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Bauleitplanung der Stadt Linden, Stadtteil Leihgestern, Bebauungsplan Nr. 70 "Spielplatz Nördlich Breiter Weg"; hier:Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss
Angenommen13 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Linden |
| Datum | 2026-06-09 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
STADT LINDEN
Der Magistrat
Magistratsvorlage
Drucksache Nr. MAG/0028/26-31
Linden, 26.05.2026
Sachbearbeiter: Birgit Dilger-Becker
Aktenzeichen:
Betreff:
Bauleitplanung der Stadt Linden, Stadtteil Leihgestern, Bebauungsplan Nr. 70 "Spielplatz
Nördlich Breiter Weg";
hier: Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss
1. Abwägungsbeschluss
2. Billigung der aktualisierten Entwurfsunterlagen
3. Offenlegungsbeschluss
Beschlussantrag:
1. Abwägungsbeschluss
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Abwägungen in der vorliegenden Form.
Darüber hinaus sind keine weiteren Stellungnahmen mit abwägungsrelevanten Inhalten
eingegangen.
2. Billigung der aktualisierten Entwurfsunterlagen
Die Stadtverordnetenversammlung billigt die vorliegende Entwurfsunterlage (Planteil, Stand
Mai 2026).
3. Offenlegungsbeschluss
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt auf Grundlage der Billigung der
Entwurfsunterlage die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher belange gem. § 4 Abs.
2 BauGB
Begründung:
Im Bereich des Neubaugebietes „Nördlich Breiter Weg“ ist ein Wohnsiedlungsbereich entstanden, in
dem zahlreiche junge Familien wohnen. Ein entsprechender wohnortnaher Spielplatz fehlt leider.
Um den Kindern ein entsprechendes Angebot machen zu können und in der Nähe des Gebiets
einen Kinderspielplatz errichten zu können, ist eine Bauleitplanung mit Änderung des
Flächennutzungsplans erforderlich.
Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 70, „Kinderspielplatz Nördlich Breiter Weg“
wurde am 23.04.2024 gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und
sonstiger Träger öffentlicher Belange erfolgte durch Offenlage vom 26.08.2024 – 27.09.2024.
Anschließend stockte das Verfahren, weil sich im Bereich des für den Spielplatz vorgesehenen
Standorts Futterpflanzen des Wiesenknopf-Ameisenbläulings (streng geschützte Art) fanden,
woraufhin mehrere Untersuchungen zu verschiedenen Zeitpunkten im Sommer durchgeführt
werden mussten, um ein Vorkommen des Wiesenknopf-Ameisenbläuling auszuschließen. Da die
Untersuchungen aufgrund der fortgeschrittenen Zeit nicht mehr im Jahr 2024 durchgeführt werden
konnten, erfolgten diese dann über den Sommer 2025, mit dem Ergebnis, dass der Ameisenbläuling
dort nicht vorkommt. Nunmehr soll die Bauleitplanung zügig fortgeführt werden, um nach den
Sommerferien zu einem Satzungsbeschluss zu kommen.
Fabian Wedemann
Bürgermeister
Zusatzbeschluss:
Zustimmungsvermerke: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom:
Die Vorlage wird - mit Zusatzbeschluss - genehmigt - nicht genehmigt - zurückgestellt.
Beschlussverteiler : Abt.: Zur Beglaubigung:
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