Startseite › Nienburg/Weser › Antrag

Ratsantrag der Gruppe GRÜNE-Linke

Ergebnis unbekannt23 Ja · 5 Nein · 1 Enthaltung
TypAntrag
GemeindeNienburg/Weser
Datum2026-08-25
DatenstufeNur Dokumente
QuelleQuelldokument herunterladen →

Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Gruppe GRÜNE-Linke beantragt, dass die Verwaltung bis zum 30.04.2027 einen Hitzeaktionsplan für Nienburg/Weser erarbeitet und dem Rat zur Beschlussfassung vorlegt. Der Plan soll sich an Bundesempfehlungen orientieren und Maßnahmen zur Prävention von Hitzeereignissen, zum Schutz gefährdeter Personengruppen sowie zur langfristigen Hitzereduktion enthalten. Begründet wird der Antrag mit zunehmender Hitzebelastung durch den Klimawandel und deren gesundheitliche Risiken besonders für ältere, pflegebedürftige Menschen und Kleinkinder. Ein Beschluss ist nicht dokumentiert.

Automatisch aus dem Quelldokument zusammengefasst. Wichtige Details bitte immer im Originaldokument unten prüfen.

Dokument

Extrahierter Text

Stadt Nienburg/Weser Der Bürgermeister Antrag Nr.: 11/151/2026 öffentlich Datum: 11.08.2026 Produkt: 1101 Angelegenheiten der Gemeindeverfassung Innere Verwaltung Auskunft erteilt: Folk, Anna-Lena Beratungsfolge: Datum: Gremium: 24.08.2026 Verwaltungsausschuss 25.08.2026 Rat der Stadt Nienburg/Weser Sachbetreff: Ratsantrag der Gruppe GRÜNE-Linke Hitzeaktionsplan der Stadt Nienburg/Weser als Klimafolgenanpassung Antragstext: Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum 30.04.2027 einen Hitzeaktionsplan für die Stadt Nienburg/Weser zu erarbeiten und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen. Der Hitzeaktionsplan soll sich an den „Handlungsempfehlungen für die Erstellung von Hitzeaktionsplänen zum Schutz der menschlichen Gesundheit“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit orientieren und insbesondere Maßnahmen zur Prävention und Bewältigung von Hitzeereignissen, zum Schutz beson- ders gefährdeter Personengruppen sowie zur langfristigen Reduzierung der Hitzebelas- tung im Stadtgebiet enthalten. Antragsbegründung: Der Klimawandel führt zu einer zunehmenden Häufigkeit und Dauer von Hitzeereignis- sen. Auch der diesjährige Sommer zeigt bereits mehrfache und anhaltende Hitzetage. Die Monate Juni und Juli 2026 sind die wärmsten seit Beginn der Wetteraufzeichnun- gen in Westeuropa. Extreme Hitze stellt eine erhebliche gesundheitliche Belastung dar und kann insbeson- dere für ältere Menschen, Pflegebedürftige, Menschen mit chronischen Erkrankungen sowie Säuglinge und Kleinkinder schwerwiegende Folgen haben. Die Handlungsemp- fehlungen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit weisen darauf hin, dass koordinierte Maßnahmen zur Prävention von Hitzeauswirkun- gen erforderlich sind und Hitzeaktionspläne hierfür ein geeignetes Instrument darstellen. /2026 Drucksache Nr.: 11/151 / Seite 1 von 2 Hitzeaktionspläne sollen sowohl verhaltens- als auch verhältnispräventive Maßnahmen umfassen. Während verhaltenspräventive Maßnahmen insbesondere durch Information und Aufklärung der Bevölkerung wirken, zielen verhältnispräventive Maßnahmen auf die Gestaltung des Lebens- und Arbeitsumfeldes ab. Gerade für vulnerable Personengrup- pen sind solche Maßnahmen von besonderer Bedeutung. Die Handlungsempfehlungen orientieren sich an acht Kernelementen: 1. zentrale Koordinierung und interdisziplinäre Zusammenarbeit 2. Nutzung des Hitzewarnsystems 3. Information und Kommunikation 4. Reduzierung von Hitze in Innenräumen 5. besondere Beachtung von Risikogruppen 6. Vorbereitung der Gesundheits- und Sozialsysteme 7. langfristige Stadtplanung und Bauwesen 8. Monitoring und Evaluation Für die Stadt Nienburg/Weser bedeutet dies insbesondere, Zuständigkeiten und Kom- munikationswege für Hitzeereignisse festzulegen, das Hitzewarnsystem des Deutschen Wetterdienstes einzubeziehen und geeignete Maßnahmen zum Schutz besonders ge- fährdeter Personengruppen zu entwickeln. Hierfür soll die Verwaltung die relevanten kommunalen und nicht-kommunalen Ak- teur:innen einbeziehen. Die Empfehlungen sehen ausdrücklich eine interdisziplinäre Zusammenarbeit beispielsweise mit Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen, Rettungs- diensten, Schulen, Kindertageseinrichtungen und weiteren relevanten Einrichtungen vor. Darüber hinaus soll der Hitzeaktionsplan nicht auf kurzfristige Maßnahmen während akuter Hitzewellen beschränkt bleiben. Die Handlungsempfehlungen nennen für die langfristige Stadtplanung unter anderem den Erhalt und die Schaffung von Grün- und Freiflächen, Verschattung, Baum- und Strauchpflanzungen, Dachbegrünung, die Redu- zierung von Versiegelung sowie die Sicherung von Luftleitbahnen und Kaltluftentste- hungsgebieten. Die Erstellung eines Hitzeaktionsplans ist damit ein wichtiger Bestandteil einer voraus- schauenden kommunalen Klimaanpassung und des gesundheitlichen Bevölkerungs- schutzes. /2026 Drucksache Nr.: 11/151 / Seite 2 von 2

Text aus PDF extrahiert