukosten belaufen sich auf 6.467.545,4 € brutto
für die Freianlagen und 929.771,18 € brutto für die Elektro- und Beleuch-
tungsanlagen (Gesamtkosten: 7.397.316,58 € brutto).
4. Für die Auftragserteilung wird eine Verpflichtungsermächtigung (VE) gem. §
19 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 KomHKVO aus dem investiven Deckungskreis des
FB 6 in Höhe von 2.566.000€ zur Verfügung gestellt. Als Deckung werden
nicht benötigte VE aus den Investitionsmaßnahmen 60901.026 (1.900.000,-
€, Erneuerung Cretschmarstraße), 60901.071 (595.000,-€, Erneuerung
Göttinger Straße) und 60901.069 (71.000,-€ Erneuerung Kleine Drakenbur-
ger Straße) genutzt.
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Drucksache Nr.: 6/061 / Seite 2 von 8
Sachdarstellung:
Im Rahmen des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) wur-
den verschiedene Maßnahmen zur Verringerung der festgestellten städtebauli-
chen Missstände definiert, wie die bauliche und gestalterische Aufwertung der
Langen Straße inkl. Umgebung. Dafür wurde am 22.03.2021 [vgl. Vorlage
6/007/2021] die Grundsatzentscheidung zur Durchführung eines städtebaulichen
Wettbewerbs für die „Umgestaltung der Langen Straße und Umgebung“ getroffen.
Im Mai 2022 hat der Wettbewerb mit der Preisgerichtssitzung seinen Abschluss
gefunden und anschließend haben die Gewinner, die Planungsbüros „nsp Land-
schaftsarchitekten“ sowie „Schmitz Schiminski Nolte Mathee“, ihre Planung fortge-
führt. Am 23.04.2024 hat der Rat der Stadt Nienburg/Weser den Maßnahmenbe-
schluss für die Gesamtmaßnahme „Umgestaltung Lange Straße und Umgebung“,
damals mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 7.273.593,09 €, beschlossen
[vgl. Vorlage 6/009/2024].
Aufgrund der Kostensteigerungen im Rahmen der Gesamtmaßnahme ist die An-
passung der Kosten- und Finanzierungsübersicht im Jahr 2024/2025 notwendig
geworden. Die aktualisierte Kosten- und Finanzierungsübersicht mit Stand
19.02.2025 setzt eine vom Amt für regionale Landesentwicklung gedeckelte För-
dersumme von insgesamt 4 Mio. Euro für die Lange Straße und den Marktplatz
sowie 2,25 Mio. Euro für den Ernst-Thoms-Platz und den Susanna-Abraham-
Platz fest. Dabei handelt es sich um die Bundes- und Landesmittel (2/3) inklusive
Eigenanteil (i.d.R. 1/3) der Stadt Nienburg/Weser.
Mittelbewilligung & Haushalt der Stadt Nienburg/Weser
Im Rahmen des Maßnahmenbeschlusses ist davon ausgegangen worden, dass
für die Umsetzung der Gesamtmaßnahme „Umgestaltung Lange Straße und Um-
gebung“ aufgrund der haushaltsrechtlichen Lage eine 90%ige Förderung seitens
des Bundes und des Landes übernommen wird, sodass die Stadt Nienburg/Weser
lediglich einen Eigenanteil in Höhe von 10% der Gesamtkosten für die Gesamt-
maßnahme bereitzustellen hat. Trotz der haushaltsrechtlichen Situation (Haus-
haltssicherung) greift die 1/3 Regelung solange weiter bis die bewilligten Gelder
verausgabt sind (4.110.000,00 €). Erst danach greift die 10% Regelung für Kom-
munen, die sich in der Haushaltssicherung befinden. Somit erfolgte die Finanzie-
rung des 1. Bauabschnitts, des Ernst-Thoms-Platzes, auf Basis der 3/3 Förderung,
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Drucksache Nr.: 6/061 / Seite 3 von 8
sodass der Eigenanteil der Stadt Nienburg/Weser für die Umgestaltung des Ernst-
Thoms-Platzes größtenteils 1/3 beträgt. Je nachdem, ob die Stadt Nien-
burg/Weser in den Folgejahren unter die Regelung fällt, bleibt abzuwarten, in wel-
chem Umfang der 2. Bauabschnitt von der 90%igen Förderung und der damit ver-
bundenen Mittelreduktion auf 10% profitiert.
Da immer mehr Städte in die Städtebauförderung aufgenommen werden und
gleichzeitig nicht entsprechend mehr Mittel zur Verfügung stehen, können derzeit
nicht alle Mittelabrufe vollständig bedient werden. Die NBank berücksichtigt zu-
nächst die Städte, welche sich in der Ausförderung befinden. Auch die Mittelanträ-
ge der Stadt Nienburg/Weser wurden in den vergangenen Jahren nur anteilig be-
willigt. Mit dem Bau des Ernst-Thoms-Platzes werden alle Mittelreste der vergan-
genen Jahre aufgebraucht. Deshalb wird die Stadt voraussichtlich im Rahmen des
zweiten Bauabschnitts in Vorleistung gehen müssen [vgl. Vorlage 6/044/2026 &
Anlage 06 Mittelstreckung]. Die Höhe in der in Vorleistung gegangen werden muss
lässt sich nicht einfach definieren, da die Streckung der 2026iger Mittel noch nicht
feststeht und die Mittelbewilligungen von 2027 bis 2028 sowie deren Streckung
noch nicht bezifferbar sind. Die Ausgaben für die geplanten Projekte, auch für die
Lange Straße, übersteigen die Einnahmen durch das Förderprogramm deutlich.
Für das Jahr 2026 wurden die über die Programmanmeldung beantragten Mittel,
hier 2 Mio. Euro, vom ArL vollumfänglich bewilligt. Mit der nächsten Pro-
grammanmeldung für 2027 sowie dem Antrag für die Mittelstreckung der 2026iger
Mittel soll nochmals versucht werden, die benötigten Fördermittel für die Maß-
nahmen der Innenstadtsanierung frühzeitig zu erhalten, damit weniger in Vorleis-
tung gegangen werden muss. Eine Prognose, ob dies gelingt, lässt sich nicht stel-
len. Die Mittelverteilung liegt in den Händen des Amts für regionale Landesent-
wicklung sowie der NBank. Durch die Verwaltungsvereinbarung 2027/2028 sind
die Städtebauförderungsmittel in diesem und nächstem Jahr bekannt. Die Höhe
der verfügbaren Städtebauförderungsmittel in den Folgejahren ist stark abhängig
von politischen Entscheidungen auf Landes- und Bundesebene.
Ergänzung Entwässerungsplanung Niederschlagswasser
Im Bereich der Langen Straße werden Schmutz- und Niederschlagswasser derzeit
gemeinsam über einen Mischwasserkanal abgeleitet. Die durchgeführten hydrauli-
schen Berechnungen zeigen, dass der vorhandene Kanal mit einer Auslastung
von rund 200 % deutlich überlastet ist.
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Drucksache Nr.: 6/061 / Seite 4 von 8
Vor allem bei Starkregen stößt das bestehende Kanalnetz an seine hydraulischen
Grenzen. Um die Funktionsfähigkeit und Betriebssicherheit der Entwässerung im
Innenstadtbereich langfristig sicherzustellen, ist eine Entlastung des Mischwasser-
kanals erforderlich.
Im Rahmen einer Online-Besprechung am 20.07.2026 bestand zwischen den be-
teiligten Fachplaner, Landkreis, Wasser- und Schifffahrtsamt und den Vertretern
der Verwaltung Einigkeit darüber, dass die Regenwasserableitung im Zuge der In-
nenstadtsanierung künftig möglichst weit vom bestehenden Mischwasserkanalnetz
getrennt werden soll.
Dafür ist der Neubau eines Regenwasserkanals in der Langen Straße vorgese-
hen. Durch die getrennte Ableitung des Niederschlagswassers wird der vorhande-
ne Mischwasserkanal entlastet und die hydraulische Leistungsfähigkeit des Ka-
nalnetzes im Innenstadtbereich verbessert.
Ein wichtiges Ziel der Maßnahme ist es, die Ableitung großer Niederschlagsmen-
gen über das Mischwasser-Abschlagbauwerk an der Schlachthofstraße insbeson-
dere bei Starkregen zu verringern. Das Regenwasser soll künftig über vorhandene
beziehungsweise entsprechend anzupassende Regenwasserkanäle und Einleit-
stellen im Bereich der Wallstraße, der Weserstraße sowie des Bürgermeister-
Stahn-Walls verteilt in die Weser eingeleitet werden.
Die Kosten für den neuen Regenwasserkanal in der Langen Straße werden der-
zeit auf rund 516.350 € geschätzt. Die Kostenschätzung umfasst die erforderlichen
Tiefbauarbeiten sowie den Bau der Regenwasserkanalleitung. Die Maßnahme
wurde in das Leistungsverzeichnis der Freianlagen aufgenommen.
Leistungsverzeichnisse
Das Leistungsverzeichnis für die Freianlagen schließt mit einer Summe von
6.467.545,4 Euro brutto ab. Es beinhaltet zusätzlich ein Kapitel für die Regenwas-
serentwässerung sowie ein Kapitel für Kanalsanierungsarbeiten im Bereich der
Langen Straße. Grund für die zusätzlichen Kapitel ist, dass möglichst viele Sanie-
rungsarbeiten gebündelt werden sollen und somit die Straßenoberfläche nach Fer-
tigstellung nicht wiederholt geöffnet werden muss.
Das Licht- und Elektroleistungsverzeichnis schließt mit einer Summe von
929.771,18 Euro brutto ab. Es beinhaltet neben der Straßenbeleuchtung ebenfalls
die Stromversorgung von Einbauten sowie die Stromversorgung für Veranstaltun-
gen. Die Planungsleistung für die Elektroarbeiten wurde von der Avacon erbracht.
Ziel der Avacon ist es, ebenfalls ein Angebot für die Bauausführung abzugeben.
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Drucksache Nr.: 6/061 / Seite 5 von 8
Aus diesem Grund wird für die Leistungsphasen 7-8 ein weiterer externer Elekt-
roplaner hinzugezogen, um das Vergabeverfahren zu betreuen (z.B. Bieterfragen
zu beantworten) und auch um die spätere Bauüberwachung zu übernehmen.
Grundsätzlich ist ein vorbefasstes Unternehmen (§ 7 VgV) nicht zwingend vom
Vergabeverfahren auszuschließen.
Allerdings steigt die Angreifbarkeit und die Möglichkeit eines Nachprüfungsverfah-
rens, je mehr Leistungsphasen vom vorbefassten Unternehmen, hier der Avacon,
erbracht wurden. Für einen fairen Wettbewerb müssen alle Teilnehmer den glei-
chen Informationsstand haben, die Avacon darf keine Kostenvorgaben kennen,
nicht an Vergabeentscheidungen mitwirken, keine Kenntnis über die Angebotswer-
tung haben und das Leistungsverzeichnis muss neutral sein.
Aufgrund des bestehenden Vertrags mit der Infrastrukturgesellschaft wird der Kauf
des Straßenbeleuchtungskabels über die Gesellschaft abgewickelt.
Die bepreisten Leistungsverzeichnisse können bei Bedarf zu den Dienstzeiten im
Büro 329 eingesehen werden.
Den Anlagen entnehmen Sie die detaillierte Ausführungsplanung mitsamt exemp-
larischer Detaildarstellung.
Derzeit stehen im Haushalt 2026 noch 3.200.000,-€ und eine Verpflichtungser-
mächtigung für Auszahlungen in den Folgejahren in Höhe von 4.500.000-€, in
Summe somit 7.700.000,-€ für die städtebauliche Maßnahmen zur Verfügung.
Unter Anderem aufgrund von Kostensteigerungen und der Entwässerungsplanung
ist jedoch eine Aufstockung der Verpflichtungsermächtigung notwendig, da die
Auftragserteilung ansonsten haushaltsrechtlich nicht möglich wäre.
Für die Auftragserteilung soll daher eine Verpflichtungsermächtigung (VE) gem. §
19 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 KomHKVO aus dem investiven Deckungskreis des FB 6 in
Höhe von 2.566.000€ zur Verfügung gestellt werden. Die Mittel müssen regulär in
der Haushaltsplanung 2027 zur Verfügung gestellt werden. Als Deckung werden
nicht benötigte VEs aus den Investitionsmaßnahmen 60901.026 (1.900.000,- €,
Erneuerung Cretschmarstraße), 60901.071 (595.000,-€, Erneuerung Göttinger
Straße) und 60901.069 (71.000,-€ Erneuerung Kleine Drakenburger Straße) ge-
nutzt. Diese Maßnahmen wurden mehrere Jahre verschoben und werden in den
Folgejahren neu angemeldet.
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Drucksache Nr.: 6/061 / Seite 6 von 8
Finanzierung
Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende haushaltswirt-
schaftliche Auswirkungen:
im Ergebnishaushalt Produkt: Konto:
Sondermaßnahme Rückstellung
Haushaltsjahre:
Ansätze des o. a. Produktkontos €
Aufwand i. H. v. einmalig lfd. €
Ertrag i. H. v. einmalig lfd. €
im Finanzhaushalt Produkt: 60200 Konto: 00400/781800
Invest.-Nr.: 60200.007
Haushaltsjahre: 2026 2027 2028
Planwerte der Investitionsposition 4.000.000 3.000.000 1.500.000 €
Auszahlungen i. H. v. (infolge dieser Vorlage) 4.000.000 3.397.316 €
Einzahlungen i. H. v. €
Die investive Maßnahme übersteigt das Volumen von 500.000,- Euro und erfordert eine
Wirtschaftlichkeits- und Folgekostenberechnung; die Maßnahme liegt unter 500.000,-Euro
und erfordert eine Folgekostenberechnung (s. nachstehenden Absatz)
Der Wirtschaftlichkeits- und Folgekostenvergleich bzw. die Folgekostenberechnung nach
§ 12 KomHKVO ist beigefügt.
Es entstehen Folgekosten für Abschreibungen 25 J. 295.000 €
Zinsen 3,5% 129.000 €
€
€
€
Gesamt 424.000 €
Es entsteht außerordentlicher Aufwand in Höhe von €
€
Hinweise: Eine VE muss zur Verfügung gestellt werden. Die Mittel werden in der kommenden
Haushaltsplanung eingeplant.
Deckungsmittel stehen beim o. a. Produkt, Kontonr. zur Verfügung
Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets/Deckungskreises
Deckungsvorschlag: Produktkonto
Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung
Aufgestellt: 05.08.2026, Hirsch
Datum, Name
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Anlagen:
Anlage 1: Detailterminplan
Anlage 2: Lageplan Freianlagen
Anlage 3: Detailplanungen Freianlagen
Anlage 4: Lageplan Beleuchtungsanlagen
Anlage 5: Detailplanungen Beleuchtungsanlagen
Anlage 6: Mittelstreckung
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