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Bauleitplanung der Stadt Linden, Stadtteil Leihgestern, Bebauungsplan Nr. 70 "Spielplatz Nördlich Breiter Weg"; hier:Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss

Angenommen13 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeLinden
Datum2026-06-09
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STADT LINDEN Der Magistrat Magistratsvorlage Drucksache Nr. MAG/0028/26-31 Linden, 26.05.2026 Sachbearbeiter: Birgit Dilger-Becker Aktenzeichen: Betreff: Bauleitplanung der Stadt Linden, Stadtteil Leihgestern, Bebauungsplan Nr. 70 "Spielplatz Nördlich Breiter Weg"; hier: Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss 1. Abwägungsbeschluss 2. Billigung der aktualisierten Entwurfsunterlagen 3. Offenlegungsbeschluss Beschlussantrag: 1. Abwägungsbeschluss Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Abwägungen in der vorliegenden Form. Darüber hinaus sind keine weiteren Stellungnahmen mit abwägungsrelevanten Inhalten eingegangen. 2. Billigung der aktualisierten Entwurfsunterlagen Die Stadtverordnetenversammlung billigt die vorliegende Entwurfsunterlage (Planteil, Stand Mai 2026). 3. Offenlegungsbeschluss Die Stadtverordnetenversammlung beschließt auf Grundlage der Billigung der Entwurfsunterlage die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB Begründung: Im Bereich des Neubaugebietes „Nördlich Breiter Weg“ ist ein Wohnsiedlungsbereich entstanden, in dem zahlreiche junge Familien wohnen. Ein entsprechender wohnortnaher Spielplatz fehlt leider. Um den Kindern ein entsprechendes Angebot machen zu können und in der Nähe des Gebiets einen Kinderspielplatz errichten zu können, ist eine Bauleitplanung mit Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 70, „Kinderspielplatz Nördlich Breiter Weg“ wurde am 23.04.2024 gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange erfolgte durch Offenlage vom 26.08.2024 – 27.09.2024. Anschließend stockte das Verfahren, weil sich im Bereich des für den Spielplatz vorgesehenen Standorts Futterpflanzen des Wiesenknopf-Ameisenbläulings (streng geschützte Art) fanden, woraufhin mehrere Untersuchungen zu verschiedenen Zeitpunkten im Sommer durchgeführt werden mussten, um ein Vorkommen des Wiesenknopf-Ameisenbläuling auszuschließen. Da die Untersuchungen aufgrund der fortgeschrittenen Zeit nicht mehr im Jahr 2024 durchgeführt werden konnten, erfolgten diese dann über den Sommer 2025, mit dem Ergebnis, dass der Ameisenbläuling dort nicht vorkommt. Nunmehr soll die Bauleitplanung zügig fortgeführt werden, um nach den Sommerferien zu einem Satzungsbeschluss zu kommen. Fabian Wedemann Bürgermeister Zusatzbeschluss: Zustimmungsvermerke: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom: Die Vorlage wird - mit Zusatzbeschluss - genehmigt - nicht genehmigt - zurückgestellt. Beschlussverteiler : Abt.: Zur Beglaubigung:

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