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Berufung des Stellvertretenden Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Landsberg
Angenommen22 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Landsberg |
| Datum | 2026-06-04 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Landsberg 29.04.2026
Stadtrat
Beschlussvorlage Nr.: BV/126/2026 öffentlich
Berichterstatter: Marré, Patrick, Bürgerservice
Gegenstand der Vorlage
Berufung des Stellvertretenden Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Landsberg
Gremium Sitzung Zuständigkeit
Stadtrat 04.06.2026 Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Landsberg beruft den Kameraden Christian Kutscher zur
Wahrnehmung der zeitlich befristeten Funktion des Stellvertretenden Ortswehrleiter der
Ortsfeuerwehr Landsberg der Stadt Landsberg für die Dauer von sechs Jahren in das
Ehrenbeamtenverhältnis.
Sachverhalt:
Aufgrund des Endes der Amtszeit der Voran besetzten Position in der Ortsfeuerwehr
Landsberg wurde gemäß § 15 Abs. 3 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes
Sachsen-Anhalt (BrSchG LSA) i. V. m. § 3 Abs. 4 der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der
Stadt Landsberg am 22.02.2026 im Rahmen einer Versammlung das Vorschlagsrecht
ausgeübt.
Finanzierung:_
Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen
auf den Haushalt:
Es erfolgt eine Zahlung der monatlichen Aufwandsentschädigung auf Grundlage der Satzung
über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Mitglieder der Freiwilligen
Feuerwehren der Stadt Landsberg.
Bürgermeister
der Stadt Landsberg
Anlagenverzeichnis:
Niederschrift der Vorschlagsabgabe
Unterzeichneter Anhörungsbogen des Kreisbrandmeisters zur Funktionsübertragung
BV/126/2026 Seite1von1
Text aus PDF extrahiert