Startseite › Meßstetten › Antrag
Überprüfung der bisherigen Elternbeiträge in den Kindertageseinrichtungen
Angenommen19 Ja · 3 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Meßstetten |
| Datum | 2026-07-17 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
☒ Gemeinderat
☐ Technischer Ausschuss
☐ Verwaltungs- und
Finanzausschuss
Sitzungsvorlage Nr.: 057/2026 Sitzung am 17.07.2026 ☒ Öffentlich
Bearbeiter.: Thomas Berg Aktenzeichen: 460.15: ☐ Nichtöffentlich
Elternbeiträge
Sichtvermerk:
Bürgermeister Frank Schroft
Amt 10 Amt 20 Amt 30 Amt 40
Bürgermeisteramt Hauptamt Finanzverwaltung Bauamt
Gremium Beratungsfolge Sitzung am Öffentlichkeitsstatus
Gemeinderat Beschlussfassung 17.07.2026 öffentlich
Verhandlungsgegenstand: Überprüfung der bisherigen Elternbeiträge in
den Kindertageseinrichtungen
Beschlussvorschlag: Entsprechend dem Ergebnis der Beratung.
________________________________________________________________
Kosten / Finanzielle Auswirkungen:
Es werden keine Haushaltsmittel benötigt (kostenneutral).
Es werden Haushaltsmittel in Höhe von benötigt.
Diese stehen ausreichend zur Verfügung (HHSt.).
Haushaltsmittel stehen nur mit € zur Verfügung (HHSt. )
Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung.
Deckungsvorschlag:
________________________________________________________________
Protokollauszug an:
▪ Amt 20, 30
Seite 1 von 3
I. Allgemeines
In der Sitzung des Gemeinderates am 25.06.2021 wurde beschlossen, ab dem Kinder-
gartenjahr 2022 / 2023 auf Basis der empfohlenen Prozentsätze der Landesrichtsätze
jährlich über eine Erhöhung der Elternbeiträge zu beraten.
Bei diesem Landesrichtsatz handelt es sich um gemeinsame Empfehlungen der Kirchen
und der Kommunalen Landesverbände zur Festsetzung der Elternbeiträge, die jährlich
veröffentlicht werden. Insbesondere die Tariferhöhungen der Beschäftigten und weitere
aktuelle Entwicklungen und Einflüsse werden dabei berücksichtigt.
Die Vertreter des Städtetages, Gemeindetages und der Kirchenleitungen teilten nun mit,
dass für das Kindergartenjahr 2026 / 2027 eine Erhöhung der Elternbeiträge um 4,5%
und für das Kindergartenjahr 2027 / 2028 eine Erhöhung um 4,0% empfohlen wird.
In Meßstetten liegen die Elternbeiträge in den Kindertagesstätten auch mit den o.a. pro-
zentualen Erhöhungen konstant unter den Landesrichtsätzen.
Die nachfolgende Tabelle zeigt eine Auswahl der aktuellen Elternbeiträge, die entspre-
chend den Landesrichtsätzen neuen Elternbeiträge mit einer Erhöhung um 4,5% und
4,0% sowie die Landesrichtsätze (11 Monatsbeiträge, bei einem Kind in der Familie, bei
mehreren Kindern entsprechend günstiger).
Landesrichtsatz
Aktueller Erhöhung Erhöhung
Betreuungsmodell 2026 / 2027 und
Elternbeitrag um 4,5% um 4,0%
und -umfang 2027 / 2028
2025 / 2026 (2026/27) (2027/28)
(Maximalbetrag)
Regelbetreuung ü3,
139 € 145 € 151 € 181 / 189 €
30 Stunden
Verlängerte Öff-
nungszeiten ü3, 30 172 € 180 € 187 € 226 / 236 €
Stunden
Ganztagsbetreuung
252 € 263 € 274 € -
ü3, 47 Stunden
Regelbetreuung u3,
163 € 170 € 177 € 362 / 378 €
30 Stunden
Verlängerte Öff-
nungszeiten u3, 30 182 € 190 € 198 € 453 / 473 €
Stunden
Kleinkindbetreuung 537 / 559 €
281 € 294 € 305 €
(Krippe), 35 Stunden (30 Stunden)
Kleinkindbetreuung
337 € 352 € 366 € -
(Krippe), 47 Stunden
Seite 2 von 3
Eine Erhöhung der Elternbeiträge um 4,5% würde den jährlichen Abmangel bei den
städtischen Kindertageseinrichtungen (2025: 550.000 Euro) um ca. 25.000 Euro sen-
ken. Die parallel steigenden Aufwendungen sind dabei jedoch nicht berücksichtigt.
Im Jahr 2024 wurden durch die Elternbeiträge 10,4% der Gesamtkosten für einen Kin-
dergartenplatz in den städtischen Einrichtungen gedeckt, im Jahr 2025 10,0%. Die ver-
bleibenden 89,6% bzw. 90% der Kosten werden über Zuschüsse und den Abmangel
der Stadt Meßstetten finanziert. Seitens der kommunalen und kirchlichen Verbände in
Baden-Württemberg wird hingegen ein Kostendeckungsgrad in Höhe von 20% empfoh-
len.
II. Betreuungsangebote in der Kita Bueloch
Im Hinblick auf die bauliche Erweiterung um zwei Gruppen wurden die bestehenden
Betreuungsangebote in der Kita Bueloch geprüft. Hierbei zeigte sich, dass die Regelbe-
treuung (Betreuung vor- und nachmittags mit Unterbrechung über die Mittagspause)
dort nahezu gar nicht mehr nachgefragt und gebucht wird. Da es dennoch einen gewis-
sen organisatorischen Aufwand darstellt, das Angebot gut in den Kindergartenablauf zu
integrieren, haben sich Kita-Leitung und Elternbeirat dafür ausgesprochen, die Regelbe-
treuung einzustellen und künftig ausschließlich Verlängerte Öffnungszeiten und Ganz-
tagesbetreuung, sowohl im Kindergarten- als auch im Krippenbereich, anzubieten.
Unabhängig davon sollte aus Sicht der Verwaltung mittelfristig versucht werden, die
enorm große Anzahl verschiedener Betreuungsangebote und entsprechende Elternbei-
träge etwas zu reduzieren und übersichtlicher zu gestalten, weshalb die Einführung
neuer, zusätzlicher Angebote nicht befürwortet werden kann.
III. Anhörung der Elternbeiräte und der freien Träger der Kindertageseinrichtun-
gen und Stellungnahme der Verwaltung
Die Elternbeiräte und Träger der Kindertageseinrichtungen in der Gesamtstadt Meßstet-
ten wurden mit Schreiben vom 29. April 2026 zu der Anpassung der Elternbeiträge so-
wie den aktuellen Landesrichtsätzen angehört. Von insgesamt drei Elternbeiräten der
elf Einrichtungen, den Kitas Fürhölzer, Heinstetten und Bueloch gingen Rückmeldungen
ein. Neben der finanziellen Mehrbelastung der Eltern durch Beitragserhöhungen wurden
weitere Anliegen, beispielsweise nicht nutzbare Spielgeräte oder -bereiche, als Gründe
angeführt, von einer Erhöhung abzusehen bzw. diese moderater zu gestalten.
Seite 3 von 3
Text aus PDF extrahiert