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Berufung des Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Landsberg

Angenommen22 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeLandsberg
Datum2026-06-04
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Stadt Landsberg 29.04.2026 Stadtrat Beschlussvorlage Nr.: BV/125/2026 öffentlich Berichterstatter: Marré, Patrick, Bürgerservice Gegenstand der Vorlage Berufung des Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Landsberg Gremium Sitzung Zuständigkeit Stadtrat 04.06.2026 Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Stadtrat der Stadt Landsberg beruft den Kameraden Stefan Stürzbecher zur Wahrnehmung der zeitlich befristeten Funktion des Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Landsberg der Stadt Landsberg für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis. Sachverhalt: Aufgrund des Endes der Amtszeit der Voran besetzten Position in der Ortsfeuerwehr Landsberg wurde gemäß § 15 Abs. 3 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (BrSchG LSA) i. V. m. § 3 Abs. 4 der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Landsberg am 22.02.2026 im Rahmen einer Versammlung das Vorschlagsrecht ausgeübt. Finanzierung:_ Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt: Es erfolgt eine Zahlung der monatlichen Aufwandsentschädigung auf Grundlage der Satzung über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Landsberg. Bürgermeister der Stadt Landsberg Anlagenverzeichnis: Niederschrift der Vorschlagsabgabe Unterzeichneter Anhörungsbogen des Kreisbrandmeisters zur Funktionsübertragung BV/125/2026 Seite1von1

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