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Kernzeitbetreuung an der Grundschule Iffezheim; a) Erweiterung der Betreuungszeiten b) Neufestsetzung der Gebühren ab dem 01.09.2026 c) Satzungsbeschluss

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TypAntrag
GemeindeIffezheim
Datum2026-07-20
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Gemeinde Iffezheim - Beschlussvorlage TOP: 1.4 Vorlage Nr.: 2244/2026 Aktenzeichen: 207.631 L10 Fachbereich: Rechnungsamt Vorlage vom: 30.06.2026 Beratungsfolge Termin Gemeinderat 20.07.2026 Gegenstand der Vorlage Kernzeitbetreuung an der Grundschule Iffezheim; a) Erweiterung der Betreuungszeiten b) Neufestsetzung der Gebühren ab dem 01.09.2026 c) Satzungsbeschluss Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat stimmt der Erweiterung der Betreuungszeiten ab dem Schuljahr 2026 / 2027 wie folgt zu: Vormittagsbetreuung (verlässliche Grundschule) von Montag bis Freitag (jeweils von 7.00 Uhr bis 8.45 Uhr sowie von 11.15 Uhr bis 14.00 Uhr). Nachmittagsbetreuung (Ganztagsbetreuung) von Montag bis Donnerstag (jeweils von 7.00 Uhr bis 8.45 Uhr sowie von 11.15 Uhr bis 16.00 Uhr, freitags von 7.00 Uhr bis 8.45 Uhr und von 11.15 Uhr bis 15.00 Uhr) Flexible Ganztagsbetreuung von Montag bis Freitag (jeweils von 7.00 Uhr bis 8.45 Uhr und von 11.15 Uhr bis 14.00 Uhr an drei Tagen und 11.15 Uhr bis 16.00 Uhr an zwei Tagen). Die Tage sind frei wählbar. Beratungsergebnis: mit Anzahl Anzahl Anzahl Laut Abweichender einstimmig Stimmenmehrheit JA NEIN Enthaltungen Beschlussvorschlag Beschlussvorschlag □ □ □ □ Seite 1 von 9 Der Gemeinderat stimmt der Gebührenkalkulation vom 08.07.2026 sowie den ge- bührenfähigen Gesamtkosten der Schlüsselposition 21100110 - Kernzeitbetreu- ung, welche in die Gebührenkalkulation Eingang gefunden haben, zu. Zudem stimmt der Gemeinderat die im Entwurf als Anlage 2 beigefügte Satzung über die 2. Änderung der Satzung der Kernzeitbetreuung der Grundschulkinder in der Ge- meinde Iffezheim, zu Die Verwaltung wird damit beauftragt, die Kalkulation für das Schuljahr 2027 / 2028 entsprechend zu evaluieren. Sachverhalt: An der Iffezheimer Grundschule wird seit dem Schuljahr 1999/2000 eine Kernzeitbetreuung angeboten. Die Kernzeitbetreuung umfasst die Betreuungsformen Vormittagsbetreuung und Nachmittagsbetreuung, darüber hinaus wird ein Mittagessen angeboten. Für die Inanspruch- nahme der Betreuungsleistungen werden den Eltern und Personensorgeberechtigten monat- liche Gebühren in Rechnung gestellt. Der Gemeinderat hatte zuletzt in seiner öffentlichen Sitzung vom 23.06.2023 über die Anpassung der Betreuungsgebühren beraten und be- schlossen. Auf die Beschlussvorlage 1738/2023 wird verwiesen. In der letzten Gemeinderatssitzung am 29.06.2026 wurde die Verwaltung beauftragt, anläss- lich der Einführung des Gesetzes zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulal- ter (Ganztagsförderungsgesetz - GaFÖG) und der damit einhergehenden Veränderung des Betreuungsangebotes die Gebühren entsprechend neu zu kalkulieren und festzulegen. Auf die Beschlussvorlage 2231/2026 wird ebenfalls verwiesen. Die Kernzeitbetreuung sieht zurzeit folgende Betreuungsangebote vor: Vormittagsbetreuung: Montag – Freitag von 07:30 Uhr bis 08:45 Uhr und von 11:45 Uhr bis 13:30 Uhr Nachmittagsbetreuung: Montag – Donnerstag von 13:30 Uhr bis 16:30 Uhr Seite 2 von 9 Zurzeit besuchen 82 Kinder die Kernzeitbetreuung, wovon im Durchschnitt 63 das Vormit- tagsangebot in Anspruch nehmen. Das GaFÖG beinhaltet die stufenweise Einführung eines Anspruchs auf ganztägige Betreu- ung ab dem Jahr 2026 und dieses gilt zunächst für die erste Klassenstufe und wird bis zum Schuljahr 2029 / 2030 jährlich um eine Klassenstufe ausgeweitet. Der Rechtsanspruch hat zur Folge, dass die bisherige Betreuungszeit am Freitag ausgewei- tet werden sollte (8 Stunden täglich). In diesem Zusammenhang hat die Verwaltung in enger Zusammenarbeit mit dem Team der Kernzeitbetreuung die Betreuungszeiten auf den Prüf- stand genommen. Es zeigt sich, dass ein hoher Bedarf an einer Betreuung vor 7.30 Uhr be- steht. Gleichzeitig sind viele Eltern aus der Kindergartenzeit ihrer Kinder eine Betreuung mit verpflichtendem Mittagessen bereits gewohnt. Wie in der letzten Sitzung des Gemeinderates vorgestellt, soll die Vormittagsbetreuung bereits um 7.00 Uhr beginnen und um 14.00 Uhr enden. Es wird somit die Möglichkeit geschaffen, am Mittagessen teilzunehmen. Die Nach- mittagsbetreuung (künftig: Ganztagsbetreuung) bietet 5 Tage die Woche zusätzlich zur Vor- mittagsbetreuung ein verpflichtendes Mittagessen und Hausaufgabenbetreuung. Neu ist das Modell einer dritten Betreuungszeit als flexible Ganztagsbetreuung (zwei Tage die Woche Ganztag, drei Tage Vormittagsbetreuung). Die bisherige Erfahrung hat gezeigt, dass die überwiegende Mehrheit der Kinder die Betreu- ungszeit bis 16.30 Uhr nicht ausschöpft. Es wird deshalb vorgeschlagen, die Nachmittagsbe- treuung um 16.00 Uhr zu beenden. Freitags wird das bisherige Angebot ausgeweitet und eine Nachmittagsbetreuung bis 15.00 Uhr angeboten. Das bedeutet für das Schuljahr 2026 / 2027 folgendes Betreuungsangebot: Ab dem Schuljahr 2026 / 2027 sollen nun im Rahmen der Ganztagsförderung folgende Be- treuungszeiten angeboten werden:  Vormittagsbetreuung (verlässliche Grundschule) von Montag bis Freitag (jeweils von 7.00 Uhr bis 8.45 Uhr sowie von 11.15 Uhr bis 14.00 Uhr).  Nachmittagsbetreuung (Ganztagsbetreuung) von Montag bis Don- nerstag (jeweils von 7.00 Uhr bis 8.45 Uhr sowie von 11.15 Uhr bis 16.00 Uhr, freitags von 7.00 Uhr bis 8.45 Uhr und von 11.15 Uhr bis 15.00 Uhr) Seite 3 von 9  Flexible Ganztagsbetreuung von Montag bis Freitag (jeweils von 7.00 Uhr bis 8.45 Uhr und von 11.15 Uhr bis 14.00 Uhr an drei Tagen und 11.15 Uhr bis 16.00 Uhr an zwei Tagen). Die Tage sind frei wählbar. Dieses Modell hat sich bereits in verschiedenen Kommunen bewährt und wird vom Betreu- ungsteam im vollen Umfang befürwortet. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen wird es als bedarfsgerecht eingeschätzt. Das bisher schon sehr gute Betreuungsangebot kann dadurch qualitativ verbessert werden, durchgängige Betreuungszeiten bedeuten, dass die Betreue- rinnen besser und durchgängiger mit den Kindern arbeiten können. Im Jahr 2021 hatte der Gemeinderat beschlossen, dass zukünftige Gebührenanpassungen in Anlehnung an die prozentuale Steigerung der gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und der Kommunalen Landesverbände zur Festsetzung der Elternbeiträge vorzubereiten sind. Der prozentuale Anstieg der Elternbeiträge gemäß den gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und der Kommunalen Landesverbände gestaltete sich in dem zurückliegenden Zeitraum seit der letzten Gebührenkalkulation wie folgt: • 2024/25: + 7,50 % • 2025/26: + 7,30 % Die Erhöhung beträgt 14,80 %. Für die kommenden Jahre ist eine Anhebung der Gebühren wie vorgesehen: • 2026/27: + 4,50 % • 2027/28: + 4,00 % Die Anhebung beträgt 8,50 %. Hieraus ergibt sich in Summe eine Steigerung von 8,50 % für die nächsten beiden Jahre. In Anbetracht der Tatsache, dass für die Jahre 2025 / 2026 eine Erhöhung um 7,30 % vorge- sehen war , welche aber bislang nicht umgesetzt wurde, ist die Verwaltung der Auffassung, dass hiervon ein Anteil (3,60 %) auch in der aktuellen Kalkulation zu berücksichtigen ist. Somit erhöhen sich die Beiträge um 12,10 %. Ungeachtet dessen sollte im Rahmen der stufenweisen Einführung des GaFÖG und dem örtlichen Bedarf eine Kalkulation bzw. Evaluation für das Schuljahr 2027 / 2028 vorgenom- men werden. Seite 4 von 9 Um sein Ermessen bei der Festlegung der Höhe des Gebührensatzes fehlerfrei ausüben zu können, müssen dem Gemeinderat die Gebührenobergrenzen sowie die wesentlichen Me- thoden für deren Ermittlung bekannt sein. Instrument zur Ermittlung der Gebührenobergren- ze ist die Gebührenkalkulation. Diese dient dem Gemeinderat als Entscheidungshilfe bei der Festsetzung des Gebührensatzes und gilt vor Gericht als Nachweis dafür, dass der Gemein- derat seine Ermessensgrenzen nicht überschritten und sein Ermessen fehlerfrei ausgeübt hat. Die aktuelle Gebührenkalkulation entspricht in ihrem Aufbau und ihrer Systematik der Ge- bührenkalkulation aus dem Jahr 2021, welche damals an die sonstigen Gebührenkalkulatio- nen der Verwaltung angepasst wurde. Gemäß dem Beschluss des Gemeinderats aus der öffentlichen Sitzung vom 11.07.2005 er- mäßigt sich die Gebühr für die Betreuung in der Kernzeitbetreuung um 50 % wenn zwei Kin- der, die nicht nur vorübergehend im Haushalt der Gebührenschuldner leben, gleichzeitig die Kernzeitbetreuung nutzen oder wenn ein weiteres Kind, das nicht nur vorübergehend im Haushalt der Gebührenschuldner lebt, eine Kinderbetreuungseinrichtung in Iffezheim be- sucht und die Gebührenschuldner hierfür Elternbeiträge entrichten. Haben drei oder mehr Kinder, die nicht nur vorübergehend im Haushalt der Gebühren- schuldner leben, einen Betreuungsplatz in der Kernzeitbetreuung inne, ist das dritte und je- des weitere Kind von den Gebühren befreit. Dies gilt ebenfalls, wenn für ein drittes oder wei- teres Kind, welches nicht nur vorübergehend im Haushalt der Gebührenschuldner lebt, in Iffezheim eine Kinderbetreuungseinrichtung besucht und für welches die Gebührenschuldner hierfür Elternbeiträge bezahlen. Zur Anpassung der Gebühren für die beiden Betreuungsformen hat die Verwaltung auf Grundlage der Ansätze des Haushaltsplans 2026 für die Schlüsselposition 21100110 - „Kernzeitbetreuung“ die zu erbringenden Leistungen im Rahmen der beigefügten Gebühren- kalkulation (Anlage 1) neu kalkuliert. Aufgrund der verpflichtenden Buchung eines Mittages- sens bei der Ganztagsbetreuung bzw. der flexiblen Ganztagsbetreuung sind diese zusätzli- chen Kosten ebenfalls berücksichtigt. Seite 5 von 9 Bisher war es möglich die Betreuung der Kernzeit auch tageweise in Anspruch zu nehmen, was auch für den Nachmittag galt. Daher wurde für eine 4-Tage Woche im Rahmen der Nachmittagsbetreuung ein monatlicher Beitrag in Höhe von 76,00 € erhoben. Künftig ist vor- gesehen, dass es einen monatlichen Betrag für eine 5-Tage Woche gibt und somit keine Unterscheidung mehr zwischen der Vormittags- und Nachmittagsbetreuung stattfindet. Nach dieser Gebührenkalkulation stellen sich die Gebührenobergrenzen für die neuen Be- treuungsformen, in Anlehnung an eine Steigerung gemäß der gemeinsamen Empfehlung ab dem 01.09.2026 für einen Haushalt mit 1 Kind bei einer Inanspruchnahme der jeweiligen Betreuungsform für eine 5-Tage-Woche wie folgt dar: Gebühren- Gebührensätze Kostendeckungs- Betreuungsform obergrenze ab 01.09.2026 grad pro M€ onat (Haushalt €m it 1 Kind) % Vormittagsbetreuung 163,03 124,00 76,05 Nachmittaggs betreuung 234,76 138,00 58,78 (GZ) Nachmittagsbetreuung 256,93 154,00 59,94 (flex) Ausgehend von dem bisherigen Gebührensatz in Höhe von 110,00 € / Monat für die 5-tägige Vormittagsbetreuung würde sich, unter Berücksichtigung der Steigerung entsprechend der gemeinsamen Empfehlungen in Höhe von insgesamt 12,10 % und der Ausweitung der Be- treuungszeiten, zukünftig ein Gebührensatz in Höhe von 123,31 € / Monat ergeben. Zur bes- seren Abrechenbarkeit wird eine moderate Aufrundung des Betrags auf 124,00 € / Monat vorgeschlagen. Im Rahmen der flächendeckenden Ausweitung der Nachmittagsbetreuung (Ganztagsbe- treuung) einschl. der Vormittagsbetreuung von Montag bis Donnerstag bis 16:00 Uhr und freitags bis 15:00 Uhr ergibt sich eine Gebührenobergrenze in Höhe von 234,76 €. Unter Be- rücksichtigung der Steigerung entsprechend der gemeinsamen Empfehlungen in Höhe von insgesamt 12,10 % auf Basis der Vormittagsbetreuung ergibt sich zukünftig ein Gebühren- satz in Höhe von 138,23 € / Monat. Zur besseren Abrechenbarkeit wird eine Abrundung des Betrags auf 138,00 € / Monat vorgeschlagen. Seite 6 von 9 Bei der flexiblen Ganztagsbetreuung, wird an drei Tagen eine Betreuung bis 14:00 Uhr angeboten und an zwei Tagen bis 16:00 Uhr, ergibt sich eine Gebührenobergrenze in Höhe von 256,93 €. Unter Berücksichtigung der Steigerung entsprechend der gemeinsamen Emp- fehlungen in Höhe von insgesamt 12,10 % auf Basis der Ganztagsbetreuung ergibt sich zu- künftig ein Gebührensatz in Höhe von 154,95 € / Monat, weshalb zur besseren Abrechenbar- keit eine Abrundung des Betrags auf 154,00 € / Monat vorgeschlagen wird. Unter Berücksichtigung der beschriebenen Sozialstaffelung ergibt sich somit zum 01.09.2026 die im Nachfolgenden dargestellte Gebührenfestlegung für die unterschiedlichen Betreu- ungsformen der Kernzeitbetreuung. Gebührensatz Gebührensatz Gebührensatz Betreuungsform 1. Kind 2. Kind 3. Kind/weitere Kinder ab ab ab aktuell aktuell aktuell 01.09.2026 01.09.2026 01.09.2026 Vormittagsbetreuung 07:00 Uhr - 08:45 Uhr 110,00 124,00 55,00 62,00 0,00 0,00 11:15 Uhr - 14:00 Uhr ab ab ab Ganztagsbetreuung aktuell aktuell aktuell 01.09.2026 01.09.2026 01.09.2026 07:00 Uhr - 08:45 Uhr 186,00 138,00 93,00 69,00 0,00 0,00 11:15 Uhr - 16:00 Uhr Ganztagsbetreuung ab ab ab aktuell aktuell aktuell (flex) 01.09.2026 01.09.2026 01.09.2026 07:00 Uhr - 08:45 Uhr 11:15 Uhr - 14:00 Uhr an 3 Tagen pro Woche 148,00 154,00 74,00 77,00 0,00 0,00 11:15 Uhr – 16:00 Uhr an 2 Tagen pro Woche Wie bereits vorstehend erwähnt, konnten bisher die einzelnen Betreuungsangebote tagewei- se nach Bedarf der Eltern bzw. Sorgeberechtigten gewählt werden. Wenn man bisher eine Vormittagsbetreuung an 5 Tagen und eine Nachmittagsbetreuung mit 4 Tagen in der Woche genutzt hat, war ein monatlicher Beitrag in Höhe von 186,00 € fällig bzw. bei einer tagewei- sen Nutzung 148,00 €. Seite 7 von 9 Um einen entsprechenden Anreiz zur dauerhaften Nutzung der Ganztagsbetreuung zu er- möglichen, ist seitens der Gemeinde kein identischer Kostendeckungsgrad bei den drei Be- treuungsformen vorgesehen. Daher übernimmt die Gemeinde zusätzlich den Differenzbetrag in Höhe von 48,00 € je Kind. Im Bereich des Mittagessens war die Verwaltung bei der letzten Gebührenkalkulation der Auffassung, dass in Anlehnung an die Kostenentwicklung zukünftig eine Kostendeckung bei der Essensversorgung in Höhe von mindestens 50 % angestrebt werden sollte. Bei einer ermittelten Gebührenobergrenze von 244,19 € / Monat für eine 5-Tage-Woche, würde dies einen Gebührensatz von rund 122,00 € / Monat bedeuten. Da eine Kostenanpas- sung durch den Caterer im laufenden Jahr nicht auszuschließen ist, wird eine Anhebung auf 125,00 € / Monat seitens der Verwaltung vorgeschlagen. Hiernach würde sich bei einer Inanspruchnahme des Angebots für eine 5-Tage-Woche fol- gende Entwicklung für die Gebührenobergrenze, den derzeit geltenden Gebührensatz sowie den zukünftigen Gebührensatz ergeben: Gebühren- Derzeitiger Gebührensatz Angebot obergrenze Gebührensatz ab 01.09.2026 pro M€ onat € € Mittagessen 244,19 120,00 125,00 Eine Sozialstaffelung, wie sie bei der Betreuungsgebühr vorgenommen wird, gibt es beim Angebot des Mittagessens bislang nicht und sollte nach Auffassung der Verwaltung auch zukünftig nicht in Erwägung gezogen werden. Somit würde sich ab dem 01.09.2026 die im Nachfolgenden dargestellte Gebührenfestle- gung für das Angebot des Mittagessens ergeben. Gebührensatz Gebührensatz Angebot aktuell ab 01.09.2026 Mittagessen 5 Tage 120,00 125,00 2 Tage 48,00 50,00 Seite 8 von 9 Die Gebühren für die Ganzbetreuung werden aufgrund der Satzung über die Ganztagsbe- treuung der Grundschulkinder in der Gemeinde Iffezheim erhoben. Zur Anpassung der Ge- bühren ist daher die Satzung bzw. das Gebührenverzeichnis zu ändern, welches über die als Anlage 2 beigefügten Satzung über die Ganztagsbetreuung der Grundschulkinder in der Gemeinde Iffezheim erfolgen soll. Zusammenfassend schlägt die Verwaltung vor, dass der Gemeinderat dem neuen Betreu- ungsangebot, der Gebührenkalkulation 2026 und die im Entwurf beigefügte Satzung über die 2. Kernzeitbetreuung der Grundschulkinder in der Gemeinde Iffezheim zustimmt und die Verwaltung damit zu beauftragt, für das Schuljahr 2027 / 2028 eine Evaluation der Satzung vorzunehmen. Anlagenverzeichnis: Anlage 1: Erläuterungen zur Gebührenkalkulation der Kernzeitbetreuung 2026 Anlage 2: 2. Änderung der Satzung über die Kernzeitbetreuung der Grundschulkinder in der Gemeinde Iffezheim Seite 9 von 9

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