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Beschluss über den Entwurf und die Veröffentlichung des Entwurfs der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 5 der Gemeinde Kabelsketal im OT Gröbers
Angenommen13 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Kabelsketal |
| Datum | 2026-06-25 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Kabelsketal
Beschlussvorlage
Bearbeiter: Lücke Sabine BV/0632/2026 Datum: 05.05.2026
Einreicher: Bauplanung/-verwaltung
Betreff:
Beschluss über den Entwurf und die Veröffentlichung des Entwurfs der 1. Änderung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 5 der Gemeinde Kabelsketal im OT Gröbers
Beschlussempfehlung:
Beschluss über den Entwurf und die Veröffentlichung des Entwurfs der 1. Änderung
des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 5 der Gemeinde Kabelsketal,
OT Gröbers gemäß § 13a Abs. 4 BauGB
Der Entwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 5 der Gemeinde
Kabelsketal, OT Gröbers in der vorliegenden Fassung vom März 2026 und die zugehörige Begründung
in der vorliegenden Fassung vom April 2026 werden gebilligt.
Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans und die Begründung werden entsprechend § 13a
Abs. 2 Nr. 1 i. v. m. § 3 Abs. 2 BauGB veröffentlicht, die berührten Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange über die Veröffentlichung benachrichtigt und zur Stellungnahme aufgefordert.
Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2
und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Es wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem
Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten
umweltbezogener Informationen vorliegen, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a
Abs. 1 BauGB abgesehen. § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.
Beratungsfolge:
Gremium Datum Status Zuständigkeit
Ortschaftsrat Gröbers 19.05.2026 öffentlich Vorberatung
Ausschuss Bau-Umwelt- 04.06.2026 öffentlich Vorberatung
Ordnung
Gemeinderat Kabelsketal 25.06.2026 öffentlich Entscheidung
Sachverhalt:
Der Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 5 „Getränkehandel Höller“ ist seit 9. Januar 1999
rechtskräftig. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 23.04.2026 den Aufstellungsbeschluss zur 1.
Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 5 der Gemeinde Kabelsketal, OT Gröbers
gefasst (Beschluss-Nr. 22. – 04./2026).
Für das Planverfahren wird § 13a BauGB "Bebauungspläne der Innenentwicklung" angewendet, da es
sich hierbei um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt. Demnach sind kein Umweltbericht und
keine zusammenfassende Erklärung erforderlich.
Die dabei zu berücksichtigenden Schwellenwerte für die Grundfläche liegen bei 20.000 m² bzw. 70.000
m². Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 10.700 m². Die zulässige Grundfläche ist also in jedem Fall
kleiner als 20.000 m².
Somit sind gemäß § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB weder eine Vorprüfung des Einzelfalls noch eine
Eingriffs-Ausgleichs-Betrachtung erforderlich.
Da der Bebauungsplan nach § 13a BauGB aufgestellt wird, ist nur ein einstufiges Verfahren der
Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung erforderlich.
Die 1. Änderung betrifft den gesamten räumlichen Geltungsbereich des Ausgangsbebauungsplans
(Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 5 „Getränkehandel Höller“) sowie eine geringfügige Erweiterung
im nordöstlichen im Nordosten. Der Geltungsbereich der Änderung umfasst das Flurstück 18/3 und eine
Teilfläche des Flurstücks 18/13 in der Flur 2 der Gemarkung Gröbers.
Die Änderung ist für einen geplanten Anbau an der Ostseite der vorhandenen, großen Halle, eine
Verschiebung der Stellplätze auf dem Grundstück und die dafür erforderliche geringfügige Erweiterung
des Geltungsbereichs nach Norden sowie eine Überdachung zwischen den 2 vorhandenen Hallen
erforderlich.
Finanzielle Auswirkung:
Keine
gez.: Senkbeil
Bürgermeister
Anlage(n):
Begruendung Aenderung VEP 5 Groebers Entwurf
B-Plan_Entwurf
Schallimmissionsprognose
Übersichtsplan
VE-Plan_Entwurf
Text aus PDF extrahiert