Startseite › Münstertal/Schwarzwald › Antrag

Erneute Beschlussfassung: Erwerb eines Pritschenkombis für die Forst-Azubirotte

Angenommen8 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeMünstertal/Schwarzwald
Datum2026-08-03
DatenstufeNur Ergebnisse
QuelleQuelldokument herunterladen →

Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Gemeinde beantragt die außerplanmäßige Bereitstellung von 18.500 € zum Kauf eines VW T5 Pritschenkombis für den Forstbetrieb. Grund ist die kapazitätsmäßige Unzulänglichkeit des bisherigen Fahrzeugs für vier Forstwirt-Azubis plus Ausbildungsleiter mit Ausrüstung ab September 2026. Das Fahrzeug entspricht den Vorgaben der Berufsgenossenschaft. Der Gemeinderat beschloss den Kauf; die Neuauflage erfolgt wegen eines Verstoßes gegen die Geschäftsordnung bei der ursprünglichen Abstimmung vom 27.07.2026.

Automatisch aus dem Quelldokument zusammengefasst. Wichtige Details bitte immer im Originaldokument unten prüfen.

Dokument

Extrahierter Text

Beratungsvorlage VorlageNr.: 0128/2026 Az. 855.33 Erneute Beschlussfassung: Erwerb eines Pritschenkombis für die Forst-Azubirotte Amt: Hauptamt Datum: 28.07.2026 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Gemeinderat 03.08.2026 öffentlich Beschlussvorschlag der Verwaltung: Der Gemeinderat beschließt a. DieaußerplanmäßigeBereitstellung von 18.500 € zum Kauf einesPritschenkombisfür den Forstbetrieb b. Den Kauf desangebotenen VW T5 Pritschenkombiszum selben Preis. Seite1 von 5 Begründung: Finanzierung: Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein Finanzposition: Mittelstehen zur Verfügung Kosten: 18.500 € Mittelstehen nicht zur Verfügung Folgekosten Höhe: Erläuterungen: Sachverhalt: Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27. Juli 2027 im Tagesordnungspunkt Nr. 7 (Vorlage108/2026 )den Kauf einesPritschenkombismehrheitlich beschlossen. Nach dem Beschlusswurdeein Verstoß gegen dieGeschäftsordnung geltend gemacht. So hatte ein Vertreter der Fraktion FWV einen „Schlussantrag“ nach §17 Abs. 5 der Geschäftsordnung (GO) gestellt, wonach die Aussprache beendet und die Abstimmung eingeleitet werden sollte. Zunächst wurde über den Schlussantrag abgestimmt und dieser mehrheitlich befürwortet, im Anschluss erhielten alle Gemeinderatsfraktionen noch einmal die Gelegenheit zur Stellungnahme. Nachdem drei Fraktionen diese abgegeben hatten und die FWV darauf verzichtete, wurde der Beschlussvorschlag der Verwaltung mehrheitlich angenommen. Nach der Abstimmung wurde das Vorgehen zutreffend gerügt: So hätte jeder Fraktion nach § 21 Abs. 2 GO vor und nicht nach der Abstimmung über den Geschäftsordnungsantrag das Wort erteilt werden müssen. Ein Verstoß gegen dieGeschäftsordnung desGemeinderatesliegt somit vor. Offen bleibt, obdieser den BeschlussdesGemeinderatesrechtswidrig macht. So führt ein Verstoß gegen die Geschäftsordnung nach Auffassung zumindest eines Teiles der vorherrschenden Rechtsauslegung nicht zur Rechtswidrigkeit, wenn der Verstoß nicht ausschlaggebend für dasAbstimmungsergebnisund somit unbedeutend war. Ob der getroffene Beschluss nun auch einem rechtlichen Verfahren standhalten würde, konnte nicht mehr abschließend geprüft werden. Stattdessen soll er in der heutigen Sitzung wiederholt werden, um Rechtssicherheit für die Verwaltung und Planungssicherheit für die Beschäftigten und Auszubildenden desForsteszu erreichen. Seite2 von 5 Diein diesem FallkurzfristigeortsüblicheBekanntgabeist rechtlich zulässig: Die Öffentlichkeit ist nach § 34 Abs. 1 S. 7 Gemeindeordnung BW (GemO) und der vorherrschenden Rechtsprechung spätestens 3 Tage vor der Sitzung über die Tagesordnung zu informieren, dieseFrist wird eingehalten. Den Gemeinderäten sind nach § 34 Abs. 1 S. 1 GemO Tagesordnung und Unterlagen in der Regel 7 Tage vor der Sitzung zugänglich zu machen. Da der Gemeinderat sämtliche Unterlagen bereits zur Sitzung am 27.07.2026 vorliegen hatte und über die mögliche Neuauflage des Tagesordnungspunktes noch in dieser Sitzung informiert wurde, ist auch die ordnungsgemäßeEinberufung hier zu bejahen. Esfolgt nun der Sachverhalt der ursprünglichen Vorlage: Ab September 2026 werden zwei neue Lehrlinge zu der Forstausbildungsrotte der Gemeinde Münstertal hinzukommen, insgesamt bildet der Forstbetrieb der Gemeinde Münstertal dann 4 Forstwirt-Azubis aus. Der momentan verwendete Renault Kangoo reicht platztechnisch nicht mehr als Transportfahrzeug für 5 Personen (4 Azubis + Ausbildungsleiter) mit Ausrüstung aus. Allgemein haben sich im Forst die VW Pritschenkombis mit 6 Sitzen bewährt, da Werkzeug und Treibstoff für die Motorsägen außerhalb des Fahrgastraumes sicher transportiert werden können. Mit Anschaffung des vorgeschlagenen Fahrzeugs, erfüllt die Gemeinde Münstertal auch die Vorgaben und Empfehlungen der Berufsgenossenschaft SVLFG (Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten, Gartenbau und der Straßenverkehrsordnung. Derzeit gibt esein privatesVerkaufsangebot einesgeeigneten Fahrzeuges: • T5 Pritschenkombi • Erstzulassung Nov. 2014 • 2 Liter Motor mit 140 Ps • 130.000 Km • Klimaanlage • Standheizung • Allrad mit Differenzialsperrehinten • Aufbewahrungskiste Seite3 von 5 Das Fahrzeug wurde im Bauhof Münstertal untersucht, ein guter Zustand konnte bestätigt werden. Gleichwohl entfällt bei dem vorgeschlagenen Privatkauf die gesetzliche Gewährleistung einesHändlers. Dem Land- und Forstwirtschaftsausschuss wurde am 13.07.2026 die Thematik mit der Vorlage Nr. 0097/2026 vorgelegt. Durch einen Geschäftsordnungsantrag wurde allerdings entschieden, das Thema nicht zu behandeln. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, vor der Entscheidung im Gemeinderat weitere geeignete Angebote einzuholen und die von der Fraktion BfM recherchierten Fahrzeugezu prüfen. Die Prüfung hat ergeben, dass die in der LuF-Sitzung vorgelegten angebotenen Fahrzeuge (Anlage 1) zwar teilweise erheblich günstiger oder mit Gewährleistung angeboten werden, aber nicht über einen Allradantrieb verfügen. Somit sind sie für die Arbeit im Gemeindewald nicht gleich gut geeignet und sollten ausSicht der Verwaltung nicht berücksichtigt werden. Es konnten keine vergleichbaren Fahrzeuge bei Händlern in der Umgebung gefunden werden. • Angebote vergleichbarer Modelle gibt es online und markenunabhängig, mit neuer HU, ab 21.000 € (Anlage 2). Weiter wurden diesegünstigeren Angebotegefunden: • Ford Transit (Erstzulassung 2018, derzeit keine neue HU, 95.000 km, 131 PS, Allrad, Klimaanlage und Standheizung, aber keine Aufbewahrungskiste) zum Preis von 16.000 € in Nordrhein-Westfalen. (Anlage 3) • VW T5 (Erstzulassung 2012, neue HU, 140 PS, Allrad ohne Differenzialsperre, Klimaanlage, Standheizung, Pritsche mit Plane) zum Preis von 16.500 € in Nordrhein-Westfalen. (Anlage 4) Für diese Angebote sprechen der günstigere Preis und die gesetzliche Gewährleistung, sofern sieim Kaufvertrag nicht ausgeschlossen würde. Der Überführungsaufwand, der unbekannte und weit entfernte Verkäufer, beim Ford die Kosten und Risiken einer aktuell fälligen HU, beim VW die fehlende Differenzialsperre sowie dienicht möglichevorherigeInaugenscheinnahmeschmälern dieAttraktivität. In Anbetracht des Marktwertes des in Münstertal vorhandenen VW T5, der unkomplizierten Beschaffung und der genau den Bedürfnissen entsprechenden Ausstattung hält die Verwaltung dieses Angebot für insgesamt wirtschaftlich und empfiehlt dem Gemeinderat den Kauf. Anlagen Anlage1 - Vorschlägeder BfM ausder LuF-Sitzung (nichtöffentlich) Anlage2 - weitereAngebotemit HU Anlage3 - Ford Transit (Arnsberg) Seite4 von 5 Anlage4 - VW T5 (Holthausen) Seite5 von 5

Text aus PDF extrahiert