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Städtebaulicher Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 69 "Gewerbegebiet Am Bergwerkswald" MAG/0026/26-31
Angenommen10 Ja · 3 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Linden |
| Datum | 2026-06-09 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
STADT LINDEN
Der Magistrat
Magistratsvorlage
Drucksache Nr. MAG/0026/26-31
Linden, 26.05.2026
Sachbearbeiter: Birgit Dilger-Becker
Aktenzeichen:
Betreff:
Städtebauliche Verträge zum Bebauungsplan Nr. 69 "Gewerbegebiet Am Bergwerkswald"
Beschlussantrag:
1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Abschluss des städtebaulichen Vertrages
mit der Lich Immobilien GmbH & Co. KG in der vorliegenden Form.
2. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Abschluss des städtebaulichen Vertrages
mit der BuFu Familienstiftung in der vorliegenden Form.
Begründung:
Im Rahmen der Bauleitplanung für den Bebauungsplan Nr. 69, „Gewerbegebiet Am Bergwerkswald“
ist der Abschluss von städtebaulichen Verträgen mit den Grundstückeigentümern, hier die Lich
Immobilien GmbH & Co. KG sowie die BuFu Familienstiftung erforderlich, in dem u.a. die
Kostenübernahme durch die Investoren geregelt wird. Hiernach sind sämtliche Kosten der
Bauleitplanung, der naturschutzrechtlichen Kompensation, der für die städtischen Tätigkeiten
anfallenden Verwaltungskosten sowie Kosten eventuell anfallender Widerspruchs- und
Klageverfahren, die in Zusammenhang mit der Bauleitplanung stehen, von den Investoren zu
tragen.
Um auszuschließen, dass einer der Investoren gesamtschuldnerisch auch für den anderen Investor
haften muss, wurden zwei Vertragsentwürfe gefertigt, die eine Kostenaufteilung anteilmäßig nach
Fläche vorsehen.
Die Verträge sichern die Bauleitplanung rechtlich ab und verlagern einen Großteil der Kosten auf
die Investoren. Es verbleiben jedoch Restkostenrisiken, insbesondere bei Rechtsstreitigkeiten,
Verfahrensabbruch oder Ausfall eines Investors.
Fabian Wedemann
Bürgermeister
Zusatzbeschluss:
Zustimmungsvermerke: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom:
Die Vorlage wird - mit Zusatzbeschluss - genehmigt - nicht genehmigt -
zurückgestellt.
Beschlussverteiler : Abt.: Zur Beglaubigung:
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