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Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage - Rosenstr. 10, Flst. Nr. 6520/8

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TypAntrag
GemeindeIffezheim
Datum2026-07-06
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Gemeinde Iffezheim - Beschlussvorlage TOP: 1.1 Vorlage Nr.: 2242/2026 Aktenzeichen: 632.600L073 Fachbereich: Bauverwaltung Vorlage vom: 23.06.2026 Beratungsfolge Termin Bauausschuss 06.07.2026 Gegenstand der Vorlage Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage - Rosenstr. 10, Flst. Nr. 6520/8 Beschlussvorschlag: Der Bauausschuss stimmt dem vorliegenden Bauantrag für den Neubau eines Einfa- milienhauses mit Doppelgarage, Rosenstr. 10, Flst. Nr. 6520/8 zu. Das gemeindliche Einvernehmen wird somit erteilt. Sachverhalt: Die Antragsteller beantragen eine Baugenehmigung für den Neubau eines Einfamilienhau- ses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Flst. Nr. 6520/8, Rosenstr. 10. Das Grundstück liegt außerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplanes. Das Bau- vorhaben ist daher nach § 34 BauGB (Bebauung innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) zu beurteilen. Bauplanungsrechtlich werden alle Vorgaben eingehalten. Die Erschließung ist gesichert, da diese über das vorhandene Grundstück erfolgen kann. Beratungsergebnis: mit Anzahl Anzahl Anzahl Laut Abweichender einstimmig Stimmenmehrheit JA NEIN Enthaltungen Beschlussvorschlag Beschlussvorschlag □ □ □ □ Seite 1 von 2 Aus Sicht der Verwaltung kann das gemeindliche Einvernehmen für den vorliegenden Bau- antrag deshalb erteilt werden. Anlagenverzeichnis: Der Lageplan ist im Ratsinformationssystem einsehbar. Die Planunterlagen sind im Ratsinformationssystem einsehbar (nur für GR) Seite 2 von 2

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