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Bürgermeisterwahl 2027
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Mörlenbach |
| Datum | 2026-06-02 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage Vorlage-Nr: VO/20-0009/26
AZ: GB: 10-uz/ka
Datum: 07.05.2026
Verwaltungssteuerung
Mario Unholz
Beratungsfolge
19.05.2026 Gemeindevorstand
19.05.2026 Haupt- und Finanzausschuss
02.06.2026 Gemeindevertretung
Betreff:
Bürgermeisterwahl 2027
hier: Bestimmung des Wahltermins
Beschlussvorschlag:
Als Termin für die Bürgermeisterwahl 2027 wird der 14.03.2027 und als Termin für eine
notwendige Stichwahl der 04.04.2027 bestimmt.
Sachbericht:
Der Tag der Bürgermeisterwahl wird gem. § 42 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) von der
Gemeindevertretung bestimmt. Gleichzeitig wird der Termin einer möglicherweise notwendig
werdenden Stichwahl festgelegt. Eine Stichwahl findet gem. § 39 Abs. 1b Hessische
Gemeindeordnung (HGO) frühestens am zweiten und spätestens am vierten Sonntag nach
der ersten Wahl statt.
Die Wahl ist gem. § 42 Abs. 3 HGO frühestens sechs (31.12.2026) und spätestens drei
(31.03.2027) Monate vor Ablauf der Wahlzeit (01.07.2027) durchzuführen. Bezugspunkt der
Fristberechnung ist diesbezüglich immer die Hauptwahl (und nicht eine evtl. Stichwahl).
Als Termin für die Hauptwahl wird der 14.03.2027 und als eventueller Termin für eine
Stichwahl der 04.04.2026 vorgeschlagen.
Mario Unholz Erik Kadesch
Bürgermeister
Text aus PDF extrahiert