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Erschließung Baugebiet „Grund/Hülbenwiesen, 1.BA“ in Hartheim
Angenommen22 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Meßstetten |
| Datum | 2026-07-17 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
☒ Gemeinderat
☐ Technischer Ausschuss
☐ Verwaltungs- und
Finanzausschuss
Sitzungsvorlage Nr.: 059/2026 Sitzung am 17.07.2026 ☒ Öffentlich
Bearbeiter.: Juliane Schempp Aktenzeichen: ☐ Nichtöffentlich
880.61:Baugebiet
GrundHülbenwiesen/04
Erschließungsbeitrag/1.
BA
Sichtvermerk:
Bürgermeister Frank Schroft
Amt 10 Amt 20 Amt 30 Amt 40
Bürgermeisteramt Hauptamt Finanzverwaltung Bauamt
Gremium Beratungsfolge Sitzung am Öffentlichkeitsstatus
Gemeinderat Beschlussfassung 17.07.2026 öffentlich
Verhandlungsgegenstand: Erschließung Baugebiet
„Grund/Hülbenwiesen, 1.BA“ in Hartheim
- Bildung einer Abrechnungseinheit und eines
Abschnitts
Beschlussvorschlag: 1. Die beitragsfähigen Erschließungskosten
werden für die Anbaustraßen A bis G sowie
den Wirtschaftsweg zusammengefasst
ermittelt (Abrechnungseinheit).
2. Die beitragsfähigen Erschließungskosten
der Abrechnungseinheit werden für zwei
Bauabschnitte gemäß beiliegendem
Übersichtsplan separat ermittelt
(Abschnittsbildung).
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Kosten / Finanzielle Auswirkungen:
Es werden keine Haushaltsmittel benötigt (kostenneutral).
Es werden Haushaltsmittel in Höhe von benötigt.
Diese stehen ausreichend zur Verfügung (HHSt.).
Haushaltsmittel stehen nur mit € zur Verfügung (HHSt. )
Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung.
Deckungsvorschlag:
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Protokollauszug an:
▪ Amt 30
I Allgemeines
Die Erschließung des 1. Bauabschnittes im Baugebiet „Grund/Hülbenwiesen" in
Hartheim ist bereits in Ausführung. Die Kalkulation des Erschließungsbeitrags steht
noch aus. Voraussetzung für deren Fertigstellung sind die formalen Beschlüsse zur
Bildung einer Abrechnungseinheit sowie zur Bildung von Bauabschnitten.
II. Bildung einer Abrechnungseinheit und eines Abschnitts
Die rechtliche Grundlage hierfür ergibt sich aus § 37 Abs. 2 und 3
Kommunalabgabengesetz in Verbindung mit der Erschließungsbeitragssatzung der
Stadt Meßstetten.
Nach den gesetzlichen Regelungen zum Erschließungsbeitragsrecht im Baugesetzbuch
und im Kommunalabgabengesetz sind grundsätzlich für jede Erschließungsanlage
(Straße) getrennte Erschließungsbeiträge zu veranlagen. Die beitragsfähigen
Erschließungskosten können jedoch für mehrere erstmals herzustellende
Anbaustraßen, die eine städtebaulich zweckmäßige Erschließung des Baugebiets
ermöglichen und miteinander verbunden sind, zusammengefasst ermittelt werden.
Darüber hinaus können die beitragsfähigen Erschließungskosten für bestimmte
Abschnitte einer Anbaustraße oder eines Wohnweges ermittelt werden.
Innerhalb des Baugebiets „Grund/Hülbenwiesen“ befinden sich die Anbaustraßen A bis
G sowie der Wirtschaftsweg. Da die Straßen miteinander verbunden sind, kann eine
Abrechnungseinheit gebildet werden. Gemäß dem beigefügten Übersichtplan wird die
Abrechnungseinheit in zwei Bauabschnitten hergestellt.
Anlagen
1 Bebauungsplan „Grund/Hülbenwiesen“ in Hartheim
1 Übersichtsplan Abschnittsbildung
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