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Beschluss über den Entwurf und die Veröffentlichung des Entwurfs der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 5 der Gemeinde Kabelsketal im OT Gröbers

Angenommen13 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeKabelsketal
Datum2026-06-25
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Gemeinde Kabelsketal Beschlussvorlage Bearbeiter: Lücke Sabine BV/0632/2026 Datum: 05.05.2026 Einreicher: Bauplanung/-verwaltung Betreff: Beschluss über den Entwurf und die Veröffentlichung des Entwurfs der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 5 der Gemeinde Kabelsketal im OT Gröbers Beschlussempfehlung: Beschluss über den Entwurf und die Veröffentlichung des Entwurfs der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 5 der Gemeinde Kabelsketal, OT Gröbers gemäß § 13a Abs. 4 BauGB Der Entwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 5 der Gemeinde Kabelsketal, OT Gröbers in der vorliegenden Fassung vom März 2026 und die zugehörige Begründung in der vorliegenden Fassung vom April 2026 werden gebilligt. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans und die Begründung werden entsprechend § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. v. m. § 3 Abs. 2 BauGB veröffentlicht, die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Veröffentlichung benachrichtigt und zur Stellungnahme aufgefordert. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Es wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen vorliegen, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. § 4c BauGB ist nicht anzuwenden. Beratungsfolge: Gremium Datum Status Zuständigkeit Ortschaftsrat Gröbers 19.05.2026 öffentlich Vorberatung Ausschuss Bau-Umwelt- 04.06.2026 öffentlich Vorberatung Ordnung Gemeinderat Kabelsketal 25.06.2026 öffentlich Entscheidung Sachverhalt: Der Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 5 „Getränkehandel Höller“ ist seit 9. Januar 1999 rechtskräftig. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 23.04.2026 den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 5 der Gemeinde Kabelsketal, OT Gröbers gefasst (Beschluss-Nr. 22. – 04./2026). Für das Planverfahren wird § 13a BauGB "Bebauungspläne der Innenentwicklung" angewendet, da es sich hierbei um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt. Demnach sind kein Umweltbericht und keine zusammenfassende Erklärung erforderlich. Die dabei zu berücksichtigenden Schwellenwerte für die Grundfläche liegen bei 20.000 m² bzw. 70.000 m². Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 10.700 m². Die zulässige Grundfläche ist also in jedem Fall kleiner als 20.000 m². Somit sind gemäß § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB weder eine Vorprüfung des Einzelfalls noch eine Eingriffs-Ausgleichs-Betrachtung erforderlich. Da der Bebauungsplan nach § 13a BauGB aufgestellt wird, ist nur ein einstufiges Verfahren der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung erforderlich. Die 1. Änderung betrifft den gesamten räumlichen Geltungsbereich des Ausgangsbebauungsplans (Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 5 „Getränkehandel Höller“) sowie eine geringfügige Erweiterung im nordöstlichen im Nordosten. Der Geltungsbereich der Änderung umfasst das Flurstück 18/3 und eine Teilfläche des Flurstücks 18/13 in der Flur 2 der Gemarkung Gröbers. Die Änderung ist für einen geplanten Anbau an der Ostseite der vorhandenen, großen Halle, eine Verschiebung der Stellplätze auf dem Grundstück und die dafür erforderliche geringfügige Erweiterung des Geltungsbereichs nach Norden sowie eine Überdachung zwischen den 2 vorhandenen Hallen erforderlich. Finanzielle Auswirkung: Keine gez.: Senkbeil Bürgermeister Anlage(n): Begruendung Aenderung VEP 5 Groebers Entwurf B-Plan_Entwurf Schallimmissionsprognose Übersichtsplan VE-Plan_Entwurf

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