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Mittelbereitstellung energetische Sanierung Bauhof

Angenommen13 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeKabelsketal
Datum2026-06-25
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Gemeinde Kabelsketal Beschlussvorlage Bearbeiter: Rosenthal Piet BV/0638/2026 Datum: 19.05.2026 Einreicher: Hochbau Betreff: Mittelbereitstellung energetische Sanierung Bauhof Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat der Gemeinde Kabelsketal stimmt der Mittelbereitstellung in Höhe von 165.000 € für das Investitionsvorhaben Energetische Sanierung für das Gebäude Bauhof (Buchungsstelle 11.13.03.00/ 785100/ 11130305 (Bauhof/ Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen/ Energetische Sanierung Gebäude Bauhof) gemäß § 104 Kommunalverfassungsgesetz Sachsen-Anhalt zu. Die Maßnahme ist für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar. Die Deckung erfolgt über die in Aussicht stehende Förderung und die Investitionspauschale 2026. Beratungsfolge: Gremium Datum Status Zuständigkeit Haupt- und Finanzausschuss 02.06.2026 öffentlich Vorberatung Gemeinderat Kabelsketal 25.06.2026 öffentlich Entscheidung Sachverhalt: Während den Umbauarbeiten im Sozialtrakt wurde die Dachunterkonstruktion teilweise freigelegt. Dabei wurden an mehreren Stellen ein Wassereintritt unterhalb der Dach- sandwischplatten festgestellt. Bei der örtlichen Prüfung auf dem Dach konnte die Ursache festgestellt werden. Die Dichtungsringe bei dem Schraubköpfen sind durch den ständigen Witterungsbefall verschlissen. Zudem ist die Befestigung der Sandwichplatten in der Negativlage (wasserführende Sicke) erfolgt. Für den Gebäudeschutz und zur weiteren Nutzung des Objekts ist es zwingend erforderlich das Dach fachgerecht abzudichten. In diesem Zuge soll eine zusätzliche Aufdachdämmung mit Bitumenabdichtungsbahn aufgebracht werden. Zum einen wird dadurch der Transmissionswärmeverlust deutlich minimiert und zum anderen die vorhandenen Undichtigkeiten an der Dachkonstruktion beseitigt. Die Kosten für die Maßnahme wurden mit rd. 80.000 € geschätzt. Zum derzeitigen Kenntnisstand werden Dämmung der Gebäudehülle (Außenwände, Dachflächen etc.) mit einem Grundfördersatz von 15 % der förderfähigen Ausgaben durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert. Die Gasbrennwerttherme wurde im Jahr 1996 in Betrieb genommen. Nach dem heutigen Stand der Technik ist die vorhandene Heizungstechnik veraltet und ineffizient. Im Rahmen der vorangegangenen Wartungen wurden diverse Verschleißteile ausgetauscht. Auf Grund des Alters der Anlage sind nicht mehr sämtliche Komponenten vorrätig. Somit kann bei einem Havariefall die Heizungsanlage nicht mehr repariert werden. Die aktuelle Situation gefährdet die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes des Bauhofes, der Kleiderkammer der Feuerwehr, des Ortsbürgermeisters und des Jugendclub. Aus diesem Grund soll die alte Gasbrennwerttherme durch eine neue Luft-Wasser-Wärmepumpe ersetzt werden. Die Kosten für die Maßnahme wurden mit rd. 85.000 € geschätzt. Zum derzeitigen Kenntnisstand werden Heizungsanlagen mit einem Grundfördersatz von mindestens 30 % der förderfähigen Ausgaben durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist die Förderperiode der BAFA bis zum 31.12.2026 gesichert. Angesichts der einzuhaltenden Vergabevorschriften und des damit verbundenen Zeitaufwands ist die Maßnahme unaufschiebbar, um die Frist zu wahren und den Betrieb aufrechtzuerhalten. Sie erfüllt somit die Voraussetzungen des § 104 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt. Finanzielle Auswirkung: Auszahlung Haushaltsjahr 2026: 45.000 EUR Verpflichtungsermächtigung Haushaltsjahr 2026: 120.000 EUR Auszahlung Haushaltsjahr 2027: 120.000 EUR gez.: Senkbeil Bürgermeister Anlage(n):

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