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Neufassung der Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen in der Gemeinde Mörlenbach (Taxitarif)

Angenommen
TypAntrag
GemeindeMörlenbach
Datum2026-04-28
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Beschlussvorlage Vorlage-Nr: VO/19-0801/26 AZ: GB 32-Hn/Tn Datum: 20.03.2026 Ordnung, Verkehr Hien, Sebastian Beratungsfolge 14.04.2026 Gemeindevorstand 28.04.2026 Gemeindevertretung Betreff: Neufassung der Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen in der Gemeinde Mörlenbach (Taxitarif) Beschlussvorschlag: Die Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen in der Gemeinde Mörlenbach wird in der vorliegenden Fassung beschlossen (Anlage 2) und tritt am 01.07.2026 in Kraft. Sachbericht: Die aktuellen Beförderungsentgelte sind seit Juli 2022 unverändert gültig. Eine Neufassung der Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen in der Gemeinde Mörlenbach ist wegen Anpassung der Tarife erforderlich. Nach einem entsprechenden Antrag eines hiesigen Taxiunternehmers Mörlenbach, die Neufestlegung der Beförderungsentgelte, begründet mit den stark steigenden Kraftstoffkosten, Erhöhungen der Versicherungen und steigenden Lohnkosten, hat die Verwaltung im Rahmen eines durchzuführenden Anhörungsverfahrens bei den zuständigen übergeordneten Behörden und Institutionen Stellungnahmen zur beabsichtigten Erhöhung angefordert. Es wurden keine Bedenken gegen die geplante Erhöhung geäußert. Die Beförderungsentgelte ändern sich wie folgt: 1. Der Grundpreistarif I (gültig an Werktagen in der Zeit von 6.00 - 22.00 Uhr) wird von 3,10 EUR auf 3,80 EUR erhöht. 2. Der Grundpreistarif II (gültig an Werktagen von 22.00 - 6.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen) wird von 3,40 EUR auf 4,20 EUR erhöht. 3. Das Beförderungsentgelt je km (Tarif I) wird von 2,60 EUR auf 3,00 EUR erhöht. 4. Das Beförderungsentgelt je km (Tarif II) wird von 2,80 EUR auf 3,20 EUR erhöht. 5. Die Wartezeit pro Stunde (Tarif I) wird von 32,00 EUR auf 38,00 EUR erhöht. 6. Die Wartezeit pro Stunde (Tarif II) wird von 38,00 EUR auf 44,00 EUR erhöht. 7. Der Fortschaltbetrag bleibt bei 0,10 EUR unverändert. 8. Der Zuschlag für sperriges Gepäck über 30 kg und für den Transport von Tieren von 1,00 EUR bleibt unverändert. 9. Der Zuschlag bei Beförderung von mehr als 4 Fahrgästen (ohne Fahrer) im Pflichtfahrgebiet 10,00 EUR bleibt unverändert Die Änderungen können der synoptischen Gegenüberstellung (Anlage 1) entnommen werden. Anlage/n: 1. Synopse der Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen in der Gemeinde Mörlenbach 2026 2. Verordnung über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen in der Gemeide Mörlenbach Anlage/n: 1. Synopse der Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen in der Gemeinde Mörlenbach 2026 2. Verordnung über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen in der Gemeide Mörlenbach 2026 Hien, Sebastian Erik Kadesch Bürgermeister

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