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Umgestaltung Lange Straße und Umgebung

Ergebnis unbekannt7 Ja · 1 Nein · 1 Enthaltung
TypAntrag
GemeindeNienburg/Weser
Datum2026-08-20
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Stadt Nienburg/Weser beantragt die Einleitung von Vergabeverfahren für den 2. Bauabschnitt der „Umgestaltung Lange Straße und Umgebung" mit Gesamtkosten von 7.397.316,58 € brutto (Freianlagen und Elektro-/Beleuchtungsanlagen) sowie für die Entwässerungsplanung Niederschlagswasser (516.350 €). Grund ist die Trennung des Regenwassers vom überlasteten Mischwasserkanal. Es wird eine Verpflichtungsermächtigung von 2.566.000 € aus dem investiven Deckungskreis gefordert, gedeckt durch nicht benötigte Mittel aus anderen Straßenbaumaßnahmen. Folgekosten betragen ca. 424.000 € pro Jahr.

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Extrahierter Text

Stadt Nienburg/Weser Der Bürgermeister Beschlussvorlage Nr.: 6/061/2026 öffentlich Datum: 29.07.2026 Produkt: 60200 Informelle räumliche Planung / Stadtentwicklungsplanung Stadtentwicklung Auskunft erteilt: Süre, Ferdi Wulf, Pia Beratungsfolge: Datum: Gremium: 20.08.2026 Bauausschuss 24.08.2026 Verwaltungsausschuss 25.08.2026 Rat der Stadt Nienburg/Weser Sachbetreff: Umgestaltung Lange Straße und Umgebung; hier: Einleitung des Vergabeverfahrens für den 2.Bauabschnitt Lange Straße Finanzielle Auswirkungen: Keine Mittelbedarf < 10.000 € u. planmäßig verfügbar Mittelbedarf > 10.000 € (s. Anlage Finanzierung) Teilauftrag für eine beschlossene Gesamtmaßnahme; der festgelegte Finanzrahmen wird nicht überschritten (daher ohne Anlage Finanzierung) liegt im Geltungsbereich der Sanierungsmaßnahme "Innenstadt" Beschlussvorschlag: 1. Die Umsetzung der Entwässerungsplanung Niederschlagswasser im Rah- men der Sanierung der Innenstadt, die nach aktueller Kostenberechnung mit 516.350,00 € einschl. MwSt. abschließt, wird beschlossen. 2. Die Freigabe zur Einleitung des Vergabeverfahrens zur Herstellung des Regenwasserkanals wird beschlossen. /2026 Drucksache Nr.: 6/061 / Seite 1 von 8 3. Für den 2. Bauabschnitt (Lange Straße, Marktplatz & Susanna-Abraham- Platz) der Maßnahme „Umgestaltung Lange Straße und Umgebung“ wird die Einleitung des Vergabeverfahrens zur baulichen Umsetzung des Teil- stücks beschlossen. Die Baukosten belaufen sich auf 6.467.545,4 € brutto für die Freianlagen und 929.771,18 € brutto für die Elektro- und Beleuch- tungsanlagen (Gesamtkosten: 7.397.316,58 € brutto). 4. Für die Auftragserteilung wird eine Verpflichtungsermächtigung (VE) gem. § 19 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 KomHKVO aus dem investiven Deckungskreis des FB 6 in Höhe von 2.566.000€ zur Verfügung gestellt. Als Deckung werden nicht benötigte VE aus den Investitionsmaßnahmen 60901.026 (1.900.000,- €, Erneuerung Cretschmarstraße), 60901.071 (595.000,-€, Erneuerung Göttinger Straße) und 60901.069 (71.000,-€ Erneuerung Kleine Drakenbur- ger Straße) genutzt. /2026 Drucksache Nr.: 6/061 / Seite 2 von 8 Sachdarstellung: Im Rahmen des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) wur- den verschiedene Maßnahmen zur Verringerung der festgestellten städtebauli- chen Missstände definiert, wie die bauliche und gestalterische Aufwertung der Langen Straße inkl. Umgebung. Dafür wurde am 22.03.2021 [vgl. Vorlage 6/007/2021] die Grundsatzentscheidung zur Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbs für die „Umgestaltung der Langen Straße und Umgebung“ getroffen. Im Mai 2022 hat der Wettbewerb mit der Preisgerichtssitzung seinen Abschluss gefunden und anschließend haben die Gewinner, die Planungsbüros „nsp Land- schaftsarchitekten“ sowie „Schmitz Schiminski Nolte Mathee“, ihre Planung fortge- führt. Am 23.04.2024 hat der Rat der Stadt Nienburg/Weser den Maßnahmenbe- schluss für die Gesamtmaßnahme „Umgestaltung Lange Straße und Umgebung“, damals mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 7.273.593,09 €, beschlossen [vgl. Vorlage 6/009/2024]. Aufgrund der Kostensteigerungen im Rahmen der Gesamtmaßnahme ist die An- passung der Kosten- und Finanzierungsübersicht im Jahr 2024/2025 notwendig geworden. Die aktualisierte Kosten- und Finanzierungsübersicht mit Stand 19.02.2025 setzt eine vom Amt für regionale Landesentwicklung gedeckelte För- dersumme von insgesamt 4 Mio. Euro für die Lange Straße und den Marktplatz sowie 2,25 Mio. Euro für den Ernst-Thoms-Platz und den Susanna-Abraham- Platz fest. Dabei handelt es sich um die Bundes- und Landesmittel (2/3) inklusive Eigenanteil (i.d.R. 1/3) der Stadt Nienburg/Weser. Mittelbewilligung & Haushalt der Stadt Nienburg/Weser Im Rahmen des Maßnahmenbeschlusses ist davon ausgegangen worden, dass für die Umsetzung der Gesamtmaßnahme „Umgestaltung Lange Straße und Um- gebung“ aufgrund der haushaltsrechtlichen Lage eine 90%ige Förderung seitens des Bundes und des Landes übernommen wird, sodass die Stadt Nienburg/Weser lediglich einen Eigenanteil in Höhe von 10% der Gesamtkosten für die Gesamt- maßnahme bereitzustellen hat. Trotz der haushaltsrechtlichen Situation (Haus- haltssicherung) greift die 1/3 Regelung solange weiter bis die bewilligten Gelder verausgabt sind (4.110.000,00 €). Erst danach greift die 10% Regelung für Kom- munen, die sich in der Haushaltssicherung befinden. Somit erfolgte die Finanzie- rung des 1. Bauabschnitts, des Ernst-Thoms-Platzes, auf Basis der 3/3 Förderung, /2026 Drucksache Nr.: 6/061 / Seite 3 von 8 sodass der Eigenanteil der Stadt Nienburg/Weser für die Umgestaltung des Ernst- Thoms-Platzes größtenteils 1/3 beträgt. Je nachdem, ob die Stadt Nien- burg/Weser in den Folgejahren unter die Regelung fällt, bleibt abzuwarten, in wel- chem Umfang der 2. Bauabschnitt von der 90%igen Förderung und der damit ver- bundenen Mittelreduktion auf 10% profitiert. Da immer mehr Städte in die Städtebauförderung aufgenommen werden und gleichzeitig nicht entsprechend mehr Mittel zur Verfügung stehen, können derzeit nicht alle Mittelabrufe vollständig bedient werden. Die NBank berücksichtigt zu- nächst die Städte, welche sich in der Ausförderung befinden. Auch die Mittelanträ- ge der Stadt Nienburg/Weser wurden in den vergangenen Jahren nur anteilig be- willigt. Mit dem Bau des Ernst-Thoms-Platzes werden alle Mittelreste der vergan- genen Jahre aufgebraucht. Deshalb wird die Stadt voraussichtlich im Rahmen des zweiten Bauabschnitts in Vorleistung gehen müssen [vgl. Vorlage 6/044/2026 & Anlage 06 Mittelstreckung]. Die Höhe in der in Vorleistung gegangen werden muss lässt sich nicht einfach definieren, da die Streckung der 2026iger Mittel noch nicht feststeht und die Mittelbewilligungen von 2027 bis 2028 sowie deren Streckung noch nicht bezifferbar sind. Die Ausgaben für die geplanten Projekte, auch für die Lange Straße, übersteigen die Einnahmen durch das Förderprogramm deutlich. Für das Jahr 2026 wurden die über die Programmanmeldung beantragten Mittel, hier 2 Mio. Euro, vom ArL vollumfänglich bewilligt. Mit der nächsten Pro- grammanmeldung für 2027 sowie dem Antrag für die Mittelstreckung der 2026iger Mittel soll nochmals versucht werden, die benötigten Fördermittel für die Maß- nahmen der Innenstadtsanierung frühzeitig zu erhalten, damit weniger in Vorleis- tung gegangen werden muss. Eine Prognose, ob dies gelingt, lässt sich nicht stel- len. Die Mittelverteilung liegt in den Händen des Amts für regionale Landesent- wicklung sowie der NBank. Durch die Verwaltungsvereinbarung 2027/2028 sind die Städtebauförderungsmittel in diesem und nächstem Jahr bekannt. Die Höhe der verfügbaren Städtebauförderungsmittel in den Folgejahren ist stark abhängig von politischen Entscheidungen auf Landes- und Bundesebene. Ergänzung Entwässerungsplanung Niederschlagswasser Im Bereich der Langen Straße werden Schmutz- und Niederschlagswasser derzeit gemeinsam über einen Mischwasserkanal abgeleitet. Die durchgeführten hydrauli- schen Berechnungen zeigen, dass der vorhandene Kanal mit einer Auslastung von rund 200 % deutlich überlastet ist. /2026 Drucksache Nr.: 6/061 / Seite 4 von 8 Vor allem bei Starkregen stößt das bestehende Kanalnetz an seine hydraulischen Grenzen. Um die Funktionsfähigkeit und Betriebssicherheit der Entwässerung im Innenstadtbereich langfristig sicherzustellen, ist eine Entlastung des Mischwasser- kanals erforderlich. Im Rahmen einer Online-Besprechung am 20.07.2026 bestand zwischen den be- teiligten Fachplaner, Landkreis, Wasser- und Schifffahrtsamt und den Vertretern der Verwaltung Einigkeit darüber, dass die Regenwasserableitung im Zuge der In- nenstadtsanierung künftig möglichst weit vom bestehenden Mischwasserkanalnetz getrennt werden soll. Dafür ist der Neubau eines Regenwasserkanals in der Langen Straße vorgese- hen. Durch die getrennte Ableitung des Niederschlagswassers wird der vorhande- ne Mischwasserkanal entlastet und die hydraulische Leistungsfähigkeit des Ka- nalnetzes im Innenstadtbereich verbessert. Ein wichtiges Ziel der Maßnahme ist es, die Ableitung großer Niederschlagsmen- gen über das Mischwasser-Abschlagbauwerk an der Schlachthofstraße insbeson- dere bei Starkregen zu verringern. Das Regenwasser soll künftig über vorhandene beziehungsweise entsprechend anzupassende Regenwasserkanäle und Einleit- stellen im Bereich der Wallstraße, der Weserstraße sowie des Bürgermeister- Stahn-Walls verteilt in die Weser eingeleitet werden. Die Kosten für den neuen Regenwasserkanal in der Langen Straße werden der- zeit auf rund 516.350 € geschätzt. Die Kostenschätzung umfasst die erforderlichen Tiefbauarbeiten sowie den Bau der Regenwasserkanalleitung. Die Maßnahme wurde in das Leistungsverzeichnis der Freianlagen aufgenommen. Leistungsverzeichnisse Das Leistungsverzeichnis für die Freianlagen schließt mit einer Summe von 6.467.545,4 Euro brutto ab. Es beinhaltet zusätzlich ein Kapitel für die Regenwas- serentwässerung sowie ein Kapitel für Kanalsanierungsarbeiten im Bereich der Langen Straße. Grund für die zusätzlichen Kapitel ist, dass möglichst viele Sanie- rungsarbeiten gebündelt werden sollen und somit die Straßenoberfläche nach Fer- tigstellung nicht wiederholt geöffnet werden muss. Das Licht- und Elektroleistungsverzeichnis schließt mit einer Summe von 929.771,18 Euro brutto ab. Es beinhaltet neben der Straßenbeleuchtung ebenfalls die Stromversorgung von Einbauten sowie die Stromversorgung für Veranstaltun- gen. Die Planungsleistung für die Elektroarbeiten wurde von der Avacon erbracht. Ziel der Avacon ist es, ebenfalls ein Angebot für die Bauausführung abzugeben. /2026 Drucksache Nr.: 6/061 / Seite 5 von 8 Aus diesem Grund wird für die Leistungsphasen 7-8 ein weiterer externer Elekt- roplaner hinzugezogen, um das Vergabeverfahren zu betreuen (z.B. Bieterfragen zu beantworten) und auch um die spätere Bauüberwachung zu übernehmen. Grundsätzlich ist ein vorbefasstes Unternehmen (§ 7 VgV) nicht zwingend vom Vergabeverfahren auszuschließen. Allerdings steigt die Angreifbarkeit und die Möglichkeit eines Nachprüfungsverfah- rens, je mehr Leistungsphasen vom vorbefassten Unternehmen, hier der Avacon, erbracht wurden. Für einen fairen Wettbewerb müssen alle Teilnehmer den glei- chen Informationsstand haben, die Avacon darf keine Kostenvorgaben kennen, nicht an Vergabeentscheidungen mitwirken, keine Kenntnis über die Angebotswer- tung haben und das Leistungsverzeichnis muss neutral sein. Aufgrund des bestehenden Vertrags mit der Infrastrukturgesellschaft wird der Kauf des Straßenbeleuchtungskabels über die Gesellschaft abgewickelt. Die bepreisten Leistungsverzeichnisse können bei Bedarf zu den Dienstzeiten im Büro 329 eingesehen werden. Den Anlagen entnehmen Sie die detaillierte Ausführungsplanung mitsamt exemp- larischer Detaildarstellung. Derzeit stehen im Haushalt 2026 noch 3.200.000,-€ und eine Verpflichtungser- mächtigung für Auszahlungen in den Folgejahren in Höhe von 4.500.000-€, in Summe somit 7.700.000,-€ für die städtebauliche Maßnahmen zur Verfügung. Unter Anderem aufgrund von Kostensteigerungen und der Entwässerungsplanung ist jedoch eine Aufstockung der Verpflichtungsermächtigung notwendig, da die Auftragserteilung ansonsten haushaltsrechtlich nicht möglich wäre. Für die Auftragserteilung soll daher eine Verpflichtungsermächtigung (VE) gem. § 19 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 KomHKVO aus dem investiven Deckungskreis des FB 6 in Höhe von 2.566.000€ zur Verfügung gestellt werden. Die Mittel müssen regulär in der Haushaltsplanung 2027 zur Verfügung gestellt werden. Als Deckung werden nicht benötigte VEs aus den Investitionsmaßnahmen 60901.026 (1.900.000,- €, Erneuerung Cretschmarstraße), 60901.071 (595.000,-€, Erneuerung Göttinger Straße) und 60901.069 (71.000,-€ Erneuerung Kleine Drakenburger Straße) ge- nutzt. Diese Maßnahmen wurden mehrere Jahre verschoben und werden in den Folgejahren neu angemeldet. /2026 Drucksache Nr.: 6/061 / Seite 6 von 8 Finanzierung Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende haushaltswirt- schaftliche Auswirkungen: im Ergebnishaushalt Produkt: Konto: Sondermaßnahme Rückstellung Haushaltsjahre: Ansätze des o. a. Produktkontos € Aufwand i. H. v. einmalig lfd. € Ertrag i. H. v. einmalig lfd. € im Finanzhaushalt Produkt: 60200 Konto: 00400/781800 Invest.-Nr.: 60200.007 Haushaltsjahre: 2026 2027 2028 Planwerte der Investitionsposition 4.000.000 3.000.000 1.500.000 € Auszahlungen i. H. v. (infolge dieser Vorlage) 4.000.000 3.397.316 € Einzahlungen i. H. v. € Die investive Maßnahme übersteigt das Volumen von 500.000,- Euro und erfordert eine Wirtschaftlichkeits- und Folgekostenberechnung; die Maßnahme liegt unter 500.000,-Euro und erfordert eine Folgekostenberechnung (s. nachstehenden Absatz) Der Wirtschaftlichkeits- und Folgekostenvergleich bzw. die Folgekostenberechnung nach § 12 KomHKVO ist beigefügt. Es entstehen Folgekosten für Abschreibungen 25 J. 295.000 € Zinsen 3,5% 129.000 € € € € Gesamt 424.000 € Es entsteht außerordentlicher Aufwand in Höhe von € € Hinweise: Eine VE muss zur Verfügung gestellt werden. Die Mittel werden in der kommenden Haushaltsplanung eingeplant. Deckungsmittel stehen beim o. a. Produkt, Kontonr. zur Verfügung Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets/Deckungskreises Deckungsvorschlag: Produktkonto Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung Aufgestellt: 05.08.2026, Hirsch Datum, Name /2026 Drucksache Nr.: 6/061 / Seite 7 von 8 Anlagen: Anlage 1: Detailterminplan Anlage 2: Lageplan Freianlagen Anlage 3: Detailplanungen Freianlagen Anlage 4: Lageplan Beleuchtungsanlagen Anlage 5: Detailplanungen Beleuchtungsanlagen Anlage 6: Mittelstreckung /2026 Drucksache Nr.: 6/061 / Seite 8 von 8

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