Startseite › Mörlenbach › Antrag
Neufassung der Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen in der Gemeinde Mörlenbach (Taxitarif)
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Mörlenbach |
| Datum | 2026-04-28 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage Vorlage-Nr: VO/19-0801/26
AZ: GB 32-Hn/Tn
Datum: 20.03.2026
Ordnung, Verkehr
Hien, Sebastian
Beratungsfolge
14.04.2026 Gemeindevorstand
28.04.2026 Gemeindevertretung
Betreff:
Neufassung der Verordnung über die Beförderungsentgelte und
Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen in der Gemeinde Mörlenbach
(Taxitarif)
Beschlussvorschlag:
Die Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den
Verkehr mit Taxen in der Gemeinde Mörlenbach wird in der vorliegenden Fassung
beschlossen (Anlage 2) und tritt am 01.07.2026 in Kraft.
Sachbericht:
Die aktuellen Beförderungsentgelte sind seit Juli 2022 unverändert gültig. Eine Neufassung
der Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den
Verkehr mit Taxen in der Gemeinde Mörlenbach ist wegen Anpassung der Tarife erforderlich.
Nach einem entsprechenden Antrag eines hiesigen Taxiunternehmers Mörlenbach, die
Neufestlegung der Beförderungsentgelte, begründet mit den stark steigenden
Kraftstoffkosten, Erhöhungen der Versicherungen und steigenden Lohnkosten, hat die
Verwaltung im Rahmen eines durchzuführenden Anhörungsverfahrens bei den zuständigen
übergeordneten Behörden und Institutionen Stellungnahmen zur beabsichtigten Erhöhung
angefordert. Es wurden keine Bedenken gegen die geplante Erhöhung geäußert.
Die Beförderungsentgelte ändern sich wie folgt:
1. Der Grundpreistarif I (gültig an Werktagen in der Zeit von 6.00 - 22.00 Uhr)
wird von 3,10 EUR
auf 3,80 EUR
erhöht.
2. Der Grundpreistarif II (gültig an Werktagen von 22.00 - 6.00 Uhr
sowie an Sonn- und Feiertagen) wird von 3,40 EUR
auf 4,20 EUR
erhöht.
3. Das Beförderungsentgelt je km (Tarif I) wird von 2,60 EUR
auf 3,00 EUR
erhöht.
4. Das Beförderungsentgelt je km (Tarif II) wird von 2,80 EUR
auf 3,20 EUR
erhöht.
5. Die Wartezeit pro Stunde (Tarif I) wird von 32,00 EUR
auf 38,00 EUR
erhöht.
6. Die Wartezeit pro Stunde (Tarif II) wird von 38,00 EUR
auf 44,00 EUR
erhöht.
7. Der Fortschaltbetrag bleibt bei 0,10 EUR
unverändert.
8. Der Zuschlag für sperriges Gepäck über 30 kg und für den
Transport von Tieren von 1,00 EUR
bleibt unverändert.
9. Der Zuschlag bei Beförderung von mehr als 4 Fahrgästen
(ohne Fahrer) im Pflichtfahrgebiet 10,00 EUR
bleibt unverändert
Die Änderungen können der synoptischen Gegenüberstellung (Anlage 1) entnommen
werden.
Anlage/n:
1. Synopse der Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen
für den Verkehr mit Taxen in der Gemeinde Mörlenbach 2026
2. Verordnung über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit
Taxen in der Gemeide Mörlenbach
Anlage/n:
1. Synopse der Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen
für den Verkehr mit Taxen in der Gemeinde Mörlenbach 2026
2. Verordnung über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit
Taxen in der Gemeide Mörlenbach 2026
Hien, Sebastian Erik Kadesch
Bürgermeister
Text aus PDF extrahiert