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Mittelbereitstellung energetische Sanierung Bauhof
Angenommen13 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Kabelsketal |
| Datum | 2026-06-25 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Kabelsketal
Beschlussvorlage
Bearbeiter: Rosenthal Piet BV/0638/2026 Datum: 19.05.2026
Einreicher: Hochbau
Betreff:
Mittelbereitstellung energetische Sanierung Bauhof
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat der Gemeinde Kabelsketal stimmt der Mittelbereitstellung in Höhe von
165.000 € für das Investitionsvorhaben
Energetische Sanierung für das Gebäude Bauhof
(Buchungsstelle 11.13.03.00/ 785100/ 11130305 (Bauhof/ Auszahlungen für
Hochbaumaßnahmen/ Energetische Sanierung Gebäude Bauhof) gemäß § 104
Kommunalverfassungsgesetz Sachsen-Anhalt zu. Die Maßnahme ist für die Weiterführung
notwendiger Aufgaben unaufschiebbar.
Die Deckung erfolgt über die in Aussicht stehende Förderung und die Investitionspauschale
2026.
Beratungsfolge:
Gremium Datum Status Zuständigkeit
Haupt- und Finanzausschuss 02.06.2026 öffentlich Vorberatung
Gemeinderat Kabelsketal 25.06.2026 öffentlich Entscheidung
Sachverhalt:
Während den Umbauarbeiten im Sozialtrakt wurde die Dachunterkonstruktion teilweise
freigelegt. Dabei wurden an mehreren Stellen ein Wassereintritt unterhalb der Dach-
sandwischplatten festgestellt. Bei der örtlichen Prüfung auf dem Dach konnte die Ursache
festgestellt werden. Die Dichtungsringe bei dem Schraubköpfen sind durch den ständigen
Witterungsbefall verschlissen. Zudem ist die Befestigung der Sandwichplatten in der
Negativlage (wasserführende Sicke) erfolgt. Für den Gebäudeschutz und zur weiteren
Nutzung des Objekts ist es zwingend erforderlich das Dach fachgerecht abzudichten. In
diesem Zuge soll eine zusätzliche Aufdachdämmung mit Bitumenabdichtungsbahn
aufgebracht werden. Zum einen wird dadurch der Transmissionswärmeverlust deutlich
minimiert und zum anderen die vorhandenen Undichtigkeiten an der Dachkonstruktion
beseitigt.
Die Kosten für die Maßnahme wurden mit rd. 80.000 € geschätzt. Zum derzeitigen
Kenntnisstand werden Dämmung der Gebäudehülle (Außenwände, Dachflächen etc.) mit
einem Grundfördersatz von 15 % der förderfähigen Ausgaben durch das Bundesamt für
Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert.
Die Gasbrennwerttherme wurde im Jahr 1996 in Betrieb genommen. Nach dem heutigen
Stand der Technik ist die vorhandene Heizungstechnik veraltet und ineffizient. Im Rahmen der
vorangegangenen Wartungen wurden diverse Verschleißteile ausgetauscht. Auf Grund des
Alters der Anlage sind nicht mehr sämtliche Komponenten vorrätig. Somit kann bei einem
Havariefall die Heizungsanlage nicht mehr repariert werden.
Die aktuelle Situation gefährdet die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes des Bauhofes, der
Kleiderkammer der Feuerwehr, des Ortsbürgermeisters und des Jugendclub. Aus diesem
Grund soll die alte Gasbrennwerttherme durch eine neue Luft-Wasser-Wärmepumpe ersetzt
werden.
Die Kosten für die Maßnahme wurden mit rd. 85.000 € geschätzt. Zum derzeitigen
Kenntnisstand werden Heizungsanlagen mit einem Grundfördersatz von mindestens 30 % der
förderfähigen Ausgaben durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
gefördert.
Nach derzeitigem Kenntnisstand ist die Förderperiode der BAFA bis zum 31.12.2026
gesichert. Angesichts der einzuhaltenden Vergabevorschriften und des damit verbundenen
Zeitaufwands ist die Maßnahme unaufschiebbar, um die Frist zu wahren und den Betrieb
aufrechtzuerhalten. Sie erfüllt somit die Voraussetzungen des § 104 des
Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt.
Finanzielle Auswirkung:
Auszahlung Haushaltsjahr 2026: 45.000 EUR
Verpflichtungsermächtigung Haushaltsjahr 2026: 120.000 EUR
Auszahlung Haushaltsjahr 2027: 120.000 EUR
gez.: Senkbeil
Bürgermeister
Anlage(n):
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