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Erschließung Baugebiet „Grund/Hülbenwiesen, 1.BA“ in Hartheim

Angenommen22 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeMeßstetten
Datum2026-07-17
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☒ Gemeinderat ☐ Technischer Ausschuss ☐ Verwaltungs- und Finanzausschuss Sitzungsvorlage Nr.: 059/2026 Sitzung am 17.07.2026 ☒ Öffentlich Bearbeiter.: Juliane Schempp Aktenzeichen: ☐ Nichtöffentlich 880.61:Baugebiet GrundHülbenwiesen/04 Erschließungsbeitrag/1. BA Sichtvermerk: Bürgermeister Frank Schroft Amt 10 Amt 20 Amt 30 Amt 40 Bürgermeisteramt Hauptamt Finanzverwaltung Bauamt Gremium Beratungsfolge Sitzung am Öffentlichkeitsstatus Gemeinderat Beschlussfassung 17.07.2026 öffentlich Verhandlungsgegenstand: Erschließung Baugebiet „Grund/Hülbenwiesen, 1.BA“ in Hartheim - Bildung einer Abrechnungseinheit und eines Abschnitts Beschlussvorschlag: 1. Die beitragsfähigen Erschließungskosten werden für die Anbaustraßen A bis G sowie den Wirtschaftsweg zusammengefasst ermittelt (Abrechnungseinheit). 2. Die beitragsfähigen Erschließungskosten der Abrechnungseinheit werden für zwei Bauabschnitte gemäß beiliegendem Übersichtsplan separat ermittelt (Abschnittsbildung). ________________________________________________________________ Seite 1 von 2 Kosten / Finanzielle Auswirkungen: Es werden keine Haushaltsmittel benötigt (kostenneutral). Es werden Haushaltsmittel in Höhe von benötigt. Diese stehen ausreichend zur Verfügung (HHSt.). Haushaltsmittel stehen nur mit € zur Verfügung (HHSt. ) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Deckungsvorschlag: ________________________________________________________________ Protokollauszug an: ▪ Amt 30 I Allgemeines Die Erschließung des 1. Bauabschnittes im Baugebiet „Grund/Hülbenwiesen" in Hartheim ist bereits in Ausführung. Die Kalkulation des Erschließungsbeitrags steht noch aus. Voraussetzung für deren Fertigstellung sind die formalen Beschlüsse zur Bildung einer Abrechnungseinheit sowie zur Bildung von Bauabschnitten. II. Bildung einer Abrechnungseinheit und eines Abschnitts Die rechtliche Grundlage hierfür ergibt sich aus § 37 Abs. 2 und 3 Kommunalabgabengesetz in Verbindung mit der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Meßstetten. Nach den gesetzlichen Regelungen zum Erschließungsbeitragsrecht im Baugesetzbuch und im Kommunalabgabengesetz sind grundsätzlich für jede Erschließungsanlage (Straße) getrennte Erschließungsbeiträge zu veranlagen. Die beitragsfähigen Erschließungskosten können jedoch für mehrere erstmals herzustellende Anbaustraßen, die eine städtebaulich zweckmäßige Erschließung des Baugebiets ermöglichen und miteinander verbunden sind, zusammengefasst ermittelt werden. Darüber hinaus können die beitragsfähigen Erschließungskosten für bestimmte Abschnitte einer Anbaustraße oder eines Wohnweges ermittelt werden. Innerhalb des Baugebiets „Grund/Hülbenwiesen“ befinden sich die Anbaustraßen A bis G sowie der Wirtschaftsweg. Da die Straßen miteinander verbunden sind, kann eine Abrechnungseinheit gebildet werden. Gemäß dem beigefügten Übersichtplan wird die Abrechnungseinheit in zwei Bauabschnitten hergestellt. Anlagen 1 Bebauungsplan „Grund/Hülbenwiesen“ in Hartheim 1 Übersichtsplan Abschnittsbildung Seite 2 von 2

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