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Bauleitplanung der Stadt Linden, Stadtteil Großen-Linden, Bebauungsplan Nr. 69 "Gewerbegebiet Am Bergwerkswald"; hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
Angenommen10 Ja · 3 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Linden |
| Datum | 2026-06-09 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
STADT LINDEN
Der Magistrat
Magistratsvorlage
Drucksache Nr. MAG/0027/26-31
Linden, 26.05.2026
Sachbearbeiter: Birgit Dilger-Becker
Aktenzeichen:
Betreff:
Bauleitplanung der Stadt Linden, Stadtteil Großen-Linden, Bebauungsplan Nr. 69
"Gewerbegebiet Am Bergwerkswald"-
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
1. Beschlussfassung über die Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem.
§ 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.
2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen.
2. Fassung Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 5 HGO und § 9 Abs. 4 BauGB
i. V. m. § 91 HBO und § 37 Abs. 4 HWG
Beschlussantrag:
1. Nach ausführlicher Erläuterung und Diskussion werden die in der Anlage 1 befindlichen
Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §
3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen zur Kenntnis
genommen und als Abwägung (§ 1 Abs. 6 und 7 BauGB) durch die
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Linden beschlossen.
2. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Linden beschließt den Bebauungsplan Nr. 69
„Gewerbegebiet Am Bergwerkswald“ gemäß § 10 Abs.1 BauGB i.V.m. § 5 HGO (Hess.
Gemeindeordnung) und § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 91 Hess. Bauordnung (integrierte Orts- und
Gestaltungssatzung) und § 37 Abs.4 HWG (wasserrechtliche Festsetzungen) als Satzung und
billigt die Begründung hierzu.
Begründung:
Die Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 69 für die städtebauliche Ordnung und Steuerung des
bestehenden Gewerbegebietes Am Bergwerkswald ist aus der Historie heraus städtebaulich
erforderlich und begründbar. Hier liegen überwiegende Gründe des Allgemeinwohls (Sicherung und
Schaffung von Arbeitsplätzen) vor, den gewachsenen Gewerbestandort zu sichern und
bauplanungsrechtlich (neu) zu ordnen. Dabei ist eine Vergrößerung und Nutzungsintensivierung der
bestehenden Firmengelände über die heutige Nutzung hinaus jedoch nicht vorgesehen, was u.a.
mit den unten aufgeführten Rahmenbedingungen und dem Grundsatzbeschluss der
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Linden (23.04.2024) zusammenhängt. Auch die
Etablierung einer von der gewerblichen Nutzung unabhängigen Wohnnutzung, die in der
Vergangenheit vorhanden war, ist aus städtebaulichen und raumordnerischen Gründen nicht mehr
zulässig und wurde ausgeschlossen.
In den letzten 18 Monaten wurden zahlreiche Gespräche mit der Stadt Linden und den
Fachbehörden des Kreises und des Regierungspräsidiums Gießen geführt, da das Gelände
zahlreichen Fachplanungen und Fachgesetzen unterliegt (u.a. Bergrecht, Altlasten, Kampfmittel,
Natur- und Artenschutz). Die sich daraus ergebenen Anforderungen in Form von Untersuchungen
und Begutachtungen wurden im Vorfeld des Aufstellungsbeschlusses beauftragt und durchgeführt,
so dass der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan gefasst werden konnte. Die
Untersuchungen zum Naturschutz, Bodenschutz, Bergbau und Altlasten haben ergeben, dass eine
Absicherung der bestehenden gewerblichen Nutzung und des baulichen Bestandes
bauplanungsrechtlich möglich ist. Aufgrund der Lage des Plangebietes im Einwirkungsbereich der
Altablagerung Oberhof und des Braunstein-Altbergbaus sind umfangreiche umwelttechnische
Untersuchungen erfolgt. In Abstimmung mit der Stadt Linden und den Fachbehörden sind
verschiedene fachtechnische Untersuchungen, Stellungnahmen und Gutachten veranlasst und den
Behörden vorgelegt worden.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Linden hat dann am 01.07.2025 gemäß § 2 Abs. 1
BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 69 „Gewerbegebiet Am Bergwerkswald“ im
Stadtteil Großen-Linden beschlossen. Die Fläche ist im kommunalen Flächennutzungsplan bereits
als gewerbliche Baufläche Bestand gesichert und genehmigt worden. Auch im Regionalplan
Mittelhessen 2010 ist diese Fläche als Vorranggebiet Siedlungsfläche Bestand dargestellt. Der
Bebauungsplan ist somit gemäß § 1 Abs.4 BauGB an die Ziele der Raumordnung angepasst und
gemäß § 8 Abs.2 BauGB aus dem FNP entwickelt.
Mit dem Bebauungsplan wird das Planziel der bauplanungsrechtlichen Sicherung und
städtebauliche Ordnung der verschiedenen Firmengelände formuliert, um eine einheitliche und den
Örtlichkeiten angepasste Genehmigungsgrundlage zu schaffen. Geplant sind die Nutzungen
Gewerbebetrieb / Lagerflächen / Lagerräume / Werkstätten / Büro / Betriebswohnungen.
Die der Abwägungsempfehlung vorangehende Entwurfsoffenlage erfolgte vom 30.03.2026 –
einschließlich dem 08.05.2026.
Fabian Wedemann
Bürgermeister
Zusatzbeschluss:
Zustimmungsvermerke: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom:
Die Vorlage wird - mit Zusatzbeschluss - genehmigt - nicht genehmigt -
zurückgestellt.
Beschlussverteiler : Abt.: Zur Beglaubigung:
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