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Bürgermeisterwahl 2027

Angenommen
TypAntrag
GemeindeMörlenbach
Datum2026-06-02
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Beschlussvorlage Vorlage-Nr: VO/20-0009/26 AZ: GB: 10-uz/ka Datum: 07.05.2026 Verwaltungssteuerung Mario Unholz Beratungsfolge 19.05.2026 Gemeindevorstand 19.05.2026 Haupt- und Finanzausschuss 02.06.2026 Gemeindevertretung Betreff: Bürgermeisterwahl 2027 hier: Bestimmung des Wahltermins Beschlussvorschlag: Als Termin für die Bürgermeisterwahl 2027 wird der 14.03.2027 und als Termin für eine notwendige Stichwahl der 04.04.2027 bestimmt. Sachbericht: Der Tag der Bürgermeisterwahl wird gem. § 42 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) von der Gemeindevertretung bestimmt. Gleichzeitig wird der Termin einer möglicherweise notwendig werdenden Stichwahl festgelegt. Eine Stichwahl findet gem. § 39 Abs. 1b Hessische Gemeindeordnung (HGO) frühestens am zweiten und spätestens am vierten Sonntag nach der ersten Wahl statt. Die Wahl ist gem. § 42 Abs. 3 HGO frühestens sechs (31.12.2026) und spätestens drei (31.03.2027) Monate vor Ablauf der Wahlzeit (01.07.2027) durchzuführen. Bezugspunkt der Fristberechnung ist diesbezüglich immer die Hauptwahl (und nicht eine evtl. Stichwahl). Als Termin für die Hauptwahl wird der 14.03.2027 und als eventueller Termin für eine Stichwahl der 04.04.2026 vorgeschlagen. Mario Unholz Erik Kadesch Bürgermeister

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